| # taz.de -- EuGH-Urteil über Fußball in Europa: Uefa gegen Super League: 1:1 | |
| > Der EuGH wirft den Fußballverbänden den Missbrauch ihrer | |
| > marktbeherrschenden Stellung vor. Die Chancen für eine konkurrierende | |
| > Super League steigen. | |
| Bild: Hat zu grübeln: Uefa-Präsident Aleksander Ceferin bei einer Pressekonfe… | |
| Das Monopl der Fußballverbände Fifa und Uefa wackelt gewaltig. Der | |
| Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um eine konkurrierende Super | |
| League entschieden, dass die Fußballverbände derzeit ihre | |
| marktbeherrschende Stellung missbrauchen und ihre Verbandsregeln daher | |
| gegen EU-Recht verstoßen. | |
| [1][Der Fußball-Weltverband Fifa] und der europäische Verband Uefa sind | |
| private Gesellschaften nach Schweizer Recht. Sie organisieren nicht nur | |
| Fußball-Welt- und -Europameisterschaften, sondern auch die europäischen | |
| Clubwettbewerbe Champions League, Europa League und [2][Conference League]. | |
| [3][2021 wurde bekannt, dass zwölf europäische Spitzenclubs aus Spanien, | |
| Italien und Großbritannien eine Super League planen], an der sie immer | |
| teilnehmen dürfen, ohne sich sportlich qualifizieren zu müssen. | |
| Veranstalter sollte eine spanische Gesellschaft namens European Super | |
| League Company (ESLC) sein. Uefa und Fifa drohten Clubs, die sich an einem | |
| derartigen Projekt beteiligen, dass sie nicht mehr an den Uefa-Wettbewerben | |
| teilnehmen können. Spieler, die in einer Konkurrenzliga spielen, sollten | |
| von Welt- und Europameisterschaften ausgeschlossen werden. | |
| Im konkreten Rechtsstreit klagte die ESLC vor dem Handelsgericht Madrid | |
| gegen diese Drohungen der Uefa. Da es hier um EU-Wettbewerbsrecht geht, | |
| legte das spanische Gericht dem EuGH grundsätzliche Fragen zur | |
| Vorabentscheidung vor. Der EU-Gerichtshof stellte zunächst fest, dass die | |
| Veranstaltung von Fußballwettbewerben zwischen Vereinen und die Verwertung | |
| der entsprechenden Medienrechte „ganz offensichtlich wirtschaftliche | |
| Tätigkeiten sind“. Sie müssen daher die Regeln des wirtschaftlichen | |
| Wettbewerbs einhalten. | |
| ## Auch Spieler dürfen nicht ausgeschlossen werden | |
| Es gebe hier auch keine Sonderregeln für den Sport, stellte der EuGH fest | |
| und wich hier von den Schlussanträgen des unabhängigen Generalanwalts | |
| Athanasios Rantos aus dem Dezember 2022 ab. Rantos hatte auf Artikel 165 | |
| EU-Arbeitsvertrags verwiesen, der eine Förderung der „europäischen | |
| Dimension des Sports“ erlaubt. Damit werde ein „europäisches Sportmodell“ | |
| anerkannt, so Rantos, zu dem zwingend die Möglichkeit von Auf- und Abstieg | |
| gehört. Dem folgte der EuGH nicht, Artikel 165 sei keine Querschnittsnorm | |
| und schränke das EU-Wettbewerbsrecht nicht ein. | |
| Deshalb kam der EuGH nun zum Schluss, dass die aktuellen Fifa- und | |
| Uefa-Verbandsregeln rechtswidrig sind. Die Verbände dürfen derzeit die | |
| Gründung konkurriernder Ligaprojekte wie der Super League grundsätzlich | |
| nicht von ihrer Genehmigung abhängig machen. Sie dürfen auch nicht Clubs | |
| und Spielern, die sich an einer Super League beteiligen, mit dem Ausschluss | |
| aus Fifa- und Uefa-Wettbewerben bedrohen. | |
| Grund ist der Interessenkonflikt, der darin besteht, dass die Verbände | |
| selbst Wettbewerbe veranstalten und darüber entscheiden wollen, wer außer | |
| ihnen ebenfalls Wettbewerbe veranstalten darf. Hierfür wäre ein Rahmen | |
| erforderlich, der Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und | |
| Verhältnismäßigkeit der Entscheidung gewährleistet. Ein solcher Rahmen | |
| bestehe aber nicht, so der EuGH. Die Verbände missbrauchten derzeit ihre | |
| marktbeherrschende Stellung. | |
| Auch die zentrale und exklusive Verwertung der Medienrechte an | |
| Wettbewerben mit europäischen Fußballvereinen durch die Uefa verstößt laut | |
| EuGH gegen EU-Recht. Sie verhindere, dass die Zuschauer „neue und | |
| potenziell innovative oder interessante Wettbewerbe genießen“ können. Dies | |
| schade den Clubs, den Medien und dem Publikum. | |
| Der EuGH betont zugleich, dass er damit nicht über die Zulassung der Super | |
| League entschieden habe, da diese Frage vom Handelsgericht Madrid nicht | |
| vorgelegt wurde. Darüber müsse nun das Madrider Gericht entscheiden. Dort | |
| könne aber immerhin noch geprüft werden, ob die Nachteile des Uefa-Monopols | |
| dadurch zu rechtfertigen sind, dass die Monopolgewinne durch eine | |
| „solidarische Umverteilung“ der gesamten Fußballwelt zugutekommen. Auch | |
| die Entscheidung des Handelsgerichts Madrid könnte also noch spannend | |
| werden. | |
| 21 Dec 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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