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# taz.de -- Versammlungen von Aktiengesellschaften: Digital streitet es sich sc…
> Hauptversammlungen sollen weiter virtuell stattfinden dürfen, auch nach
> Auslaufen der aktuellen Regelung. Kleinaktionäre fürchten um ihre
> Rechte.
Bild: Entfällt bei der Online-Versammlung: Zwischenmahlzeit für Aktionäre
Berlin taz | Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen weiterhin
virtuell abgehalten werden dürfen. Ein erster detaillierter Vorschlag für
die Umsetzung kommt aus dem Bundesjustizministerium in einem
[1][Referent*innenentwurf für eine Änderung des Aktiengesetzes]. Die
aktuelle Regelung zur Überbrückung der Coronapandemie läuft im August aus.
Die Aktionär*innen müssen laut Entwurf zustimmen, dass die
Hauptversammlung virtuell stattfinden darf. Zudem soll ihnen ein
Auskunfts-, Nachfrage- und Rederecht garantiert werden. Letzteres kann von
der Verwaltung des Unternehmens auf eine bestimmte Zahl von Redner*innen
oder einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden.
Ebenso begrenzt ist das Recht, Entscheidungen bei technischen Störungen
anzufechten. Das Ministerium berichtet, dass sich bei den digitalen
Versammlungen der vergangenen Jahre die Zahl der anwesenden
Aktionär*innen und die Qualität der Antworten verbessert habe.
Kleinaktionärsvertreter*innen widersprechen dieser Einschätzung.
Zahlen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zufolge
ist 2021 die Anwesenheitsquote zurückgegangen. Die DSW und der
[2][Dachverband Kritische Aktionär*innen] sind sich darüber hinaus
einig, dass die Antwortqualität keineswegs gestiegen sei.
## Kleinaktionär*innen sehen ihre Rechte beschnitten
Hauptversammlungen sind für Kleinaktionär*innen die einzige
Möglichkeit, direkt mit der Führung von Unternehmen in Austausch zu treten.
Die DSW zeigt sich daher vor allem über die Trennung von Rede- und
Fragerecht besorgt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Fragen spätestens
vier Tage vor der Hauptversammlung zu stellen sind. Und während der
Redebeiträge sind keine Fragen erlaubt. Wenn ein Unternehmen seinen
Quartalsbericht einen Tag vor der Versammlung veröffentlicht, besteht somit
keine Möglichkeit, ihn zu hinterfragen.
Die Kritischen Aktionär*innen kritisieren zudem, dass Nachfragen
gesondert beantwortet werden sollen. Bislang sei es üblich gewesen, dass
bei Reden Fragen gestellt werden, auf die Vorstand und Aufsichtsrat sofort
antworten. Die im Entwurf vorgesehene Regelung mache Antworten auf Fragen
zu Stellungnahmen statt Teil eines Austausches. Außerdem stärke es [3][vor
allem Großaktionär*innen], das Auskunftsrecht auf das Vorfeld der
Hauptversammlung zu verlegen, weil sie mehr Zeit und Ressourcen haben, sich
im Vorhinein damit auseinanderzusetzen.
Allerdings sind die Akionärsschützer*innen zuversichtlich, dass es
Änderungen gibt, bevor das Gesetz den Bundestag passiert. „Wir können uns
nicht vorstellen, dass der Referentenentwurf eins zu eins zum
Regierungsentwurf wird“, berichtet Marc Tüngler von der DSW von seinen
Gesprächen mit dem Ministerium.
29 Mar 2022
## LINKS
[1] /Streit-um-Hauptversammlungen/!5841082
[2] /24-Milliarden-Euro-Dividenden/!5781945
[3] /Fuehrungspositionen-in-Japan/!5689949
## AUTOREN
Jonas Waack
## TAGS
Aktien
Aktiengesellschaft
Kritische Aktionäre
LNG
Verbraucherschutz
Rhetorik
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