| # taz.de -- Urteil nach Krawallen am Reichstag: Geldstrafe wegen Beleidigung | |
| > Das Amtsgericht verurteilt einen Mann, weil er 2020 einen Polizisten als | |
| > „Volksverräter“ bezeichnet hatte. Andere Verfahren wurden eingestellt. | |
| Bild: Am 29. August 2020 posieren Rechtsextreme und AfD-Anhänger auf der Trepp… | |
| Berlin dpa | Fast zwei Jahre [1][nach Krawallen am Reichstagsgebäude] ist | |
| ein Mann zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Das | |
| Amtsgericht Tiergarten sprach den 49-Jährigen am Freitag der Beleidigung | |
| und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Die | |
| Beschimpfungen seien „schon derb gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter. | |
| Allerdings hätten sich die Vorwürfe der versuchten Körperverletzung sowie | |
| des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nicht bestätigt. Damit | |
| folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. | |
| Der Handwerker befand sich am 29. August 2020 in einer Gruppe von etwa | |
| 1.000 Menschen, die sich nach einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen | |
| vor dem Reichstagsgebäude in der Hauptstadt versammelt hatten. Einige der | |
| Demonstranten stürmten später auf die Treppe des Bundestags, der Angeklagte | |
| gehörte nicht dazu. | |
| Der Handwerker habe einen Polizeibeamten als „Volksverräter“ und „Idiot�… | |
| beleidigt, hieß es weiter im Urteil. Seiner vorläufigen Festnahme habe er | |
| sich widersetzt. Schläge und Tritte des Angeklagten in Richtung der Polizei | |
| hätten sich hingegen nicht erwiesen. | |
| ## Angeklagter nimmt Urteil an | |
| Der Angeklagte nahm das Urteil an und erklärte: „Vielen Dank, ich will | |
| keine Berufung.“ Der 49-Jährige hatte die nun verurteilten Taten gestanden | |
| und um Entschuldigung gebeten. Das Gericht hatte zunächst im September 2021 | |
| einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den Mann | |
| erlassen. | |
| Diesen hatte er nicht akzeptiert, so dass es zur mündlichen Verhandlung | |
| kam. Diese endete mit einer höheren Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 | |
| Euro. Hintergrund ist, dass das Einkommen des Handwerkers sich als höher | |
| herausstellte als zunächst von der Justiz angenommen. Könnte der Handwerker | |
| die Summe nicht zahlen und müsste stattdessen die Strafe ersatzweise im | |
| Gefängnis absitzen, wären dies allerdings 80 Tage statt zuvor 120, wie der | |
| Richter erklärte. Außerdem gilt der 49-Jährige nicht als vorbestraft. | |
| Nach eigenen Angaben hat die Berliner Staatsanwaltschaft bislang etwa 85 | |
| Verfahren im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom 29. August 2020 | |
| bearbeitet. Weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert | |
| werden konnten, seien rund 50 Verfahren eingestellt worden. | |
| 8 Jul 2022 | |
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