# taz.de -- Schweinekopf vor Moschee: Urteil bestätigt | |
> Ein 43-jähriger Rechtsextremist wurde wegen Anstiftung zu Beleidigung | |
> verurteilt. Er hatte Menschen beauftragt, einen Schweinekopf vor einer | |
> Moschee abzulegen. | |
Bild: Die Fassade des Landgerichts in Mönchengladbach | |
Mönchengladbach dpa | Im Prozess um einen vor einer Moschee [1][abgelegten | |
Schweinekopf] hat das Landgericht Mönchengladbach im Berufungsverfahren das | |
Urteil gegen einen Rechtsextremisten bestätigt. Der justizbekannte | |
43-Jährige soll demnach vor drei Jahren zwei Komplizen angestiftet haben, | |
einen Schweinekopf vor das [2][muslimische Gotteshaus] zu legen und trotz | |
Verbotes im Mai 2020 eine Demonstration gegen Coronamaßnahmen durchgeführt | |
haben. | |
Das Landgericht bestätigte die viermonatige Bewährungsstrafe für den | |
43-Jährigen und verwarf seine Berufung gegen zwei erstinstanzliche Urteile. | |
Das Amtsgericht hatte ihn in zwei getrennten Verfahren wegen Verstoßes | |
gegen das Versammlungsgesetz zu 2.550 Euro Geldstrafe und wegen Anstiftung | |
zur Beleidigung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. | |
Das sei „ausreichend“, meinte die Richterin und beließ es bei den | |
ausgeurteilten Strafen. Das Landgericht zeigte sich überzeugt, dass der | |
43-Jährige im Mai 2019 zwei Gleichgesinnte dazu angestiftet hat, vor einer | |
Demonstration unter dem Motto „Wir wollen keine Salafistenschweine“ | |
[3][einen Schweinekopf und Schweineblut] vor der Baustelle einer Moschee in | |
Mönchengladbach abzulegen. Die Komplizen wurden bereits rechtskräftig zu | |
Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. | |
Der 43-jährige Funktionär der rechten Szene wird in | |
NRW-Verfassungsschutzberichten erwähnt. Die Entscheidung des Landgerichts | |
ist noch nicht rechtskräftig. | |
12 Jul 2022 | |
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