Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verdacht auf Menschenhandel: Zwei Inder sollen vor Gericht
> Die französische Justiz hindert ein Flugzeug mit 300 Menschen aus Indien
> an Bord am Weiterflug. Zwölf Passagiere haben Asyl beantragt.
Bild: Verdacht auf Menschenhandel: Die Maschine mit Menschen aus Indien an Bord…
Vatry afp | Nach der Festsetzung eines Flugzeugs mit mehr als 300 Menschen
in Frankreich wegen des Verdachts auf Menschenhandel sollen zwei indische
Passagiere am Montag einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Die
Pariser Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP,
dass den beiden Männern Beihilfe zur illegalen Einreise und Beteiligung an
einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen werde. Sie werden demnach
verdächtigt, eine Rolle in einem möglicherweise illegalen
Einwanderungsnetzwerk gespielt zu haben.
Die beiden 2000 und 1984 geborenen Männer waren am Freitag in
Polizeigewahrsam genommen und verhört worden. Die Staatsanwaltschaft hatte
Untersuchungshaft für beide beantragt.
Die französische Justiz hatte am Donnerstag den Airbus A340 der rumänischen
Fluggesellschaft Legend Airlines mit 303 Passagieren an Bord, darunter nach
Angaben von Rettungskräften auch Minderjährige, auf dem gut 130 Kilometer
westlich von Paris gelegenen Flughafen von Vatry am Weiterflug gehindert.
Es habe einen anonymen Hinweis gegeben, dass die Menschen an Bord Opfer von
Menschenhandel sein könnten, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Maschine hatte auf dem Weg von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach
Nicaragua einen Zwischenstopp in Frankreich eingelegt. Nach Informationen
aus Ermittlerkreisen könnten die indischen Passagiere das Ziel gehabt
haben, von Zentralamerika aus illegal in die USA oder nach Kanada
weiterzureisen.
## Maschine sollte in Richtung Mumbai starten
Die Beschlagnahme des Flugzeugs wurde am Sonntag von einem Gericht
aufgehoben. Nach Angaben der Präfektur des Departements Marne sollte es „im
Laufe des Tages abfliegen“. Nach Angaben der Anwältin Liliana Bakayoko
sollte die Maschine in Richtung Mumbai starten.
„Wir haben heute Morgen die Fluggenehmigung von den indischen Behörden
erhalten, warten aber noch auf das Zeitfenster“, erklärte die Anwältin der
Fluggesellschaft Legend Airlines am Montag gegenüber AFP. Die
Fluggesellschaft habe für 301 der 303 Passagiere des Fluges Genehmigungen
eingeholt, „mit Ausnahme der beiden Personen, die in Polizeigewahrsam
genommen wurden“, sagte Bakayoko.
Die Passagiere des Flugzeugs hatten sich seit Freitag in der Empfangshalle
des Flughafens von Vatry aufgehalten, ihnen wurden Duschen und Betten
bereitgestellt. Einige von ihnen wollen nach Angaben der Anwältin jedoch
nicht nach Indien, sondern nach Nicaragua fliegen.
Wie AFP weiter erfuhr, haben zudem zwölf der Passagiere Asyl beantragt und
sollten in einen anderen Wartebereich verlegt werden, darunter fünf
Minderjährige.
25 Dec 2023
## TAGS
Menschenhandel
Indien
Schwerpunkt Frankreich
Justiz
Kriminalität
Leiharbeit
Schwerpunkt Frankreich
Theater
Cyberkriminalität
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ausbeutung in der Champagnerproduktion: Blut, Schweiß und Schampus
Tausende Arbeitsmigrant*innen kommen als Saisonarbeiter für die
Champagner-Produktion nach Frankreich. Eine Recherche von moderner
Sklaverei und Rekordumsätzen.
Mutmaßlicher Menschenhandel: Odyssee im Charterjet
Frankreichs Behörden hindern 303 Inder am Weiterflug nach Nicaragua. Grund
ist der Verdachts auf Menschenhandel.
Theaterstück über deutsche Schuld: Grauzone zwischen Recht und Unrecht
„Frau Schmidt und das Kind aus Charkiw“ handelt von deutschen Verbrechen in
der Ukraine. Anne Habermehl zeigt das Stück an den Münchner Kammerspielen.
UN-Studie zur Onlinekriminalität: Cyberbetrüger wider Willen
Laut UN-Menschenrechtshochkommissariat zwingen in Südostasien kriminelle
Banden angelockte Migranten mit Gewalt zum globalen Onlinebetrug.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.