# taz.de -- Gleiche Bezahlung in der Kommunalpolitik: Erfreulich unspektakulär… | |
> Eine Bürgermeisterin bekommt Schadenersatz, weil sie weniger Geld bekam | |
> als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Die Diskriminierung ist hier ganz | |
> eindeutig. | |
Bild: Am selben Ort die gleiche Arbeit machen, aber weniger verdienen, nennt ma… | |
Die schlechte Nachricht: Selbst in kommunalen Führungspositionen werden | |
Frauen diskriminiert. Die gute Nachricht: Auch Frauen in kommunalen | |
Führungspositionen haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie diskriminiert | |
werden. | |
Zum ersten Mal hat dies nun das Verwaltungsgericht Freiburg in einem | |
erfreulichen Urteil festgestellt: Die Ex-Bürgermeisterin der Kleinstadt | |
Müllheim in Baden-Württemberg bekommt rund 50.000 Euro Schadenersatz, weil | |
sie acht Jahre lang schlechter eingruppiert war – und damit auch | |
[1][schlechter bezahlt wurde] – als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger (beide | |
Männer). | |
Auf den zweiten Blick ist das Urteil nicht sehr ungewöhnlich. Auch wenn | |
eine Bürgermeisterin durch Wahl ins Amt kommt, so ist sie doch Beamtin auf | |
Zeit und damit durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor | |
[2][Diskriminierung] geschützt. Besonders ist an diesem Fall vor allem, | |
dass sich die Frau hier nicht mit parallel beschäftigten Männern verglich, | |
sondern mit dem Vorgänger und dem Nachfolger. Es ging hier also nicht um | |
die oft umstrittene Frage, ob die [3][Arbeit der Männer wirklich | |
gleichwertig] ist. Vielmehr machten die Männer in derselben Gemeinde exakt | |
die gleiche Arbeit. Das erleichterte natürlich die Feststellung, dass es | |
hier nach Diskriminierung riecht. | |
Die Kommune versuchte diese Vermutung zwar mit dem interessanten Argument | |
zu widerlegen, dass die Gründe für die Benachteiligung der Bürgermeisterin | |
zwar rechtswidrig, aber nicht frauenfeindlich waren. Damit kam sie aber zu | |
Recht nicht durch, weil die offizielle Eingruppierung der Bürgermeisterin | |
gar nicht begründet wurde und die Kommune daher nichts beweisen konnte. | |
Leider musste das Gericht deshalb nichts mehr zu der ebenso interessanten | |
These der Ex-Bürgermeisterin sagen, es sei doch bekannt, dass gerade bei | |
Frauen absurde und rechtswidrige Gründe für deren Benachteiligung angeführt | |
werden. Hätte das Freiburger Verwaltungsgericht so entschieden, wäre das | |
wirklich innovativ gewesen. Nun aber ist das Urteil zwar erfreulich, aber | |
juristisch unspektakulär. | |
29 Mar 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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