| # taz.de -- Kürzere Speicherfristen bei der Schufa: Ein bisschen Freiheit | |
| > Die Schufa will Daten von Privatschuldnern nur noch sechs Monate | |
| > speichern. Für die Betroffenen ist das eine große Erleichterung. | |
| Bild: Nur noch sechs Monate werden die Daten von Menschen mit Privatinsolvenz v… | |
| Restschuldbefreiung – so heißt der hässliche Terminus technicus für eine | |
| abgeschlossene Privatinsolvenz. Wer sich so verschuldet hat, dass er die | |
| finanziellen Lasten allein nicht mehr tragen kann, durchläuft ein | |
| mehrjähriges und nervenzehrendes Verfahren. Am Ende steht die „Befreiung“. | |
| Zumindest dem Wortsinn nach dürfen Privatleute dann wieder ganz normal | |
| Geschäfte tätigen, Verträge abschließen, ihr eigenes Geld verwalten. | |
| Leider enthält die „Befreiung“ auch etwas Schikane: Bislang konnte diese | |
| Information bis zu drei Jahre lang von der privaten Auskunftei Schufa | |
| gespeichert werden. Dass es sich theoretisch um einen positiven Eintrag | |
| handelt, spielt für das Schufa-System keine Rolle. Eintrag ist Eintrag. | |
| Die Folge: Menschen, die sich jahrelang durch eine Privatinsolvenz gequält | |
| haben, bekommen auch Jahre danach keine Rechnungen ausgestellt oder dürfen | |
| keine Verträge abschließen. Die [1][Schufa-Abfrage] geschieht in der Regel | |
| automatisch und dauert nur wenige Sekunden. Am Ende verlangt der Arzt nur | |
| Barzahlung, Verträge über Telefon- und Internetanschlüsse werden einfach | |
| abgelehnt und die Eröffnung eines Kontos oder die [2][Suche nach einer | |
| Wohnung] können erheblich erschwert sein. Drei Jahre lang konnte diese für | |
| die Betroffenen oft mit Scham belastete Gängelung dauern – zusätzlich zu | |
| den drei Jahren, die Insolvenzverfahren im Schnitt laufen. | |
| Damit dürfte nun Schluss sein. Zwar gab der Bundesgerichtshof am | |
| Dienstagmorgen bekannt, eine entsprechende Entscheidung zu vertagen, | |
| [3][die Schufa] lenkte aber vorauseilend ein: Sie will die Information ab | |
| sofort nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch sechs Monate zurückhalten. | |
| Für die etwa 100.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland ein | |
| Privatinsolvenzverfahren durchlaufen, ist das eine große Erleichterung. | |
| Fragwürdig war die enorm lange Speicherung schon 2018 im Zuge des neuen | |
| EU-Datenschutzgesetzes, eine wirkliche Begründung für sie gab es nie. | |
| Bleibt zu hoffen, dass die Verkürzung der Speicherdauer nur ein Anfang ist | |
| – und die „Befreiung“ ihren Namen verdient. | |
| 28 Mar 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konstantin Nowotny | |
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