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# taz.de -- Nach Klage von russischem Rennfahrer: EU-Gericht kippt Sanktionen
> Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verlor Nikita Masepin seinen
> Formel-1-Job und wurde mit Sanktionen belegt. Diese wurden nun
> aufgehoben.
Bild: Sanktionen gegen ihn wurden aufgehoben: der russische Ex-Formel-1-Rennfah…
Berlin/Luxemburg dpa/taz | Das EU-Gericht hat die Sanktionen gegen den
russischen Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin gekippt. Die familiäre
Beziehung zu seinem Vater genüge nicht, um anzunehmen, dass er durch
gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei, teilten die Richter am
Mittwoch in Luxemburg mit.
Seinem Vater wird vorgeworfen, [1][zum engsten Kreis von Kremlchef Wladimir
Putin] zu gehören und als führender Geschäftsmann unter anderem in der
Chemiebranche Maßnahmen zu unterstützen, die die Ukraine bedrohen. Die
EU-Länder hatten wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im
März 2022 entschieden, die Gelder von Masepin einzufrieren und ihm die
Einreise in die EU zu verweigern. Dieser ging jedoch gegen die Sanktionen
vor dem Gericht der EU vor.
Die Richter hatten [2][die Sanktionen] in einem vorläufigen Verfahren im
vergangenen Jahr bereits bis zur endgültigen Entscheidung teilweise
ausgesetzt. Masepin fuhr an der Seite von Mick Schumacher in der Formel 1
für den Rennstall Haas, bis dieser wegen des russischen Angriffskriegs im
März 2022 die Zusammenarbeit beendete. Gekündigt wurde auch dem damaligen
Titelsponsor Uralkali: Masepins Vater war Mehrheitseigentümer des
Bergbauunternehmens.
## Mehrere Dutzend Klagen derzeit anhängig
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Wegen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen fast 2.000
Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen
gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig. Ein prominentes Urteil war
bereits im vergangenen Jahr gefallen – und stellte eine deutliche
Niederlage für die EU dar.
Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der [3][russischen Privatarmee
Wagner], Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen,
entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Masepin:
Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie
zu verhängen. Viele andere sind mit ihren Klagen vorläufig gescheitert,
darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch.
20 Mar 2024
## LINKS
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Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Europäischer Gerichtshof
Formel 1
Sanktionen
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