| # taz.de -- Nach Klage von russischem Rennfahrer: EU-Gericht kippt Sanktionen | |
| > Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verlor Nikita Masepin seinen | |
| > Formel-1-Job und wurde mit Sanktionen belegt. Diese wurden nun | |
| > aufgehoben. | |
| Bild: Sanktionen gegen ihn wurden aufgehoben: der russische Ex-Formel-1-Rennfah… | |
| Berlin/Luxemburg dpa/taz | Das EU-Gericht hat die Sanktionen gegen den | |
| russischen Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin gekippt. Die familiäre | |
| Beziehung zu seinem Vater genüge nicht, um anzunehmen, dass er durch | |
| gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei, teilten die Richter am | |
| Mittwoch in Luxemburg mit. | |
| Seinem Vater wird vorgeworfen, [1][zum engsten Kreis von Kremlchef Wladimir | |
| Putin] zu gehören und als führender Geschäftsmann unter anderem in der | |
| Chemiebranche Maßnahmen zu unterstützen, die die Ukraine bedrohen. Die | |
| EU-Länder hatten wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im | |
| März 2022 entschieden, die Gelder von Masepin einzufrieren und ihm die | |
| Einreise in die EU zu verweigern. Dieser ging jedoch gegen die Sanktionen | |
| vor dem Gericht der EU vor. | |
| Die Richter hatten [2][die Sanktionen] in einem vorläufigen Verfahren im | |
| vergangenen Jahr bereits bis zur endgültigen Entscheidung teilweise | |
| ausgesetzt. Masepin fuhr an der Seite von Mick Schumacher in der Formel 1 | |
| für den Rennstall Haas, bis dieser wegen des russischen Angriffskriegs im | |
| März 2022 die Zusammenarbeit beendete. Gekündigt wurde auch dem damaligen | |
| Titelsponsor Uralkali: Masepins Vater war Mehrheitseigentümer des | |
| Bergbauunternehmens. | |
| ## Mehrere Dutzend Klagen derzeit anhängig | |
| Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem | |
| Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Wegen des russischen | |
| Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen fast 2.000 | |
| Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen | |
| gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig. Ein prominentes Urteil war | |
| bereits im vergangenen Jahr gefallen – und stellte eine deutliche | |
| Niederlage für die EU dar. | |
| Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der [3][russischen Privatarmee | |
| Wagner], Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, | |
| entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Masepin: | |
| Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie | |
| zu verhängen. Viele andere sind mit ihren Klagen vorläufig gescheitert, | |
| darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch. | |
| 20 Mar 2024 | |
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