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# taz.de -- Angaben über Privatinsolvenzen: Schufa löscht Daten schneller
> Die Wirtschaftsauskunftei verkürzt die Speicherfrist von Einträgen nach
> Privatinsolvenz auf sechs Monate. Sie reagiert auf ein Verfahren vor dem
> EuGH.
Bild: Nach einer Privatinsolvenz löscht die Schufa die Daten jetzt schon nach …
Karlsruhe afp | Die [1][Wirtschaftsauskunftei Schufa] löscht Einträge über
Restschuldbefreiungen nach Privatinsolvenzen ab sofort schon nach sechs
Monaten statt wie bisher nach drei Jahren. So solle „Klarheit und
Sicherheit“ für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden,
erklärte Vorstandsmitglied Ole Schröder am Dienstag in Wiesbaden. Zuvor
hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Verfahren zu der
Speicherfrist bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) in Luxemburg ausgesetzt. (Az. VI ZR 225/21)
Dem BGH liegt der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland
vor, der sich mit der Wirtschaftsauskunftei streitet. Er musste 2013
Insolvenz anmelden. 2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt und in
das bundesweite Insolvenzportal eingetragen. Dort können die Informationen
ein halbes Jahr lang eingesehen werden. Die Schufa rief die Daten ab und
speicherte sie drei Jahre lang. Der Mann bekam nach seinen Angaben
[2][deswegen eine Mietwohnung nicht].
Er klagte gegen die Schufa und das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab
ihm recht. Es entschied, dass die Schufa seine Daten nur ein halbes Jahr
lang speichern dürfe. Dagegen zog die Wirtschaftsauskunftei vor den BGH.
Diesem stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine gesetzliche Regelung
speziell für Wirtschaftsauskunfteien notwendig ist. Früher gab es die –
seit Mai 2018 aber gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU, in der es
keine solche generelle Norm gibt.
Da das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem ähnlichen Fall entscheiden
muss wie der BGH, hat es dem EuGH bereits Fragen über die Auslegung des
europäischen Rechts vorgelegt. Das Urteil in Luxemburg ist aber noch nicht
gefallen, die Fragen sind also noch nicht beantwortet.
## Schufa kommt langem Rechtsstreit zuvor
Vor knapp zwei Wochen legte der zuständige Generalanwalt am EuGH sein
juristisches Gutachten vor. Er bezweifelte darin, dass die Schufa solche
Daten länger speichern darf als das öffentliche Register. Die europäischen
Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung zwar nicht an
dieses Gutachten halten, sie orientieren sich aber oft daran.
[3][Die Schufa erklärte nun], dass sie für den Sommer mit einer
EuGH-Entscheidung rechne. Selbst wenn der Gerichtshof den Ausführungen des
Generalanwalts folge, müsse aber zunächst das Wiesbadener Gericht den
zugrunde liegenden Einzelfall entscheiden „und danach wäre auch noch der
abschließende Instanzenzug – im Zweifel bis zum Bundesverwaltungsgericht –
abzuwarten.“
Das will die Wirtschaftsauskunftei verhindern, „weil es noch Jahre dauern
könnte, um hier eine eindeutige Klärung herbeizuführen.“ Alle Einträge zur
Restschuldbefreiung, die aktuell länger als sechs Monate gespeichert seien,
würden gelöscht. Die Löschung erfolge automatisch, die technische Umsetzung
werde etwa vier Wochen dauern.
28 Mar 2023
## LINKS
[1] /Transparenz-Bemuehungen-bei-der-Schufa/!5884099
[2] /Schufa-Auskunft-zu-Unrecht-gefordert/!5888823
[3] https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-loescht-re…
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