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# taz.de -- Neufassung der Berliner Bauordnung: Das Dach bleibt kahl
> Der BUND kritisiert die Novelle der Bauordnung, die der Bauausschuss am
> Montag wohl durchwinkt: Die Chance zu mehr Nachhaltigkeit sei vertan.
Bild: Macht auch fürs Auge was her, so ein Gründach
Berlin taz | Die Berliner Bauordnung wird offenbar erneuert, ohne wichtige
Vorschriften zum Klima- und Artenschutz aufzunehmen. Vor der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in dem am heutigen
Montag voraussichtlich die vom Senat ins Parlament eingebrachte Novelle
unverändert abgenickt wird, kritisierte der Bund für Umwelt und Naturschutz
(BUND), die Koalition habe eine „historische Chance verpasst“.
Anfang November befasste sich der Ausschuss erstmals mit dem Thema.
[1][Schon damals warnten Umweltverbände davor], das Projekt – das zweimal
an den Querelen in den Vorgängerkoalitionen aus SPD, Grünen und Linken
scheiterte – werde nun von Schwarz-Rot einfach durchgewunken.
Es geht unter anderem um einen Paragrafen, der in früheren Entwürfen noch
enthalten war und beispielsweise festlegte, dass jedes Dach über 30
Quadratmeter Fläche zu begrünen sei. Der aktuelle Entwurf verpflichtet nur
noch zur Begrünung ab 100 Quadratmetern. Nicht mehr enthalten sind zudem
das Verbot von Schottergärten sowie die Pflichten zur Anbringung von
Nistkästen, zur Ausstattung von Glasfassaden mit Elementen, [2][die den
sogenannten Vogelschlag minimieren], und zur umweltgerechten Reduzierung
der Außenbeleuchtung.
## „Grau und düster“
Der jetzige Entwurf sei „ein weiteres Beispiel dafür, dass Stadtentwicklung
nur in kurzen Zeiträumen gedacht wird“, kommentiert
BUND-Artenschutzreferent Dirk Schäuble den Stand der Dinge. „Wenn das so
weitergeht, werden zukünftige Generationen in einem grauen und düsteren
Berlin leben. Die Lebensräume für wilde Tiere und Pflanzen werden weiter
schrumpfen, die Stadt sich in Hitzesommern noch weiter aufheizen“, so
Schäuble.
BUND-Vogelschutzexpertin Claudia Wegworth verweist darauf, dass die
fehlenden Artenschutz-Vorschriften schon jetzt „nachweislich regelmäßig zu
Bauverzögerungen und -verteuerungen führen“. Denn: Was in der
Landesbauordnung fehlt, kann oft nachträglich über das
Bundesnaturschutzgesetz eingeklagt werden.
Die Grünen haben derweil einen ausführlichen Änderungsantrag zur
Senatsnovelle vorgelegt. Der schließt nicht nur die weggefallenen Umwelt-
und Klimavorschriften wieder ein, sondern geht noch darüber hinaus. So
sieht er unter anderem höhere Anteile barrierefreier Wohnungen vor: Bei
Neubauvorhaben, die ab 2026 angemeldet werden, sollen demnach alle
Wohnungen eines Gebäudes barrierefrei nutzbar sein – im Entwurf, der aller
Voraussicht nach am Montag den Ausschuss passieren wird, sind es lediglich
drei Viertel.
3 Dec 2023
## LINKS
[1] /Kritik-an-der-Berliner-Bauordnung/!5967128
[2] /Vogelschutz-am-Flughafen-BER/!5963688
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Bauen
Schwerpunkt Artenschutz
Barrierefreiheit
Stadtteilkultur
Schwerpunkt Artenschutz
Tierschutz
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