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# taz.de -- AfD als Verdachtsfall: Neuer Eilantrag wegen Haldenwang
> Noch wird geprüft, ob die AfD Extremismus-Verdachtsfall ist. Wegen des
> Verfassungsschutzpräsidenten hat die Partei nun einen neuen Antrag
> gestellt.
Bild: Solange das Verfahren läuft, dürfen sie vom Verfassungsschutz als Verda…
Freiburg taz | Die [1][AfD] hat am 11. Juli 2023 einen neuen Eilantrag
gestellt, mit dem sie wieder erreichen will, dass der Verfassungsschutz die
AfD nicht als Verdachtsfall bezeichnen darf. Nach taz-Informationen beruft
sich die AfD darauf, dass BfV-Präsident Thomas Haldenwang inzwischen offen
eingeräumt habe, dass er seine Aufgabe darin sieht, die Umfragewerte der
AfD zu senken. Dies zeige, dass er politisch agiere und das Amt seine
Kompetenzen überschreite.
Tatsächlich hat Haldenwang am 20. Juni 2023 nach der Vorstellung des
aktuellen Verfassungsschutzberichts im heute-Journal gesagt, „Nicht allein
der verfassungsschutz ist zuständig dafür, die Umfragewerte der AfD zu
senken, aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker
wachrütteln.“
Der Hintergrund des neuen Eilantrags ist komplex: Im Januar 2021 wurde
bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz beabsichtigte, die AfD
als „Verdachtsfall“ einer extremistischen Bestrebung einzustufen. Dagegen
klagte die AfD auf Unterlassung. Zugleich stellte die AfD schon damals
einen ersten Eilantrag, dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache
nicht als „Verdachtsfall“ bezeichnet werden darf. Dieser Eilantrag hatte
teilweise Erfolg. Am 5. März 2021 entschied das Verwaltungsgericht (VG)
Köln in einem so genannten Hängebeschluss, dass die AfD bis zur
Entscheidung über den Eilantrag nicht als Verdachtsfall bezeichnet werden
darf.
Allerdings entschied das VG Köln dann am 8. März 2022, dass die Einstufung
der AfD als Verdachtsfall rechtmäßig ist. Zwei Tage später lehnte das VG
auch den parallelen Eilantrag der AfD ab. Seitdem kann die AfD vom
Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich als Verdachtsfall bezeichnet
werden.
## Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Kölner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat
dagegen Berufung eingelegt. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster. Auf den Ausgang dieses Verfahrens warten AfD, Verfassungsschutz
und die anderen Parteien mit großer Spannung.
Allerdings lässt dieses Berufungsurteil noch lange auf sich warten. Das OVG
will noch keinen Termin für ein Urteil nennen. Die Berufungsbegründung der
AfD war erst Ende 2022 eingegangen, nachdem die entsprechende Frist auf
Antrag der Partei verlängert wurde. Erst im Juli 2023 war die Erwiderung
des Bundesamts fertig. Nun hat die AfD wieder Zeit bis September, um zu
antworten. Anschließend will der zuständige OVG-Senat mit der „vertieften
Bearbeitung“ beginnen, teilte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf Nachfrage
der taz mit. „Die Gerichtsakten umfassen derzeit cirka 10.000 Seiten“, so
Dahme, „Hinzu kommen mehrere hundert Beiakten, die im
Oberverwaltungsgericht einen ganzen Raum füllen.“
Solange das Verfahren läuft, darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als
„Verdachtsfall“ bezeichnen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Die AfD hatte auch die Ablehnung des ursprünglichen Eilantrags durch das VG
Köln nicht angegriffen, sondern rechtskräftig werden lassen.
## Endgültige Entscheidung wohl erst nächstes Jahr
Nun, nach Haldenwangs neuen Äußerungen versucht es die AfD also erneut. Das
OVG will sich mit diesem neuen Eilantrag direkt befassen und vielleicht
noch im August eine Entscheidung treffen.
Das Gericht hat im wesentlichen drei Möglichkeiten: Es kann Haldenwangs
Äußerung für zulässig halten, dann ist der AfD-Eil-Antrag abgelehnt. Oder
es hält Haldenwangs Äußerung zwar für unzulässig, aber für irrelevant für
die Einstufung der AfD als Verdachtsfall, auch dann wäre der AfD-Antrag
abgelehnt. Erfolg hätte der AfD-Antrag nur, wenn die Richter den Schluss
der AfD mitvollziehen, dass der Verfassungsschutz als parteipolitisches
Instrument enttarnt wurde. Das ist eher unwahrscheinlich.
Umso wichtiger ist die Entscheidung des OVGs in der Hauptsache, mit der
aber wohl erst 2024 zu rechnen ist. Da die AfD eine Unterlassung der
Einstufung beantragt hat, kommt es bei der Entscheidung über das Wesen der
AfD auf den Zeitpunkt des Urteils an. Oder anders gesagt: [2][Jede weitere
Radikalisierung] schadet der Partei im Berufungsverfahren und macht die
Einstufung als Verdachtsfall nachvollziehbarer.
10 Aug 2023
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Alice Weidel
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