| # taz.de -- Bremens Senat hält Gutachten zurück: Angst vor der Tierversuchs-D… | |
| > Bremens Senat hat Andreas Kreiters Tierversuche nicht genehmig, will die | |
| > Begründung dafür aber für sich behalten. Wozu die Geheimniskrämerei? | |
| Bild: Möchte die Affenversuche beenden: Bremens Gesundheitssenatorin Claudia B… | |
| Schon am 14.10.2023 hat der Bremer Senat beschlossen, den Antrag des | |
| Neurobiologen Andreas Kreiter auf Fortsetzung seiner Primaten-Experimente | |
| [1][nicht zu genehmigen]. Seit 2008 ist das die Haltung der Bremer | |
| Landesregierung. Immer wieder hat aber der Hirnforscher [2][erfolgreich | |
| dagegen geklagt] – mit Verweis auf das Grundrecht der | |
| Wissenschaftsfreiheit. Seit dem neuesten Beschluss wüsste man gern: Ist die | |
| Ablehnung diesmal besser begründet? Oder will der Senat nur die Genehmigung | |
| dem Gericht überlassen, um selbst mit moralisch sauberer Weste dazustehen? | |
| „Affen gehören nicht in Labore“, hat der Tierschutz-Sprecher der Grünen, | |
| Philipp Bruck, dazu erklärt. So schlicht ist diese ethische Haltung | |
| allerdings grundgesetzwidrig. Wenn das die Haltung des Bremer Senats ist, | |
| dann wäre das Gericht schnell fertig. Das Grundrecht auf [3][Tierschutz] | |
| muss mit dem Grundrecht auf [4][Wissenschaftsfreiheit] abgewogen werden. | |
| Ist der Landesregierung in einer Universitätsstadt die | |
| Wissenschaftsfreiheit wurschtegal? | |
| Der Senat hat vier Gutachten zu der Frage des Tierleidens erstellen lassen | |
| und erklärt, der „regelmäßige Wasserentzug“ und die „Fixierung im | |
| sogenannten Primatenstuhl“ seien als schwerwiegendes Tierleiden zu werten. | |
| Und dann heißt es in der Presseerklärung: „Auch im Rahmen der | |
| Grundlagenforschung ist zu fordern, dass für die Rechtfertigung eines | |
| Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des [5][zu erwartenden | |
| Erkenntnisgewinns] in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist.“ Seit 1998 wird | |
| in Bremen an Makaken-Affen geforscht, um zu ergründen, wie Seh-Reize im | |
| Gehirn verarbeitet werden. Bahnbrechende Erkenntnisse gibt es offenbar | |
| nicht – aber Grundlagenforschung ist eben Forschung, bei der es nicht um | |
| gezielte Erkenntnisse geht. | |
| ## Fadenscheinige Begründung | |
| Wie wird das Tierleiden gewichtet in den Gutachten, wie wird die | |
| Einschränkung der Grundlagenforschung begründet? Wir wissen es nicht. Mit | |
| Hinweis auf das „laufende Verfahren“ will der Senat die Gutachten nicht | |
| veröffentlichen. | |
| Diese Begründung ist fadenscheinig: Würde sich die Rechtsposition des | |
| Senats verschlechtern, wenn auch die Öffentlichkeit informiert würde und | |
| nicht nur die Anwälte der Gegenseite? Die Einschränkung der | |
| Wissenschaftsfreiheit wird vom Senat als eine Sache angesehen, die die | |
| Öffentlichkeit nichts angehen soll. 1998 hatte es 45.000 Unterschriften | |
| gegen die Affenversuche gegeben. Seit dem Jahr 2008 hat der Bremer Senat | |
| mehrere Prozesse in dieser Sache verloren. Wozu die Geheimniskrämerei? Hier | |
| zeigt sich eine Arroganz der rot-rot-grünen Macht. | |
| Die [6][ethische Abwägung] hat immer vor Gericht eine Rolle gespielt. Gibt | |
| es dazu nun neue Argumente? Der Forscher hatte vor einem Jahr vor Gericht | |
| erklärt, er habe sehr wohl wichtige Grundlagen-Ergebnisse erzielt. Das | |
| Gericht hatte die Senatsvertreter gefragt, ob sie dazu etwas zu sagen | |
| hätten. Hatten sie nicht. Gibt es diesmal dazu ein Gutachten? Auch solche | |
| unnötige Intransparenz ist demokratiefeindlich und damit grundgesetzwidrig. | |
| Offenbar will der Senat keine öffentliche Debatte um das Thema – weil er | |
| ahnt, dass seine juristischen Argumente schwach sind? Rechnet der Senat | |
| damit, auch diesen Prozess wieder zu verlieren? Will man nur seine Hände in | |
| Unschuld waschen, um am Ende „Wir wollten es nicht!“ in die Kamera sagen zu | |
| können? | |
| 21 Nov 2023 | |
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| [3] /Tierschutz/!t5008147 | |
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| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
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