| # taz.de -- Angriff auf Geflüchteten: Schläger will Freispruch | |
| > Der Polizist Stefan K. wurde 2022 wegen Körperverletzung verurteilt. | |
| > Jetzt will er das Urteil anfechten, am Dienstag startete der Prozess. | |
| Bild: Da müssen die Akten nochmal gewälzt werden; Stefan K. geht in Berufung … | |
| Stefan K. geht in Berufung. Der 40-jährige Berliner Polizist wurde letztes | |
| Jahr wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er | |
| und zwei weitere Männer sollen einen Geflüchteten krankenhausreif | |
| geschlagen haben. Eine rassistische Tatmotivation sah die Richterin des | |
| Amtsgerichts als gegeben an. Das Urteil und die verhängte Geldstrafe von | |
| insgesamt 9.600 Euro möchte der Polizist K. nun anfechten. | |
| Zum fünfstündigen Auftakt des Berufungsverfahrens an diesem Dienstag will | |
| sich der Angeklagte nicht äußern, sein Anwalt plädiert für einen | |
| Freispruch. Geladen waren die Zeugen Philipp G. und Dennis Y. Im | |
| ursprünglichen Verfahren wurden sie mitangeklagt: [1][Gemeinsam sollen sie | |
| den Geflüchteten Jamal Ahmadi (Name geändert) im April 2017 am S-Bahnhof | |
| Karlshorst im Rahmen eines Streits angegriffen haben]. | |
| Philipp G. ist gesprächsbereit, gibt auf die Fragen der Richterin aber zu | |
| erkennen, dass er sich nicht mehr so gut an den Vorfall vor sechs Jahren | |
| erinnern könne. Dennis Y. ist bei der Befragung weniger auskunftsfreudig, | |
| was die Richterin veranlasst zu sagen, dass sie der „plötzlichen Demenz“ | |
| des Zeugen nicht so ganz Glauben schenken könne. | |
| Bei der ebenfalls geladenen Zeugin Melina G. weichen die Erinnerungen von | |
| den früheren Aussagen vor Gericht und Polizei an einigen Stellen ab. Sie | |
| gibt an, dass sie sich an den genauen Ablauf nicht erinnern könne. | |
| ## Videoschalte aus Kabul | |
| Während die Zeug*innen in der in den Sicherheitstrakt verlegten Kammer | |
| aussagen können, sitzt der Nebenkläger Ahmadi in Kabul, wohin er noch | |
| während des laufenden Prozesses abgeschoben wurde. Ein Antrag seiner | |
| Anwältin, dass es eine Videoschalte zu Ahmadi geben müsse, damit er | |
| aussagen kann, wurde angehört, auch der Anwalt von Stefan K. plädierte für | |
| eine Zuschaltung. Die Entscheidung darüber wurde vertagt. | |
| Ein im Vorhinein angekündigter Protest des Flüchtlingsrats vor dem Gebäude | |
| fand nicht statt. Der Flüchtlingsrat hatte vor dem Berufungsprozess eine | |
| Rückholung von Ahmadi nach Deutschland gefordert. Für den Flüchtlingsrat | |
| und Pro Asyl ist die Abschiebung Ahmadis ein Skandal. | |
| Denn eigentlich gibt es in Berlin eine Regelung, dass Opfer von | |
| Hasskriminalität ein Bleiberecht erhalten. Diese trat aber erst zwei Monate | |
| nach der Tat in Kraft und wurde deshalb von Innensenator Andreas Geisel | |
| nicht anerkannt. Stefan K. war vor der Tat in der [2][Sondereinheit der | |
| Berliner Polizei eingesetzt, die in der bis heute nicht aufgeklärten | |
| rassistischen Anschlagsserie in Neukölln ermittelte]. | |
| 21 Feb 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Ann-Kathrin Leclère | |
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