# taz.de -- Angriff auf Geflüchteten: Schläger will Freispruch | |
> Der Polizist Stefan K. wurde 2022 wegen Körperverletzung verurteilt. | |
> Jetzt will er das Urteil anfechten, am Dienstag startete der Prozess. | |
Bild: Da müssen die Akten nochmal gewälzt werden; Stefan K. geht in Berufung … | |
Stefan K. geht in Berufung. Der 40-jährige Berliner Polizist wurde letztes | |
Jahr wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er | |
und zwei weitere Männer sollen einen Geflüchteten krankenhausreif | |
geschlagen haben. Eine rassistische Tatmotivation sah die Richterin des | |
Amtsgerichts als gegeben an. Das Urteil und die verhängte Geldstrafe von | |
insgesamt 9.600 Euro möchte der Polizist K. nun anfechten. | |
Zum fünfstündigen Auftakt des Berufungsverfahrens an diesem Dienstag will | |
sich der Angeklagte nicht äußern, sein Anwalt plädiert für einen | |
Freispruch. Geladen waren die Zeugen Philipp G. und Dennis Y. Im | |
ursprünglichen Verfahren wurden sie mitangeklagt: [1][Gemeinsam sollen sie | |
den Geflüchteten Jamal Ahmadi (Name geändert) im April 2017 am S-Bahnhof | |
Karlshorst im Rahmen eines Streits angegriffen haben]. | |
Philipp G. ist gesprächsbereit, gibt auf die Fragen der Richterin aber zu | |
erkennen, dass er sich nicht mehr so gut an den Vorfall vor sechs Jahren | |
erinnern könne. Dennis Y. ist bei der Befragung weniger auskunftsfreudig, | |
was die Richterin veranlasst zu sagen, dass sie der „plötzlichen Demenz“ | |
des Zeugen nicht so ganz Glauben schenken könne. | |
Bei der ebenfalls geladenen Zeugin Melina G. weichen die Erinnerungen von | |
den früheren Aussagen vor Gericht und Polizei an einigen Stellen ab. Sie | |
gibt an, dass sie sich an den genauen Ablauf nicht erinnern könne. | |
## Videoschalte aus Kabul | |
Während die Zeug*innen in der in den Sicherheitstrakt verlegten Kammer | |
aussagen können, sitzt der Nebenkläger Ahmadi in Kabul, wohin er noch | |
während des laufenden Prozesses abgeschoben wurde. Ein Antrag seiner | |
Anwältin, dass es eine Videoschalte zu Ahmadi geben müsse, damit er | |
aussagen kann, wurde angehört, auch der Anwalt von Stefan K. plädierte für | |
eine Zuschaltung. Die Entscheidung darüber wurde vertagt. | |
Ein im Vorhinein angekündigter Protest des Flüchtlingsrats vor dem Gebäude | |
fand nicht statt. Der Flüchtlingsrat hatte vor dem Berufungsprozess eine | |
Rückholung von Ahmadi nach Deutschland gefordert. Für den Flüchtlingsrat | |
und Pro Asyl ist die Abschiebung Ahmadis ein Skandal. | |
Denn eigentlich gibt es in Berlin eine Regelung, dass Opfer von | |
Hasskriminalität ein Bleiberecht erhalten. Diese trat aber erst zwei Monate | |
nach der Tat in Kraft und wurde deshalb von Innensenator Andreas Geisel | |
nicht anerkannt. Stefan K. war vor der Tat in der [2][Sondereinheit der | |
Berliner Polizei eingesetzt, die in der bis heute nicht aufgeklärten | |
rassistischen Anschlagsserie in Neukölln ermittelte]. | |
21 Feb 2023 | |
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## AUTOREN | |
Ann-Kathrin Leclère | |
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