| # taz.de -- Facebook-Konzern in Russland: Meta auf der Terrorliste | |
| > Seit März sind Facebook und Instagram in Russland verboten. Nun hat | |
| > Moskau den dazugehörigen Konzern als „terroristische Organisation“ | |
| > eingestuft. | |
| Bild: Darf nicht mehr nach Russland einreisen: Meta-Chef Mark Zuckerberg | |
| Der [1][Medienkrieg zwischen Russland] und dem Westen geht in die nächste | |
| Runde: Am Dienstag nahm die russische Finanzaufsichtsbehörde | |
| Rosfinmonitoring [2][das US-Unternehmen Meta], dem Facebook, Instagram | |
| sowie der Messengerdienst Whatsapp gehören, in die Liste sogenannter | |
| Extremisten und Terroristen auf. Mit der Entscheidung, die auf der Webseite | |
| veröffentlicht wurde, können Banken in der Russischen Föderation Konten von | |
| Meta sofort einfrieren. Wer auf die Idee kommen sollte, bei Meta Anzeigen | |
| schalten zu wollen, riskiert bis zu zehn Jahren Haft. | |
| Der Schritt von Rosfinmonitoring kommt nicht überraschend. Bereits im | |
| vergangenen März hatte ein Moskauer Gericht Meta zu einer extremistischen | |
| Organisation erklärt. Zur Begründung hieß es, Meta sei an extremistischen | |
| Aktionen beteiligt, die sich gegen Russland und dessen Armee richteten. | |
| Insbesondere Nutzer*innen aus der Ukraine werde es erlaubt, Hasssprache | |
| zu verwenden und zu Gewalt aufzurufen. | |
| Während der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass | |
| Russ*innen, die Facebook und Instagram weiterhin jedoch nicht zu | |
| „extremistischen Zwecken“ nutzten, strafrechtlich nicht belangt würden. | |
| Dennoch ließ die Medienaufsichtsbehörde Rozkomnadzor Facebook und Instagram | |
| kurz darauf blockieren. Besonders letzteres ist in Russland populär, Zugang | |
| verschaffen sich die Nutzer*innen mittlerweile über private VPN-Tunnel. | |
| Im April wurde Meta-Chef Mark Zuckerberg die Einreise nach Russland | |
| verweigert. Seitdem wird er auf einer Liste von US-Amerikaner*innen – | |
| darunter Geschäftsleute und Journalist*innen – geführt, die laut | |
| Moskauer Außenministerium für die „russophobe Tagesordnung“ verantwortlich | |
| seien. Eine Berufung von Meta gegen den Gerichtsbeschluss wurde einige | |
| Monate später abgelehnt. | |
| Laut Aussagen des russischen Anwalts Dmitri Sachwatow, den das | |
| Internetportal Vedomosti zitiert, sei die Nutzung sozialer Netzwerke auch | |
| nach der Entscheidung von Rosfinmonitoring weiter ungefährlich. Das | |
| Ermittlungskomitee sei überhaupt nicht in der Lage, allen Fällen | |
| nachzugehen. Sein Kollege, der Jurist Pawel Tschikow, sieht das etwas | |
| anders. In seinem Telegramm-Kanal berichtete er von Warnungen der | |
| Staatsanwaltschaft vor der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten. | |
| Diese seien an Facebook- und Instagramnutzer*innen gegangen. | |
| 12 Oct 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Barbara Oertel | |
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