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# taz.de -- Karlsruhe zu gesetzlicher Altergrenze: Keine Eile wegen der 70 Jahre
> Ein Notar sieht sich durch eine gesetzliche Altersgrenze seines Berufs
> diskriminiert. Das Verfassungsgericht lehnt seinen Eilantrag ab.
Bild: Jurist im Talar
Freiburg taz | Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen muss Ende November
zumindest vorläufig seine Tätigkeit als Notar aufgeben – weil er dann die
gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren erreicht. Ein Eilantrag des Mannes
wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Die Altersgrenze von 70 Jahren wurde 1991 eingeführt, damit auch jüngere
Jurist:innen eine Chance auf einen Notarsposten haben. Nach Ansicht des
Kläger ist diese [1][Altersgrenze] aufgrund des demografischen Wandels aber
nicht mehr erforderlich und damit verfassungswidrig. In seinem
Amtsgerichtsbezirk bestehe sogar Bewerbermangel.
Mit diesem Argument hatte der klagende Notar bei den Zivilgerichten bisher
keinen Erfolg. Auch der Bundesgerichtshof lehnte im August dieses Jahres
die Einwände des Notars ab.
Deshalb wandte sich der Notar postwendend an das Bundesverfassungsgericht.
Dabei berief er sich vor allem auf die EU-Grundrechte-Charta, die ein
ausdrückliches Verbot der [2][Altersdiskriminierung] enthält.
Die Karlsruher Richter:innen wollen die Verfassungsbeschwerde gründlich
prüfen, werden aber nicht rechtzeitig entscheiden. Ein parallel gestellter
Eilantrag des Notars sollte ermöglichen, dass er sein Amt bis zur
Karlsruher Entscheidung auch jenseits der Altersgrenze noch ausüben darf.
Dies hat das Verfassungsgericht nun aber abgelehnt. Dem Notar drohe kein
besonders schwerer Nachteil. Falls er am Ende Erfolg hat, könne er wieder
als Notar anfangen, es gebe ja Bewerbermangel. Bis dahin könne er als
Rechtsanwalt arbeiten, da es für Anwälte keine Altersgrenze gibt. (Az.: 1
BvR 1796/23)
24 Oct 2023
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diskriminierung
Bundesverfassungsgericht
Notarzt
Altern
Kolumne Starke Gefühle
Senioren
Ferda Ataman
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