# taz.de -- Rechtsstreit um Stromkosten: Gericht kippt hohe Neukundenpreise | |
> Neukunden müssen in der Grundversorgung nicht mehr zahlen als | |
> Bestandskunden, so das Landgericht Frankfurt. Am Ende muss wohl der BGH | |
> entscheiden. | |
Bild: Zum Durchdrehen: Strompreise in der Grundversorgung sind viel zu hoch | |
Berlin taz | Energieversorger dürfen von Neukunden in der Grund- und | |
Ersatzversorgung keine höheren Preise verlangen als von Bestandskunden. | |
Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt das Landgericht Frankfurt am | |
Main auf Antrag des Energieanbieters Lichtblick gegen den hessischen | |
Grundversorger Mainova. Das Gericht hält die Praxis der sogenannten | |
Preisspaltung für wettbewerbswidrig. | |
Allerdings hatte es zuvor schon drei gegenteilige Beschlüsse anderer | |
Gerichte gegeben. Die Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln hatten jeweils | |
keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in der Grundversorgung erkennen | |
können und daher in den vergangenen Wochen entsprechende Anträge auf Erlass | |
einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. In zwei Fällen waren diese von | |
Lichtblick, in einem Fall von der Verbraucherzentrale NRW gestellt worden. | |
Auslöser der Rechtsstreitigkeiten sind die massiv gestiegenen Strompreise | |
im Großhandel. Während die Versorger für ihre Bestandskunden langfristig | |
und damit kostengünstig Energie beschaffen konnten, müssen sie für | |
Neukunden derzeit die zusätzlichen Kontingente zu hohen Preisen einkaufen. | |
„Zum Teil waren die Versorger mit kurzfristig um mehr als 400 Prozent | |
höheren Beschaffungspreisen konfrontiert“, so der Branchenverband BDEW. | |
Mainova verlangte daher von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung | |
zum Jahresbeginn 79,88 Cent pro Kilowattstunde – mehr als doppelt so viel | |
wie von Bestandskunden. Dagegen klagte Lichtblick als Wettbewerber am | |
Strommarkt. | |
## 3:1 für die Grundversorger | |
Aktuell steht es nun an den Landgerichten 3:1 für die Grundversorger. | |
Entscheiden wird letztendlich wohl der Bundesgerichtshof. Sollte dieser | |
dann eine Preisspaltung als unrechtmäßig bewerten, kann das dazu führen, | |
dass ein Grundversorger auch für seine Bestandskunden die Preise erhöhen | |
muss, sobald er eine große Anzahl an Neukunden aufnimmt. | |
Allerdings will nun das Bundeswirtschaftsministerium einem | |
höchstrichterlichen Urteil zuvorkommen und einheitliche Tarife in der | |
Grundversorgung explizit vorschreiben: Gesplittete Grundversorgungstarife | |
seien „nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir | |
vermeiden wollen“, sagte kürzlich Staatssekretär Oliver Krischer (Grüne). | |
Ob ein gesetzlicher Zwang zum Einheitspreis auch die Ersatzverordnung | |
umfassen wird, dazu könne man noch nichts sagen, erklärte das Ministerium | |
auf Anfrage. Beobachter erwarten aber, dass in der Ersatzversorgung sehr | |
wohl höhere Preise erlaubt sein werden. In diese Kategorie fallen zum | |
Beispiel Kunden, deren bisheriger Lieferant pleite geht. Die | |
Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung und obliegt | |
dem örtlich dominierenden Versorger. Sie ist aber für jeden Kunden auf drei | |
Monate begrenzt. Wer sich in dieser Zeit keinen neuen Anbieter sucht, | |
rutscht automatisch in die Grundversorgung. | |
21 Feb 2022 | |
## AUTOREN | |
Bernward Janzing | |
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