# taz.de -- Urteil nach Krawallen am Reichstag: Geldstrafe wegen Beleidigung | |
> Das Amtsgericht verurteilt einen Mann, weil er 2020 einen Polizisten als | |
> „Volksverräter“ bezeichnet hatte. Andere Verfahren wurden eingestellt. | |
Bild: Am 29. August 2020 posieren Rechtsextreme und AfD-Anhänger auf der Trepp… | |
Berlin dpa | Fast zwei Jahre [1][nach Krawallen am Reichstagsgebäude] ist | |
ein Mann zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Das | |
Amtsgericht Tiergarten sprach den 49-Jährigen am Freitag der Beleidigung | |
und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Die | |
Beschimpfungen seien „schon derb gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter. | |
Allerdings hätten sich die Vorwürfe der versuchten Körperverletzung sowie | |
des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nicht bestätigt. Damit | |
folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. | |
Der Handwerker befand sich am 29. August 2020 in einer Gruppe von etwa | |
1.000 Menschen, die sich nach einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen | |
vor dem Reichstagsgebäude in der Hauptstadt versammelt hatten. Einige der | |
Demonstranten stürmten später auf die Treppe des Bundestags, der Angeklagte | |
gehörte nicht dazu. | |
Der Handwerker habe einen Polizeibeamten als „Volksverräter“ und „Idiot�… | |
beleidigt, hieß es weiter im Urteil. Seiner vorläufigen Festnahme habe er | |
sich widersetzt. Schläge und Tritte des Angeklagten in Richtung der Polizei | |
hätten sich hingegen nicht erwiesen. | |
## Angeklagter nimmt Urteil an | |
Der Angeklagte nahm das Urteil an und erklärte: „Vielen Dank, ich will | |
keine Berufung.“ Der 49-Jährige hatte die nun verurteilten Taten gestanden | |
und um Entschuldigung gebeten. Das Gericht hatte zunächst im September 2021 | |
einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den Mann | |
erlassen. | |
Diesen hatte er nicht akzeptiert, so dass es zur mündlichen Verhandlung | |
kam. Diese endete mit einer höheren Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 | |
Euro. Hintergrund ist, dass das Einkommen des Handwerkers sich als höher | |
herausstellte als zunächst von der Justiz angenommen. Könnte der Handwerker | |
die Summe nicht zahlen und müsste stattdessen die Strafe ersatzweise im | |
Gefängnis absitzen, wären dies allerdings 80 Tage statt zuvor 120, wie der | |
Richter erklärte. Außerdem gilt der 49-Jährige nicht als vorbestraft. | |
Nach eigenen Angaben hat die Berliner Staatsanwaltschaft bislang etwa 85 | |
Verfahren im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom 29. August 2020 | |
bearbeitet. Weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert | |
werden konnten, seien rund 50 Verfahren eingestellt worden. | |
8 Jul 2022 | |
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