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# taz.de -- Kriegsflüchtlinge und Kosten: Finanzhilfen gefordert
> Bundesländer und Kommunen möchten eine höhere Bundesbeteiligung an den
> Kosten für die Geflüchteten aus der Ukraine.
Bild: Der Bund soll sich mehr an den Kosten beteiligen: Kriegsflüchtlinge in B…
Berlin taz | Über die Aufteilung der Kosten für die Unterbringung und
Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine ist eine Debatte zwischen Bund,
Ländern und Kommunen entbrannt. „Ich erwarte eine Regelung zur
Kostenübernahme“ sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am
Donnerstag.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der nordrhein-westfälische
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) erklärten nach der
Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, Bund und Länder wollten die
Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als „Gemeinschaftsaufgabe“ angehen. Details
der Kostenaufteilung wurden aber auf der Konferenz nicht vereinbart. Eine
Arbeitsgruppe soll bis zum 7.April einen Lösungsvorschlag erarbeiten.
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, hatte zuvor in der Bild-Zeitung gefordert, für die
Unterbringung und Integration der Geflüchteten müssten etwa 1.000 Euro pro
Person und Monat angesetzt werden. Diese „Milliardenausgaben“ müssten Bund
und Länder übernehmen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die sich nach dem [1][Paragraph 24 des
Aufenthaltsgesetzes] haben registrieren lassen, fallen unter die sogenannte
Massenzustrom-Richtlinie der EU. Sie haben in Deutschland Anspruch auf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen liegen in
etwa auf der Höhe von Hartz IV, mit Abschlägen für die Unterbringung in
Massenunterkünften.
## Kriegsflüchtlinge haben einen eigenen Status
Für Asylbewerberleistungen sind die Bundesländer und Kommunen zuständig. Im
Zuge der Flüchtlingseinreisen ab dem Jahre 2015 bekamen die Bundesländer
und Kommunen ab dem Jahr 2016 eine Kostenpauschale in Höhe von [2][670 Euro
pro Asylbewerber:in] von der Bundesregierung erstattete. Hinzu kamen
weitere pauschale Bundeshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
und den Ausbau der Kinderbetreuung.
Geflüchtete aus der Ukraine gelten vor dem Gesetz aber nicht als
Asylbewerber:innen. In früheren, erstmal gestrichenen Versionen einer
Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag wurde
vorgeschlagen, den Ländern eine 670 Euro Monats-Pauschale für jeden
gemeldeten Kriegsflüchtling aus der Ukraine vom Bund zu erstatten. Andere,
ebenfalls gestrichene Vorschläge zielten darauf, die Geflüchteten aus dem
Krieg pauschal in das System des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu
überführen. Das SGB II ist auch für anerkannte Asylberechtigte zuständig.
In dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wurde bestätigt, dass
Kriegsflüchtlinge, die nach dem Paragraph 24 in Deutschland registriert
sind, hier sofort eine Arbeit aufnehmen können. Die Agenturen für Arbeit
sollen die Geflüchteten „beraten“ und ihnen weitere Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung anbieten.
17 Mar 2022
## LINKS
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/19/197/1919780.pdf
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Ukraine
Geflüchtete
Sozialleistungen
IG
Schwerpunkt Flucht
Flucht
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