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# taz.de -- Kommunales Vorkaufsrecht in Berlin: Mieter bleiben geschützt
> Nach dem Ende des Vorkaufsrechts wollten Hauskäufer Vereinbarungen zum
> Mieterschutz mit den Bezirken aufkündigen. Das Verwaltungsgericht
> widerspricht.
Bild: War oft der letzte Hoffnungsschimmer: das Vorkaufsrecht in Milieuschutzge…
Berlin taz | Es ist eine gute Nachricht für viele Mieter:innen der
Stadt: Laut mehrerer Urteile des Berliner Verwaltungsgerichts bleiben so
genannte Abwendungsvereinbarungen gültig, die die Bezirke in den
vergangenen Jahren mit Käufer:innen von Häusern in
Friedrichshain-Kreuzberg und in Pankow geschlossen haben. Mit
Unterzeichnung der Vereinbarungen hatten sich die Käufer:innen
verpflichtet, Mieter:innen für den Zeitraum von durchschnittlich 20
Jahren vor der Verdrängung zu schützen, etwa indem sie auf die Umwandlung
in Eigentum oder Luxusmodernisierungen verzichten. Im Gegenzug nutzten die
Bezirke ihr Vorkaufsrecht nicht.
Nachdem jedoch im November 2021 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die
Ausübung des Vorkaufsrechts in Mileuschutzgebieten nachträglich für
rechtswidrig erklärt hatte, klagten allein in den beiden Bezirken acht
Käufer:innen gegen die zuvor abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen.
Sie [1][argumentierten, an diese nun nicht mehr gebunden zu sein], da sich
die Bezirke eine unzulässige Gegenleistung versprechen ließen.
[2][Stadtweit haben 70 Eigentümer:innen den geschlossen Vereinbarungen
widersprochen].
Dieser Argumentation aber folgte die 13. Kammer des Berliner
Verwaltungsgerichts nicht. „Die Beteiligten seien sich im Zeitpunkt des
Abschlusses der Vereinbarungen übereinstimmend bewusst darüber gewesen,
dass die rechtlichen Grenzen des bezirklichen Vorkaufsrechts und die
Voraussetzungen für dessen Abwendung höchstrichterlich noch nicht geklärt
gewesen seien“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Durch das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts sei die Geschäftsgrundlage für die
Vereinbarungen nicht nachträglich entfallen.
Gegen die Urteile ist jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. In einem ersten Urteil
im Oktober 2022 war einem Kläger noch die Kündigung der
Abwendungsvereinbarung ermöglicht worden.
## Mieterschutz eingebrochen
Das [3][Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt], dass Bezirke ihr
Vorkaufsrecht nicht mehr mit der Annahme begründen dürfen, dass
Mieter:innen durch die Käufer:innen verdrängt werden. Ausnahmen gebe
es nur da, wenn Grundstücke nicht mehr nach ihrer Bestimmung genutzt
würden. In der Folge war die Zahl von ausgeübten Vorkaufsrechten und
abgeschlossen Abwendungsvereinbarungen eingebrochen.
In Berlin waren die Mieter:innen von 384 Häusern durch entsprechende
Vereinbarungen geschützt worden, 143 Häuser waren es allein im Jahr 2020.
Nach dem Urteil ging diese Zahl 2022 auf vier zurück. Nur noch 45
Mieter:innen wurden so geschützt.
Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formulierte Vorhaben das
Vorkaufsrecht wiederherzustellen, ist zwar im Interesse des
Bundesbauministeriums von Klara Geywitz (SPD), [4][wird jedoch im
FDP-geführten Bundesjustizministerium blockiert].
15 May 2023
## LINKS
[1] /Gerichtsentscheidung-zum-Vorkaufsrecht/!5815067
[2] /Folgen-des-gekippten-Vorkaufsrechts/!5890362
[3] /Gerichtsentscheidung-zum-Vorkaufsrecht/!5814462
[4] /Mietenwahnsinn-in-Berlin/!5910979
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Vorkaufsrecht
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Mietenwahnsinn
Vorkaufsrecht
Klara Geywitz
Lesestück Recherche und Reportage
Mietenwahnsinn
Vorkaufsrecht
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