| # taz.de -- EuGH entscheidet zu Sea-Watch in Italien: Staaten müssen Festhalte… | |
| > Italien hält seit 2020 zwei Schiffe der Rettungsorganisation Sea-Watch | |
| > fest. Das sei zwar rechtlich möglich, sagt der EuGH, aber unbegründet. | |
| Bild: Darf vom Staat kontrolliert werden: Sea-Watch 3 im sizilianischen Hafen d… | |
| Luxemburg afp/taz | Ein EU-Staat, in dessen Hafen ein Rettungsschiff liegt, | |
| darf dieses auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kontrollieren. | |
| Dazu muss er allerdings belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr | |
| nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am | |
| Montag. | |
| Hintergrund ist eine Klage der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch. | |
| Italien hatte im Sommer 2020 zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden | |
| Schiffe festgehalten, die Sea-Watch 3 und die Sea-Watch 4. Sie hatten | |
| Hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und nach Italien | |
| gebracht. | |
| Dass die Schiffe den Hafen in Sizilien nicht mehr verlassen durften, | |
| begründeten die italienischen Behörden damit: Die Schiffe seien nicht dafür | |
| ausgerüstet, Hunderte Menschen an Bord zu haben. Die Hilfsorganisation | |
| wehrte sich vor einem italienischen Gericht gegen das Festhalten ihrer | |
| Schiffe und argumentierte, dass diese in Deutschland zertifiziert worden | |
| seien. Das italienische Gericht setzte das Verfahren aus und stellte dem | |
| EuGH Fragen zum EU-Recht. | |
| Dieser erklärte nun, dass ein Hafenstaat – in diesem Fall also Italien – | |
| keinen Nachweis über andere als die vom Flaggenstaat – hier Deutschland – | |
| ausgestellten Zeugnisse verlangen dürfe. | |
| ## Gerettete Personen dürfen nicht berücksichtigt werden | |
| Trotzdem dürfe ein Hafenstaat Schiffe, die bei ihm ankern, kontrollieren, | |
| um zu überprüfen, ob das Schiff die Sicherheitsvorschriften auf See | |
| einhält. „Zu diesem Zweck muss dieser Staat jedoch konkret und detailliert | |
| nachweisen, dass belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die | |
| Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt | |
| vorliegen“, heißt es in [1][einer Presseerklärung des EuGH]. | |
| Die Anzahl aus Seenot geretteter Personen an Bord, selbst wenn sie weit | |
| über der zulässigen Anzahl liegt, kann allerdings „für sich genommen keinen | |
| Grund darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt.“ Denn rechtlich gesehen | |
| müssen diese Außer acht gelassen werden. | |
| Sollten sich bei der Überprüfung eines Schiffs Mängel herausstellen, | |
| dürften Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Diese müssten aber geeignet, | |
| erforderlich und angemessen sein. Die Aufhebung des Festhaltens dürfe nicht | |
| davon abhängig gemacht werden, dass das Schiff keine Zeugnisse des | |
| Hafenstaats habe. Stattdessen weist der EuGH daraufhin, dass die | |
| betreffenden Mitgliedstaaten, also Italien und Deutschland, | |
| zusammenarbeiten sollen. | |
| 1 Aug 2022 | |
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| [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-08/cp220138de… | |
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