| # taz.de -- Pläne von Justizminister Buschmann: Unfallflucht weniger kriminell | |
| > Eine Unfallflucht ohne Personenschaden soll entkriminalisiert werden. | |
| > Statt einer Straftat würde künftig eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. | |
| Bild: Bislang kann die Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- ode… | |
| Berlin afp | Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge | |
| Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus dem | |
| Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegenden Eckpunkten des von | |
| [1][Justizminister Marco Buschmann (FDP)] geführten Ministeriums | |
| hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit | |
| statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein | |
| Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung „würde einer | |
| undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, | |
| hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier. | |
| Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer | |
| Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den | |
| Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei | |
| Unfällen mit Personenschaden gelten. | |
| ## Kommen Menschen zu Schaden, muss geblieben werden | |
| Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am | |
| Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu | |
| geben“, hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit | |
| der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte | |
| „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung | |
| einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer | |
| Trunkenheitsfahrt. | |
| Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber „gute Argumente dafür, von | |
| einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen | |
| Sachschäden abzusehen“, hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des | |
| Strafgesetzbuchs, in [2][dem die Unfallflucht] geregelt ist, durchbreche | |
| das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“. | |
| Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort | |
| warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die | |
| Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre | |
| etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls | |
| auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am | |
| geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren | |
| ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“. | |
| 25 Apr 2023 | |
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