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# taz.de -- Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Kaspersky verliert in Karlsruhe
> Die Virenschutz-Firma klagte gegen die Warnung, es könne von Russland für
> Cyber-Attacken genutzt werden. Karlsruhe lehnte die Beschwerde ab.
Bild: Deutsche Behörden dürfen weiterhin vor der Antiviren-Software warnen
Karlsruhe taz | Deutsche Behörden dürfen weiter vor der Antiviren-Software
von Kaspersky warnen, dass diese von russischen Geheimdiensten missbraucht
werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine
Verfassungsbeschwerde von Kaspersky ab, weil das Unternehmen den Rechtsweg
noch nicht ausgeschöpft habe.
Kaspersky bezeichnet sich selbst als „weltweit führenden Anbieter von
Cybersicherheit“. Die Virenschutz-Software von Kaspersky läuft auch in
Deutschland auf Millionen Computern von Privatpersonen und Unternehmen. Der
Marktanteil wird auf zehn Prozent geschätzt. Es war deshalb ein harter
Schlag, als das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) Mitte März mit Blick auf den Ukraine-Krieg vor Kaspersky warnte.
„Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky sollte durch alternative
Produkte ersetzt werden“, hieß es in aller Deutlichkeit.
Dagegen klagte Kaspersky. Man sei ein privates Unternehmen und völlig
unabhängig vom russischen Staat. Der Sitz sei inzwischen in London und die
Rechenzentren von Kaspersky arbeiteten in Zürich. Man gebe Einsicht in den
Quellcode der eigenen Software und sei zu jeder Kooperation mit dem BSI
bereit. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster lehnten im April die Eilanträge von
Kaspersky ab.
Es bestünden „hinreichende Anhaltspunkte“ für die Gefahr, dass die
russische Regierung russische Softwareunternehmen zur Durchführung eines
[1][Cyberangriffs auf westliche Ziele] instrumentalisieren wird. Russland
rechne Deutschland zu den „unfreundlichen Staaten“. Eine
Virenschutz-Software, so das OVG, könne wirkungsvoll für Sabotage-Aktionen
missbraucht werden, weil sie aufgrund ihrer Funktionsweise tiefen Zugriff
auf die eigentlich zu schützenden Computer habe.
## Deutschland auch im Fokus russischer Cyber-Attacken
Wegen der ständigen Updates könnten der Virenschutz-Software jederzeit neue
Funktionen hinzugefügt werden, ohne dass die Anwender dies merken. Da
Russland bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine auch
[2][Cyber-Attacken] ausführt, hielt es das OVG für plausibel, dass solche
[3][Angriffe auch gegen Staaten] gerichtet werden, die wie Deutschland die
Ukraine unterstützen. Besonders gefährdet seien Unternehmen und
Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Transport,
Finanzen, Medien und Rüstung.
Dabei könne gerade auch Kaspersky von russischen Stellen für Cyber-Angriffe
missbraucht werden. Die operative Konzernzentrale sei nach wie vor in
Moskau, so das OVG, dort arbeiteten rund 2.000 Beschäftigte, auch führende
Entwickler, für Kaspersky. Es sei bekannt, dass Russland dortige
Unternehmen durch Drohungen und Verhaftungen von Mitarbeitern unter Druck
setzen könne. Außerdem sei es technisch durchaus möglich, von der Moskauer
Zentrale auf die Kaspersky-Rechenzentren in der Schweiz zuzugreifen.
Gegen diese Eil-Entscheidung des OVG Münster hatte Kaspersky sofort in
Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, verbunden mit einem Eil-Antrag.
Deshalb kam nun auch die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts relativ
schnell. Kaspersky müsse vor dem Gang nach Karlsruhe erst das
Hauptsache-Verfahren bei den Verwaltungsgerichten vollständig durchlaufen,
so die Karlsruher Begründung.Gerade in einem komplexen Fall wie diesem sei
es wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage eines
rechtlich und technisch weitgehend aufgeklärten Sachverhalts entscheiden
kann. Dies könnte zwar Jahre dauern, doch das sei Kaspersky zuzumuten. Das
Unternehmen habe nicht dargelegt, dass ihm irreparable Schäden drohen und
zum bisherigen Umsatzrückgang widersprüchliche Angaben gemacht.
10 Jun 2022
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Cyberkriminalität
Bundesverfassungsgericht
Russland
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Hacking
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US-Regierung
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