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# taz.de -- Knast für Klimakleber: Vergeltung ist kein Strafzweck
> Der Kolumnist Thomas Fischer befürwortet eine Haftstrafe für Klimakleber.
> Das sei Vergeltung für unliebsame Menschen, sagt Anwalt Johannes
> Eisenberg.
Bild: Kleben sich immer wieder auf der Straße fest: Letzte Generation
Ein Amtsrichter ausgerechnet im [1][grün regierten Baden-Württemberg]
greift jetzt gegen die Klimakleber durch: Drei Monate beziehungsweise zwei
Monate Knast ohne Bewährung für zwei Angeklagte. [2][Der Deutschlandfunk
hat hierzu den als „früheren Vorsitzenden Richter am BGH“ vorgestellten
Spiegel-Kolumnisten Thomas Fischer interviewt]. Der Interviewte gehört –
wie ich – der Generation an, die bedenkenlos die Klimakrise durch ihren
Lebensstil generiert hat.
Der Mann ist der Leitkommentator des deutschen Strafgesetzes; sein Werk
steht auf jedem Richtertisch. Der Interviewte sieht keinerlei Zweifel an
der Strafbarkeit der Protestform und faselt von „Nötigung“ und „Gewalt�…
Protestierer. Er findet die Strafen angemessen, wenn die Leute sagen, dass
sie es wieder machen werden und damit keine günstige Kriminalprognose für
eine Bewährung möglich ist. Er hat gute Chancen, dass Amtsrichter ihm
folgen.
Tatsächlich aber zwingt die Erklärung der Angeklagten, weiter machen zu
wollen, eine Prüfung auf: Ob sie nämlich überhaupt bestraft werden dürfen,
da auch eine Freiheitsstrafe sie nicht vom Forttun abhalten wird. Die
Freiheitsstrafe verfehlt also völlig den Strafzweck. Dazu stellt sich die
Frage, ob ein Regelbrecher unbestraft davonkommen kann. Das hängt davon ab,
ob sein Verhalten als „sozialschädlich“ anzusehen ist. Die Frage zu stellen
heißt, sie mit Nein zu beantworten. Die Konsequenz aus § 46 StGB, „Die
Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe“, muss in
einem solchen Fall dazu führen, dass nicht bestraft wird. Strafzweck ist
nicht Vergeltung, jedenfalls nicht ausschließlich.
Die Strafe wirkt nicht generalpräventiv, weil die Mehrheit der Bevölkerung
es den Aktivisten nicht gleichtun wird. Sie wirkt nicht spezialpräventiv,
weil die Klimakleber sich dadurch nicht von ihrem Tun abhalten lassen.
Damit wirken die Urteile als Vergeltung an Leuten, die sich nicht fügen,
und sie zielen darauf, die Leute zu brechen. Das ist kein legitimer, aber
auch kein legaler Strafzumessungsgesichtspunkt, denn er ist mit dem
Menschenbild des Grundgesetzes, dem Art. 1 GG „Menschenwürde“, nicht
vereinbar.
8 Mar 2023
## LINKS
[1] /Stockende-Energiewende/!5918299
[2] https://www.deutschlandfunk.de/jurist-thomas-fischer-haelt-gefaengnisstrafe…
## AUTOREN
Johannes Eisenberg
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