# taz.de -- Haftstrafe für Letzte Generation: Klimaschützer in den Knast | |
> Das Amtsgericht Heilbronn verhängt Haftstrafen gegen zwei | |
> Aktivist:innen der Letzten Generation. Kurz darauf kleben die wieder | |
> auf der Straße. | |
Bild: Polizisten versuchen, den Sekundenkleber mit Speiseöl zu lösen | |
Freiburg im Breisgau taz | Der Plan von Amtsrichterin Julia Schmidt ging | |
nicht auf. Mit einer Gefängnisstrafe wollte sie zwei Aktivisten der | |
[1][Letzten Generation] beeindrucken. Doch kurz nach dem Urteil klebten | |
diese sich schon wieder auf einer Straße fest. Bundesweit erstmals hatte | |
das Amtsgericht Heilbronn [2][eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für | |
Klimaschutzblockaden] verhängt. | |
Ingesamt standen am Montag fünf Aktivist:innen der Letzten Generation | |
vor Gericht. In der Heilbronner Innenstadt hatten sie einen Monat zuvor, am | |
6. Februar, eine Straße blockiert, um [3][zivilen Widerstand gegen die | |
Klimapolitik der Bundesregierung] zu leisten. Alle fünf wurden nun wegen | |
Nötigung der Autofahrer:innen verurteilt. Zwei von ihnen – Rüdiger | |
Eichholz und Daniel Eckert – erhielten sogar Freiheitsstrafen von zwei | |
respektive drei Monaten. Die anderen drei Aktivist:innen kamen mit | |
Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen davon. Die Höhe der Tagessätze | |
ergibt sich aus dem jeweiligen Einkommen. | |
Eigentlich sieht das Strafgesetzbuch so kurze Freiheitsstrafen nur in | |
Ausnahmefällen vor. Dies muss gemäß Paragraf 47 zur „Einwirkung auf die | |
Täter“ unerlässlich sein. Bei kleineren Straftaten sind normalerweise | |
Geldstrafen vorgesehen. Den Ausnahmefall sah Richterin Schmidt, weil | |
Eichholz und Eckert schon einmal wegen einer Klimablockade verurteilt | |
worden waren und vor Gericht dennoch erklärten, an dieser Aktionsform | |
festhalten zu wollen. Letzteres erklärten zwar auch die anderen drei | |
Angeklagten, doch diese standen erstmals vor Gericht. | |
## Die positive Kriminalprognose fehlt | |
Im Fall von Eichholz und Eckert kam laut Gericht auch eine Aussetzung der | |
Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht in Betracht. Es fehlte eine positive | |
Kriminalprognose, da sie ja im Prozess schon die nächste Straßenblockade | |
ankündigt hatten. | |
Das Heilbronner Urteil fiel im beschleunigten Verfahren. Solche | |
Eilverfahren sind in der Strafprozessordnung schon seit Jahrzehnten | |
vorgesehen. Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und der Fall | |
rechtlich einfach ist, soll die Strafe der Tat „auf dem Fuße folgen“. | |
Solche Schnellverfahren sind für die langfristig planende Justiz allerdings | |
aufwendig und deshalb unbeliebt. In einem Modellversuch haben daher mehrere | |
Amtsgerichte in Baden-Württemberg zusätzliches Personal erhalten, um mehr | |
beschleunigte Verfahren durchführen zu können. Seit dem 1. Januar 2023 | |
gehört auch das Amtsgericht Heilbronn dazu. Dass im konkreten Fall zwischen | |
Blockade und Verurteilung vier Wochen lagen, ist allerdings eher | |
mittelschnell. | |
Direkt nach der Gerichtsverhandlung klebten sich drei der fünf | |
Verurteilten, darunter Eichholz und Eckert, erneut auf einer Heilbronner | |
Straße fest. Nachdem die Polizei die Personalien aufnahm, konnten alle | |
Aktivist:innen wieder nach Hause gehen. Diesmal hatten sie keine | |
sofortigen neuen Blockaden angekündigt. Sonst wäre ein Präventivgewahrsam | |
auf Grundlage des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg möglich gewesen. | |
Bundesweit wurden schon Dutzende Klimaaktivist:innen für ihre | |
Beteiligung an Straßenblockaden zu – milden oder deftigen – Geldstrafen | |
verurteilt. Nur in wenigen Einzelfällen sprachen Gerichte die Blockierenden | |
frei, weil die Nötigung von Autofahrer:innen zum Ziel des | |
Klimaschutzes passe und nicht verwerflich sei. | |
8 Mar 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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