# taz.de -- Versammlungen von Aktiengesellschaften: Digital streitet es sich sc… | |
> Hauptversammlungen sollen weiter virtuell stattfinden dürfen, auch nach | |
> Auslaufen der aktuellen Regelung. Kleinaktionäre fürchten um ihre | |
> Rechte. | |
Bild: Entfällt bei der Online-Versammlung: Zwischenmahlzeit für Aktionäre | |
BERLIN taz | Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen weiterhin | |
virtuell abgehalten werden dürfen. Ein erster detaillierter Vorschlag für | |
die Umsetzung kommt aus dem Bundesjustizministerium in einem | |
[1][Referent*innenentwurf für eine Änderung des Aktiengesetzes]. Die | |
aktuelle Regelung zur Überbrückung der Coronapandemie läuft im August aus. | |
Die Aktionär*innen müssen laut Entwurf zustimmen, dass die | |
Hauptversammlung virtuell stattfinden darf. Zudem soll ihnen ein | |
Auskunfts-, Nachfrage- und Rederecht garantiert werden. Letzteres kann von | |
der Verwaltung des Unternehmens auf eine bestimmte Zahl von Redner*innen | |
oder einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden. | |
Ebenso begrenzt ist das Recht, Entscheidungen bei technischen Störungen | |
anzufechten. Das Ministerium berichtet, dass sich bei den digitalen | |
Versammlungen der vergangenen Jahre die Zahl der anwesenden | |
Aktionär*innen und die Qualität der Antworten verbessert habe. | |
Kleinaktionärsvertreter*innen widersprechen dieser Einschätzung. | |
Zahlen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zufolge | |
ist 2021 die Anwesenheitsquote zurückgegangen. Die DSW und der | |
[2][Dachverband Kritische Aktionär*innen] sind sich darüber hinaus | |
einig, dass die Antwortqualität keineswegs gestiegen sei. | |
## Kleinaktionär*innen sehen ihre Rechte beschnitten | |
Hauptversammlungen sind für Kleinaktionär*innen die einzige | |
Möglichkeit, direkt mit der Führung von Unternehmen in Austausch zu treten. | |
Die DSW zeigt sich daher vor allem über die Trennung von Rede- und | |
Fragerecht besorgt. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Fragen spätestens | |
vier Tage vor der Hauptversammlung zu stellen sind. Und während der | |
Redebeiträge sind keine Fragen erlaubt. Wenn ein Unternehmen seinen | |
Quartalsbericht einen Tag vor der Versammlung veröffentlicht, besteht somit | |
keine Möglichkeit, ihn zu hinterfragen. | |
Die Kritischen Aktionär*innen kritisieren zudem, dass Nachfragen | |
gesondert beantwortet werden sollen. Bislang sei es üblich gewesen, dass | |
bei Reden Fragen gestellt werden, auf die Vorstand und Aufsichtsrat sofort | |
antworten. Die im Entwurf vorgesehene Regelung mache Antworten auf Fragen | |
zu Stellungnahmen statt Teil eines Austausches. Außerdem stärke es [3][vor | |
allem Großaktionär*innen], das Auskunftsrecht auf das Vorfeld der | |
Hauptversammlung zu verlegen, weil sie mehr Zeit und Ressourcen haben, sich | |
im Vorhinein damit auseinanderzusetzen. | |
Allerdings sind die Akionärsschützer*innen zuversichtlich, dass es | |
Änderungen gibt, bevor das Gesetz den Bundestag passiert. „Wir können uns | |
nicht vorstellen, dass der Referentenentwurf eins zu eins zum | |
Regierungsentwurf wird“, berichtet Marc Tüngler von der DSW von seinen | |
Gesprächen mit dem Ministerium. | |
29 Mar 2022 | |
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## AUTOREN | |
Jonas Waack | |
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