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# taz.de -- Pläne von Justizminister Buschmann: Unfallflucht weniger kriminell
> Eine Unfallflucht ohne Personenschaden soll entkriminalisiert werden.
> Statt einer Straftat würde künftig eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Bild: Bislang kann die Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- ode…
Berlin afp | Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge
Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegenden Eckpunkten des von
[1][Justizminister Marco Buschmann (FDP)] geführten Ministeriums
hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit
statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein
Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung „würde einer
undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“,
hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.
Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer
Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den
Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei
Unfällen mit Personenschaden gelten.
## Kommen Menschen zu Schaden, muss geblieben werden
Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am
Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu
geben“, hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit
der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte
„trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung
einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer
Trunkenheitsfahrt.
Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber „gute Argumente dafür, von
einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen
Sachschäden abzusehen“, hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des
Strafgesetzbuchs, in [2][dem die Unfallflucht] geregelt ist, durchbreche
das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“.
Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort
warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die
Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre
etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls
auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am
geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren
ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“.
25 Apr 2023
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