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# taz.de -- Hohe Preissteigerungen: Bundestag beschließt Entlastungen
> Hartz-IV-Bezieher sollen einmalig 200 Euro bekommen, arme Familien
> monatlich 20 Euro. Am Abend sollen noch weitere Erleichterungen auf den
> Weg gebracht werden.
Bild: Ehrenamtlich organisiertes Schul-Frühstück. Für arme Familien wurde ei…
Berlin afp | Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mehrere Maßnahmen
beschlossen, um [1][die gestiegenen Preise] insbesondere für Energie
abzufedern. Erwachsene Hartz-IV-Bezieher erhalten damit im Juli eine
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Auch Bezieher von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von ergänzenden Hilfen zum
Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz profitieren von dem
einmaligen Zuschlag.
Ebenfalls beschlossen wurde ein Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro
Kind für arme Familien. Er zielt auf Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem Bundesversorgungsgesetz haben.
Auch Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, erhalten den
Sofortzuschlag. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen,
um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur
knapp für die gesamte Familie reicht.
Am Abend stehen weitere Teile des Entlastungspakets der Ampel-Koalition auf
der Tagesordnung des Bundestags. Erwerbstätige, Selbstständige,
Gewerbetreibende und Landwirte sollen einmalig 300 Euro als Ausgleich für
die gestiegenen Energiekosten bekommen – und zwar ab dem 1. September.
Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei den
Selbständigen gibt es die Pauschale über eine Kürzung der
Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
## Auch das Neun-Euro-Ticket wird beraten
Beamtenpensionäre sowie Rentner erhalten die Pauschale nicht. Auch für
Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland
gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige
Grenzpendler. Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften – zum
Beispiel Abgeordnete – erhalten keine Pauschale. Die Pauschale ist
steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.
Wegen der gestiegenen Energiepreise soll im Juli das Kindergeld einmalig
aufgestockt werden. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig
von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Damit wird sichergestellt,
dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einnahmen
abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des steuerfreien
Grundbetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro vor. Hinzu
kommt eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von
1000 auf 1200 Euro. Beides soll rückwirkend zum 1. Januar gelten.
Außerdem diskutiert der Bundestag am Donnerstag und Freitag auch
finanzielle Entlastungen für Bürger im Bereich der Mobilität. Für die drei
Monate Juni bis August soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das
europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Steuerentlastung für Benzin
beträgt damit knapp 30 Cent je Liter, für Diesel sind es 14 Cent je Liter.
Dies ist Teil des Energiesteuersenkungsgesetzes, das am Freitag erstmals im
Bundestag ist.
Ebenfalls in den Sommermonaten Juni, Juli und August ist zudem ein
ÖPNV-Ticket [2][für jeweils neun Euro pro Monat] vorgesehen. Das Ticket
soll bundesweit für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr gelten.
Wer eine Dauerkarte hat, soll die Differenz zum Neun-Euro-Ticket erstattet
bekommen. Der Bund will den Ländern für die Umsetzung des Tickets 2,5
Milliarden Euro zahlen. Das Gesetz zum Neun-Euro-Ticket wird am
Donnerstagabend erstmals im Parlament beraten.
12 May 2022
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