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# taz.de -- EuGH-Urteil über Fußball in Europa: Uefa gegen Super League: 1:1
> Der EuGH wirft den Fußballverbänden den Missbrauch ihrer
> marktbeherrschenden Stellung vor. Die Chancen für eine konkurrierende
> Super League steigen.
Bild: Hat zu grübeln: Uefa-Präsident Aleksander Ceferin bei einer Pressekonfe…
Das Monopl der Fußballverbände Fifa und Uefa wackelt gewaltig. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um eine konkurrierende Super
League entschieden, dass die Fußballverbände derzeit ihre
marktbeherrschende Stellung missbrauchen und ihre Verbandsregeln daher
gegen EU-Recht verstoßen.
[1][Der Fußball-Weltverband Fifa] und der europäische Verband Uefa sind
private Gesellschaften nach Schweizer Recht. Sie organisieren nicht nur
Fußball-Welt- und -Europameisterschaften, sondern auch die europäischen
Clubwettbewerbe Champions League, Europa League und [2][Conference League].
[3][2021 wurde bekannt, dass zwölf europäische Spitzenclubs aus Spanien,
Italien und Großbritannien eine Super League planen], an der sie immer
teilnehmen dürfen, ohne sich sportlich qualifizieren zu müssen.
Veranstalter sollte eine spanische Gesellschaft namens European Super
League Company (ESLC) sein. Uefa und Fifa drohten Clubs, die sich an einem
derartigen Projekt beteiligen, dass sie nicht mehr an den Uefa-Wettbewerben
teilnehmen können. Spieler, die in einer Konkurrenzliga spielen, sollten
von Welt- und Europameisterschaften ausgeschlossen werden.
Im konkreten Rechtsstreit klagte die ESLC vor dem Handelsgericht Madrid
gegen diese Drohungen der Uefa. Da es hier um EU-Wettbewerbsrecht geht,
legte das spanische Gericht dem EuGH grundsätzliche Fragen zur
Vorabentscheidung vor. Der EU-Gerichtshof stellte zunächst fest, dass die
Veranstaltung von Fußballwettbewerben zwischen Vereinen und die Verwertung
der entsprechenden Medienrechte „ganz offensichtlich wirtschaftliche
Tätigkeiten sind“. Sie müssen daher die Regeln des wirtschaftlichen
Wettbewerbs einhalten.
## Auch Spieler dürfen nicht ausgeschlossen werden
Es gebe hier auch keine Sonderregeln für den Sport, stellte der EuGH fest
und wich hier von den Schlussanträgen des unabhängigen Generalanwalts
Athanasios Rantos aus dem Dezember 2022 ab. Rantos hatte auf Artikel 165
EU-Arbeitsvertrags verwiesen, der eine Förderung der „europäischen
Dimension des Sports“ erlaubt. Damit werde ein „europäisches Sportmodell“
anerkannt, so Rantos, zu dem zwingend die Möglichkeit von Auf- und Abstieg
gehört. Dem folgte der EuGH nicht, Artikel 165 sei keine Querschnittsnorm
und schränke das EU-Wettbewerbsrecht nicht ein.
Deshalb kam der EuGH nun zum Schluss, dass die aktuellen Fifa- und
Uefa-Verbandsregeln rechtswidrig sind. Die Verbände dürfen derzeit die
Gründung konkurriernder Ligaprojekte wie der Super League grundsätzlich
nicht von ihrer Genehmigung abhängig machen. Sie dürfen auch nicht Clubs
und Spielern, die sich an einer Super League beteiligen, mit dem Ausschluss
aus Fifa- und Uefa-Wettbewerben bedrohen.
Grund ist der Interessenkonflikt, der darin besteht, dass die Verbände
selbst Wettbewerbe veranstalten und darüber entscheiden wollen, wer außer
ihnen ebenfalls Wettbewerbe veranstalten darf. Hierfür wäre ein Rahmen
erforderlich, der Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und
Verhältnismäßigkeit der Entscheidung gewährleistet. Ein solcher Rahmen
bestehe aber nicht, so der EuGH. Die Verbände missbrauchten derzeit ihre
marktbeherrschende Stellung.
Auch die zentrale und exklusive Verwertung der Medienrechte an
Wettbewerben mit europäischen Fußballvereinen durch die Uefa verstößt laut
EuGH gegen EU-Recht. Sie verhindere, dass die Zuschauer „neue und
potenziell innovative oder interessante Wettbewerbe genießen“ können. Dies
schade den Clubs, den Medien und dem Publikum.
Der EuGH betont zugleich, dass er damit nicht über die Zulassung der Super
League entschieden habe, da diese Frage vom Handelsgericht Madrid nicht
vorgelegt wurde. Darüber müsse nun das Madrider Gericht entscheiden. Dort
könne aber immerhin noch geprüft werden, ob die Nachteile des Uefa-Monopols
dadurch zu rechtfertigen sind, dass die Monopolgewinne durch eine
„solidarische Umverteilung“ der gesamten Fußballwelt zugutekommen. Auch
die Entscheidung des Handelsgerichts Madrid könnte also noch spannend
werden.
21 Dec 2023
## LINKS
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[3] /Gescheiterte-Super-League/!5763393
## AUTOREN
Christian Rath
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