# taz.de -- Knast für Klimakleber: Vergeltung ist kein Strafzweck | |
> Der Kolumnist Thomas Fischer befürwortet eine Haftstrafe für Klimakleber. | |
> Das sei Vergeltung für unliebsame Menschen, sagt Anwalt Johannes | |
> Eisenberg. | |
Bild: Kleben sich immer wieder auf der Straße fest: Letzte Generation | |
Ein Amtsrichter ausgerechnet im [1][grün regierten Baden-Württemberg] | |
greift jetzt gegen die Klimakleber durch: Drei Monate beziehungsweise zwei | |
Monate Knast ohne Bewährung für zwei Angeklagte. [2][Der Deutschlandfunk | |
hat hierzu den als „früheren Vorsitzenden Richter am BGH“ vorgestellten | |
Spiegel-Kolumnisten Thomas Fischer interviewt]. Der Interviewte gehört – | |
wie ich – der Generation an, die bedenkenlos die Klimakrise durch ihren | |
Lebensstil generiert hat. | |
Der Mann ist der Leitkommentator des deutschen Strafgesetzes; sein Werk | |
steht auf jedem Richtertisch. Der Interviewte sieht keinerlei Zweifel an | |
der Strafbarkeit der Protestform und faselt von „Nötigung“ und „Gewalt�… | |
Protestierer. Er findet die Strafen angemessen, wenn die Leute sagen, dass | |
sie es wieder machen werden und damit keine günstige Kriminalprognose für | |
eine Bewährung möglich ist. Er hat gute Chancen, dass Amtsrichter ihm | |
folgen. | |
Tatsächlich aber zwingt die Erklärung der Angeklagten, weiter machen zu | |
wollen, eine Prüfung auf: Ob sie nämlich überhaupt bestraft werden dürfen, | |
da auch eine Freiheitsstrafe sie nicht vom Forttun abhalten wird. Die | |
Freiheitsstrafe verfehlt also völlig den Strafzweck. Dazu stellt sich die | |
Frage, ob ein Regelbrecher unbestraft davonkommen kann. Das hängt davon ab, | |
ob sein Verhalten als „sozialschädlich“ anzusehen ist. Die Frage zu stellen | |
heißt, sie mit Nein zu beantworten. Die Konsequenz aus § 46 StGB, „Die | |
Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe“, muss in | |
einem solchen Fall dazu führen, dass nicht bestraft wird. Strafzweck ist | |
nicht Vergeltung, jedenfalls nicht ausschließlich. | |
Die Strafe wirkt nicht generalpräventiv, weil die Mehrheit der Bevölkerung | |
es den Aktivisten nicht gleichtun wird. Sie wirkt nicht spezialpräventiv, | |
weil die Klimakleber sich dadurch nicht von ihrem Tun abhalten lassen. | |
Damit wirken die Urteile als Vergeltung an Leuten, die sich nicht fügen, | |
und sie zielen darauf, die Leute zu brechen. Das ist kein legitimer, aber | |
auch kein legaler Strafzumessungsgesichtspunkt, denn er ist mit dem | |
Menschenbild des Grundgesetzes, dem Art. 1 GG „Menschenwürde“, nicht | |
vereinbar. | |
8 Mar 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Stockende-Energiewende/!5918299 | |
[2] https://www.deutschlandfunk.de/jurist-thomas-fischer-haelt-gefaengnisstrafe… | |
## AUTOREN | |
Johannes Eisenberg | |
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