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# taz.de -- „NSU 2.0“-Prozess: Justizkritik von Böhmermann
> Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben sagte der Moderator Jan
> Böhmermann aus. Er forderte, stärker gegen anonymen Hass im Netz
> vorzugehen.
Bild: Jan Böhmermann
Frankfurt/Main dpa | Der Fernsehmoderator Jan Böhmermann hat die
Ermittlungen der Justiz im [1][Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben]
kritisiert. Es sei zwar schön, dass ein Angeklagter ermittelt sei und vor
Gericht stehe, sagte er am Montag vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
Doch interessanter und produktiver wäre es, gegen die Strukturen im
Hintergrund vorzugehen. Böhmermann hatte wie zahlreiche Prominente
ebenfalls Drohschreiben erhalten. Darin wurde er mit dem Tode bedroht und
als „Volksschädling“ beschimpft.
In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem 54-jährigen Mann aus
Berlin unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und
Bedrohung vor. Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit
Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und
ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet – …
Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer
Untergrund (NSU).
Böhmermann legte weitere Drohmails vor, die denen, die dem Angeklagten
zugeschrieben werden, in Sprache und Inhalt ähnelten. Solche Drohungen
kämen von Menschen, die sich im Internet anonym zu temporären Netzwerken
zusammenschlössen und gemeinsam Daten sammelten, um diese für Drohungen zu
verwenden. „Das ist ja nicht ein einzelner Mensch, der das macht“, sagte
der 41-Jährige. Den Tätern gehe es darum, öffentliche Aufmerksamkeit zu
erregen und nach innen Respekt zu gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden
hätten nicht die analytischen Fähigkeiten, die Strukturen aufzudecken. Er
hoffe, dass sich das ändert.
[2][Der Angeklagte] sei nach seiner Einschätzung kein ganz großer Fisch,
„sonst säße er nicht hier“, sagte Böhmermann. Er selbst habe sich unter
anderem in einer Fernsehsendung im Jahr 2018 mit dem Thema
auseinandergesetzt, für die sein Team aufwendig recherchiert habe. Der
Angeklagte hat in dem Prozess bestritten, die Schreiben verfasst zu haben.
28 Mar 2022
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