| # taz.de -- Schufa löscht Schuldner*innen-Daten: Etwa 250.000 Einträge gestri… | |
| > Daten über eine Privatinsolvenz wurden bisher drei Jahre lang | |
| > gespeichert. Die Schufa verkürzt den Zeitraum nun auf sechs Monate. | |
| Bild: Sammelwut eingeschränkt: Die Schufa hat rund 250.000 Einträge über Sch… | |
| Wiesbaden dpa | Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund | |
| 250.000 Verbraucher*innen gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter | |
| sich haben. [1][Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren] hatte die | |
| Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist [2][der Einträge von drei Jahren | |
| auf sechs Monate zu verkürzen]. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die | |
| Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. | |
| „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert | |
| sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, sagte | |
| Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) | |
| kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen, aber auch [3][für | |
| andere Verträge] wichtig sein. | |
| Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden | |
| befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die | |
| sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate | |
| lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und | |
| andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei | |
| Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig | |
| ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues | |
| Datenschutzrecht. | |
| Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, [4][die Speicherdauer | |
| zu verkürzen] und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die | |
| Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa | |
| automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht | |
| durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen. | |
| Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische | |
| Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine | |
| Klärung durch den EuGH abwarten. | |
| Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei | |
| Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis | |
| geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, | |
| sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen – durch die lange Speicherung | |
| werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter*innen der | |
| Einschätzung des Generalanwalts an. | |
| 26 Apr 2023 | |
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