# taz.de -- EuGH-Urteil über Fußball in Europa: Uefa gegen Super League: 1:1 | |
> Der EuGH wirft den Fußballverbänden den Missbrauch ihrer | |
> marktbeherrschenden Stellung vor. Die Chancen für eine konkurrierende | |
> Super League steigen. | |
Bild: Hat zu grübeln: Uefa-Präsident Aleksander Ceferin bei einer Pressekonfe… | |
Das Monopl der Fußballverbände Fifa und Uefa wackelt gewaltig. Der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um eine konkurrierende Super | |
League entschieden, dass die Fußballverbände derzeit ihre | |
marktbeherrschende Stellung missbrauchen und ihre Verbandsregeln daher | |
gegen EU-Recht verstoßen. | |
[1][Der Fußball-Weltverband Fifa] und der europäische Verband Uefa sind | |
private Gesellschaften nach Schweizer Recht. Sie organisieren nicht nur | |
Fußball-Welt- und -Europameisterschaften, sondern auch die europäischen | |
Clubwettbewerbe Champions League, Europa League und [2][Conference League]. | |
[3][2021 wurde bekannt, dass zwölf europäische Spitzenclubs aus Spanien, | |
Italien und Großbritannien eine Super League planen], an der sie immer | |
teilnehmen dürfen, ohne sich sportlich qualifizieren zu müssen. | |
Veranstalter sollte eine spanische Gesellschaft namens European Super | |
League Company (ESLC) sein. Uefa und Fifa drohten Clubs, die sich an einem | |
derartigen Projekt beteiligen, dass sie nicht mehr an den Uefa-Wettbewerben | |
teilnehmen können. Spieler, die in einer Konkurrenzliga spielen, sollten | |
von Welt- und Europameisterschaften ausgeschlossen werden. | |
Im konkreten Rechtsstreit klagte die ESLC vor dem Handelsgericht Madrid | |
gegen diese Drohungen der Uefa. Da es hier um EU-Wettbewerbsrecht geht, | |
legte das spanische Gericht dem EuGH grundsätzliche Fragen zur | |
Vorabentscheidung vor. Der EU-Gerichtshof stellte zunächst fest, dass die | |
Veranstaltung von Fußballwettbewerben zwischen Vereinen und die Verwertung | |
der entsprechenden Medienrechte „ganz offensichtlich wirtschaftliche | |
Tätigkeiten sind“. Sie müssen daher die Regeln des wirtschaftlichen | |
Wettbewerbs einhalten. | |
## Auch Spieler dürfen nicht ausgeschlossen werden | |
Es gebe hier auch keine Sonderregeln für den Sport, stellte der EuGH fest | |
und wich hier von den Schlussanträgen des unabhängigen Generalanwalts | |
Athanasios Rantos aus dem Dezember 2022 ab. Rantos hatte auf Artikel 165 | |
EU-Arbeitsvertrags verwiesen, der eine Förderung der „europäischen | |
Dimension des Sports“ erlaubt. Damit werde ein „europäisches Sportmodell“ | |
anerkannt, so Rantos, zu dem zwingend die Möglichkeit von Auf- und Abstieg | |
gehört. Dem folgte der EuGH nicht, Artikel 165 sei keine Querschnittsnorm | |
und schränke das EU-Wettbewerbsrecht nicht ein. | |
Deshalb kam der EuGH nun zum Schluss, dass die aktuellen Fifa- und | |
Uefa-Verbandsregeln rechtswidrig sind. Die Verbände dürfen derzeit die | |
Gründung konkurriernder Ligaprojekte wie der Super League grundsätzlich | |
nicht von ihrer Genehmigung abhängig machen. Sie dürfen auch nicht Clubs | |
und Spielern, die sich an einer Super League beteiligen, mit dem Ausschluss | |
aus Fifa- und Uefa-Wettbewerben bedrohen. | |
Grund ist der Interessenkonflikt, der darin besteht, dass die Verbände | |
selbst Wettbewerbe veranstalten und darüber entscheiden wollen, wer außer | |
ihnen ebenfalls Wettbewerbe veranstalten darf. Hierfür wäre ein Rahmen | |
erforderlich, der Transparenz, Objektivität, Nichtdiskriminierung und | |
Verhältnismäßigkeit der Entscheidung gewährleistet. Ein solcher Rahmen | |
bestehe aber nicht, so der EuGH. Die Verbände missbrauchten derzeit ihre | |
marktbeherrschende Stellung. | |
Auch die zentrale und exklusive Verwertung der Medienrechte an | |
Wettbewerben mit europäischen Fußballvereinen durch die Uefa verstößt laut | |
EuGH gegen EU-Recht. Sie verhindere, dass die Zuschauer „neue und | |
potenziell innovative oder interessante Wettbewerbe genießen“ können. Dies | |
schade den Clubs, den Medien und dem Publikum. | |
Der EuGH betont zugleich, dass er damit nicht über die Zulassung der Super | |
League entschieden habe, da diese Frage vom Handelsgericht Madrid nicht | |
vorgelegt wurde. Darüber müsse nun das Madrider Gericht entscheiden. Dort | |
könne aber immerhin noch geprüft werden, ob die Nachteile des Uefa-Monopols | |
dadurch zu rechtfertigen sind, dass die Monopolgewinne durch eine | |
„solidarische Umverteilung“ der gesamten Fußballwelt zugutekommen. Auch | |
die Entscheidung des Handelsgerichts Madrid könnte also noch spannend | |
werden. | |
21 Dec 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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