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# taz.de -- Neuer Kabinettsbeschluss für Erneuerbare: Mehr Tempo für Windkraf…
> Veränderte Verfahren sollen den Ausbau von Windkraftanlagen in
> Deutschland beschleunigen. Unter anderem fallen Umwelt- und
> Artenschutzprüfungen weg.
Bild: Friedliche Koexistenz von Schafen und Windkraftanlagen im niedersächsisc…
Berlin afp | Die Bundesregierung hat weitgehende Gesetzesänderungen für
eine Beschleunigung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf Land und auf See
verabschiedet. In vielen Fällen sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und
artenschutzrechtliche Prüfungen künftig nicht mehr nötig sein, wie das
Bundeswirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Wirtschaftsminister
Robert Habeck (Grüne) versicherte aber, dass der Artenschutz dennoch
„wichtig ist und bleibt“.
Die Gesetzesänderungen sehen vor allem vor, dass Umwelt- und
Artenschutzprüfungen für Anlagen entfallen, wenn für das ausgewiesene
Gebiet bereits eine „strategische Umweltprüfung“ vorgenommen wurde. Im
Einklang mit einer entsprechenden Entscheidung der EU-Energieminister
werden auch die EU-Vorgaben der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie außer
Kraft gesetzt.
Die Energieminister hatten im Dezember in einer Notfallverordnung den Weg
für die Gesetzesänderungen frei gemacht. Die Bundesregierung will die
entsprechenden Änderungen nun im Bundestag einbringen, damit sie rasch
verabschiedet werden und in Kraft treten. Sie gelten laut BMWK für
Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und Stromnetzen, die vor dem
30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren
profitieren.
Minister Habeck sprach von einem „Windausbau-Beschleuniger (…), wie wir ihn
noch nicht hatten“. Er erwarte, dass die Bundesländer und die
Genehmigungsbehörden den Windkraftausbau künftig „mit voller Kraft“
vorantreiben und Anlagen „zügig“ genehmigen. Zugleich werde der Artenschutz
„materiell gewahrt“.
Die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht demnach vor, dass
Behörden dafür sorgen müssen, dass die Betreiber von Windanlagen
„angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“
unternehmen und andernfalls „einen finanziellen Ausgleich in ein
Artenhilfsprogramm leisten“.
30 Jan 2023
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