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# taz.de -- Kürzere Speicherfristen bei der Schufa: Ein bisschen Freiheit
> Die Schufa will Daten von Privatschuldnern nur noch sechs Monate
> speichern. Für die Betroffenen ist das eine große Erleichterung.
Bild: Nur noch sechs Monate werden die Daten von Menschen mit Privatinsolvenz v…
Restschuldbefreiung – so heißt der hässliche Terminus technicus für eine
abgeschlossene Privatinsolvenz. Wer sich so verschuldet hat, dass er die
finanziellen Lasten allein nicht mehr tragen kann, durchläuft ein
mehrjähriges und nervenzehrendes Verfahren. Am Ende steht die „Befreiung“.
Zumindest dem Wortsinn nach dürfen Privatleute dann wieder ganz normal
Geschäfte tätigen, Verträge abschließen, ihr eigenes Geld verwalten.
Leider enthält die „Befreiung“ auch etwas Schikane: Bislang konnte diese
Information bis zu drei Jahre lang von der privaten Auskunftei Schufa
gespeichert werden. Dass es sich theoretisch um einen positiven Eintrag
handelt, spielt für das Schufa-System keine Rolle. Eintrag ist Eintrag.
Die Folge: Menschen, die sich jahrelang durch eine Privatinsolvenz gequält
haben, bekommen auch Jahre danach keine Rechnungen ausgestellt oder dürfen
keine Verträge abschließen. Die [1][Schufa-Abfrage] geschieht in der Regel
automatisch und dauert nur wenige Sekunden. Am Ende verlangt der Arzt nur
Barzahlung, Verträge über Telefon- und Internetanschlüsse werden einfach
abgelehnt und die Eröffnung eines Kontos oder die [2][Suche nach einer
Wohnung] können erheblich erschwert sein. Drei Jahre lang konnte diese für
die Betroffenen oft mit Scham belastete Gängelung dauern – zusätzlich zu
den drei Jahren, die Insolvenzverfahren im Schnitt laufen.
Damit dürfte nun Schluss sein. Zwar gab der Bundesgerichtshof am
Dienstagmorgen bekannt, eine entsprechende Entscheidung zu vertagen,
[3][die Schufa] lenkte aber vorauseilend ein: Sie will die Information ab
sofort nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch sechs Monate zurückhalten.
Für die etwa 100.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland ein
Privatinsolvenzverfahren durchlaufen, ist das eine große Erleichterung.
Fragwürdig war die enorm lange Speicherung schon 2018 im Zuge des neuen
EU-Datenschutzgesetzes, eine wirkliche Begründung für sie gab es nie.
Bleibt zu hoffen, dass die Verkürzung der Speicherdauer nur ein Anfang ist
– und die „Befreiung“ ihren Namen verdient.
28 Mar 2023
## LINKS
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[2] /Schufa-Auskunft-zu-Unrecht-gefordert/!5888823
[3] /Klarheit-ueber-Schufa-Kriterien/!5884087
## AUTOREN
Konstantin Nowotny
## TAGS
Schulden
Schufa
Insolvenz
Datenschutz
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Verbraucherschutz
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