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# taz.de -- Urteil nach Krawallen am Reichstag: Geldstrafe wegen Beleidigung
> Das Amtsgericht verurteilt einen Mann, weil er 2020 einen Polizisten als
> „Volksverräter“ bezeichnet hatte. Andere Verfahren wurden eingestellt.
Bild: Am 29. August 2020 posieren Rechtsextreme und AfD-Anhänger auf der Trepp…
Berlin dpa | Fast zwei Jahre [1][nach Krawallen am Reichstagsgebäude] ist
ein Mann zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Das
Amtsgericht Tiergarten sprach den 49-Jährigen am Freitag der Beleidigung
und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Die
Beschimpfungen seien „schon derb gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Allerdings hätten sich die Vorwürfe der versuchten Körperverletzung sowie
des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nicht bestätigt. Damit
folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Handwerker befand sich am 29. August 2020 in einer Gruppe von etwa
1.000 Menschen, die sich nach einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen
vor dem Reichstagsgebäude in der Hauptstadt versammelt hatten. Einige der
Demonstranten stürmten später auf die Treppe des Bundestags, der Angeklagte
gehörte nicht dazu.
Der Handwerker habe einen Polizeibeamten als „Volksverräter“ und „Idiot�…
beleidigt, hieß es weiter im Urteil. Seiner vorläufigen Festnahme habe er
sich widersetzt. Schläge und Tritte des Angeklagten in Richtung der Polizei
hätten sich hingegen nicht erwiesen.
## Angeklagter nimmt Urteil an
Der Angeklagte nahm das Urteil an und erklärte: „Vielen Dank, ich will
keine Berufung.“ Der 49-Jährige hatte die nun verurteilten Taten gestanden
und um Entschuldigung gebeten. Das Gericht hatte zunächst im September 2021
einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den Mann
erlassen.
Diesen hatte er nicht akzeptiert, so dass es zur mündlichen Verhandlung
kam. Diese endete mit einer höheren Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30
Euro. Hintergrund ist, dass das Einkommen des Handwerkers sich als höher
herausstellte als zunächst von der Justiz angenommen. Könnte der Handwerker
die Summe nicht zahlen und müsste stattdessen die Strafe ersatzweise im
Gefängnis absitzen, wären dies allerdings 80 Tage statt zuvor 120, wie der
Richter erklärte. Außerdem gilt der 49-Jährige nicht als vorbestraft.
Nach eigenen Angaben hat die Berliner Staatsanwaltschaft bislang etwa 85
Verfahren im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom 29. August 2020
bearbeitet. Weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert
werden konnten, seien rund 50 Verfahren eingestellt worden.
8 Jul 2022
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