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# taz.de -- Bremens Senat hält Gutachten zurück: Angst vor der Tierversuchs-D…
> Bremens Senat hat Andreas Kreiters Tierversuche nicht genehmig, will die
> Begründung dafür aber für sich behalten. Wozu die Geheimniskrämerei?
Bild: Möchte die Affenversuche beenden: Bremens Gesundheitssenatorin Claudia B…
Schon am 14.10.2023 hat der Bremer Senat beschlossen, den Antrag des
Neurobiologen Andreas Kreiter auf Fortsetzung seiner Primaten-Experimente
[1][nicht zu genehmigen]. Seit 2008 ist das die Haltung der Bremer
Landesregierung. Immer wieder hat aber der Hirnforscher [2][erfolgreich
dagegen geklagt] – mit Verweis auf das Grundrecht der
Wissenschaftsfreiheit. Seit dem neuesten Beschluss wüsste man gern: Ist die
Ablehnung diesmal besser begründet? Oder will der Senat nur die Genehmigung
dem Gericht überlassen, um selbst mit moralisch sauberer Weste dazustehen?
„Affen gehören nicht in Labore“, hat der Tierschutz-Sprecher der Grünen,
Philipp Bruck, dazu erklärt. So schlicht ist diese ethische Haltung
allerdings grundgesetzwidrig. Wenn das die Haltung des Bremer Senats ist,
dann wäre das Gericht schnell fertig. Das Grundrecht auf [3][Tierschutz]
muss mit dem Grundrecht auf [4][Wissenschaftsfreiheit] abgewogen werden.
Ist der Landesregierung in einer Universitätsstadt die
Wissenschaftsfreiheit wurschtegal?
Der Senat hat vier Gutachten zu der Frage des Tierleidens erstellen lassen
und erklärt, der „regelmäßige Wasserentzug“ und die „Fixierung im
sogenannten Primatenstuhl“ seien als schwerwiegendes Tierleiden zu werten.
Und dann heißt es in der Presseerklärung: „Auch im Rahmen der
Grundlagenforschung ist zu fordern, dass für die Rechtfertigung eines
Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des [5][zu erwartenden
Erkenntnisgewinns] in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist.“ Seit 1998 wird
in Bremen an Makaken-Affen geforscht, um zu ergründen, wie Seh-Reize im
Gehirn verarbeitet werden. Bahnbrechende Erkenntnisse gibt es offenbar
nicht – aber Grundlagenforschung ist eben Forschung, bei der es nicht um
gezielte Erkenntnisse geht.
## Fadenscheinige Begründung
Wie wird das Tierleiden gewichtet in den Gutachten, wie wird die
Einschränkung der Grundlagenforschung begründet? Wir wissen es nicht. Mit
Hinweis auf das „laufende Verfahren“ will der Senat die Gutachten nicht
veröffentlichen.
Diese Begründung ist fadenscheinig: Würde sich die Rechtsposition des
Senats verschlechtern, wenn auch die Öffentlichkeit informiert würde und
nicht nur die Anwälte der Gegenseite? Die Einschränkung der
Wissenschaftsfreiheit wird vom Senat als eine Sache angesehen, die die
Öffentlichkeit nichts angehen soll. 1998 hatte es 45.000 Unterschriften
gegen die Affenversuche gegeben. Seit dem Jahr 2008 hat der Bremer Senat
mehrere Prozesse in dieser Sache verloren. Wozu die Geheimniskrämerei? Hier
zeigt sich eine Arroganz der rot-rot-grünen Macht.
Die [6][ethische Abwägung] hat immer vor Gericht eine Rolle gespielt. Gibt
es dazu nun neue Argumente? Der Forscher hatte vor einem Jahr vor Gericht
erklärt, er habe sehr wohl wichtige Grundlagen-Ergebnisse erzielt. Das
Gericht hatte die Senatsvertreter gefragt, ob sie dazu etwas zu sagen
hätten. Hatten sie nicht. Gibt es diesmal dazu ein Gutachten? Auch solche
unnötige Intransparenz ist demokratiefeindlich und damit grundgesetzwidrig.
Offenbar will der Senat keine öffentliche Debatte um das Thema – weil er
ahnt, dass seine juristischen Argumente schwach sind? Rechnet der Senat
damit, auch diesen Prozess wieder zu verlieren? Will man nur seine Hände in
Unschuld waschen, um am Ende „Wir wollten es nicht!“ in die Kamera sagen zu
können?
21 Nov 2023
## LINKS
[1] /Tierversuche-an-der-Universitaet-Bremen/!5969643
[2] /Tierversuche-an-Makaken-Affen-in-Bremen/!5898306
[3] /Tierschutz/!t5008147
[4] /Wissenschaftsfreiheit-gestaerkt/!5967763
[5] /Hirnforschung/!5158093
[6] /Kommentar-Forschungsfreiheit/!5049274
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Bremen
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Wissenschaftsfreiheit
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