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# taz.de -- Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: Bald mehr schlaue Stromz�…
> Für mehr Haushalte als bislang soll es nach dem Willen der
> Bundesregierung die Pflicht zu Smart Metern geben – und für alle das
> Recht darauf.
Bild: Bald auch mit Smart Meter ausgestattet?
Berlin taz | Die Bundesregierung treibt den Einbau von [1][vernetzten
Stromzählern, den Smart Metern], voran. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett
nun einen [2][Gesetzentwurf] beschlossen, der unter anderem einen breiteren
Einsatz der Geräte, weniger Bürokratie und niedrigere Kosten für die
Haushalte vorsieht.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), aus dessen Haus der
Gesetzentwurf stammt, sieht Smart Meter als wichtigen Baustein für die
Energiewende: „Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler
und damit auch komplexer werden, und dafür brauchen wir Smart Meter und
eine Digitalisierung der Energiewende.“
Die vernetzten Stromzähler erfassen den Stromverbrauch meist im
minutengenauen Bereich. Ein „Gateway“ leitet die Daten an Netzbetreiber und
Stromanbieter weiter – und kann auch Daten von diesen empfangen, etwa über
den aktuellen Strompreis. Auf dem Markt sind die Geräte schon seit Jahren.
Doch durchgesetzt haben sie sich bislang nicht. Für Verbraucher:innen
sind sie auch nicht unbedingt attraktiv: Merkbar profitiert nur, wer einen
Großverbraucher nutzt, etwa ein E-Auto oder eine Wärmepumpe. Und wer
zusätzlich einen dynamischen Stromtarif hat, bei dem das Laden des Autos
etwa nachts oder an einem windigen und sonnigen Tag günstiger ist, wenn
also mehr Strom verfügbar ist, als gebraucht wird.
Mit einer neuen gesetzlichen Regelung sollen nun bis zum Jahr 2030 die
Zähler weitgehend auf digital umgestellt sein. Dafür sollen die
Stromversorger verpflichtet werden, unabhängig von ihrer Kund:innenzahl, ab
2025 dynamische Tarife anzubieten. Auch soll der Zertifizierungsprozess für
die Geräte vereinfacht und damit beschleunigt werden.
Für Verbraucher:innen sollen die Kosten für die Technik leicht sinken:
Wer bis 3.000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, soll zunächst 20 Euro im
Jahr zahlen – für höhere Verbräuche sind auch die Kosten gestaffelt höher.
Ab 2025 dürfen die Beträge erhöht werden. Insgesamt sollen die
Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt werden. Verpflichtend sind
die Geräte laut dem Entwurf aber erst ab einem Verbrauch von über 6.000
Kilowattstunden jährlich. Bislang liegt diese Grenze bei 100.000
Kilowattstunden. Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben aber
ebenfalls das Recht, ein Smart Meter zu bekommen, wenn sie das wollen.
## Konfliktpunkt Datenschutz
Einer der Kritikpunkte am Einsatz der vernetzten Zähler ist auch der Umgang
mit den persönlichen Daten: So konnten Forscher:innen bereits vor zehn
Jahren anhand des Verbrauchsprofils detaillierte Informationen über das
Nutzungsverhalten gewinnen – etwa wann Geräte wie Kaffee- oder
Waschmaschine ein- und ausgeschaltet werden und auch, welches
Fernsehprogramm lief. Für eine derartig detailtiefe Auswertung braucht es
allerdings eine sekundengenaue Erhebung der Messwerte. Das sieht der
Gesetzentwurf nicht vor. Die Verbrauchswerte sollten viertelstundengenau
erhoben werden, heißt es.
Während der IT-Verband Bitkom den Gesetzentwurf begrüßte, kommt vom
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft auch Kritik: Denn der
Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Haushalt auf Antrag einen vernetzten
Zähler eingebaut bekommen kann. „Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in
der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären,
unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem“, sagt die
Verbandsvorsitzende Kerstin Andreae.
Grundsätzlich sei aber eine schnellere Nutzung der Technologie zu begrüßen.
Nicht nur, weil das Stromnetz damit flexibler sei, sondern auch, weil
Verbraucher:innen so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch
erhielten.
„Es kommt jetzt darauf an, zu welchen Konditionen die dynamischen
Stromtarife angeboten werden“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams
Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nur wenn
private Haushalte mit diesen Tarifen unter dem Strich, also nach Abzug der
Kosten für Einbau und Betrieb der Smart Meter, Geld sparen könnten, sei der
Einbau für sie sinnvoll.
Laut den Plänen der Bundesregierung soll der Gesetzentwurf noch in diesem
Frühjahr in Kraft treten.
12 Jan 2023
## LINKS
[1] /Alltag-in-der-Energiekrise/!5888482
[2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zu…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Energiewende
Energieversorgung
Strompreis
Stromzähler
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wochentaz
Datenschutz
Smart City
Stromzähler
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