| # taz.de -- Rechtsstreit um Stromkosten: Gericht kippt hohe Neukundenpreise | |
| > Neukunden müssen in der Grundversorgung nicht mehr zahlen als | |
| > Bestandskunden, so das Landgericht Frankfurt. Am Ende muss wohl der BGH | |
| > entscheiden. | |
| Bild: Zum Durchdrehen: Strompreise in der Grundversorgung sind viel zu hoch | |
| Berlin taz | Energieversorger dürfen von Neukunden in der Grund- und | |
| Ersatzversorgung keine höheren Preise verlangen als von Bestandskunden. | |
| Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt das Landgericht Frankfurt am | |
| Main auf Antrag des Energieanbieters Lichtblick gegen den hessischen | |
| Grundversorger Mainova. Das Gericht hält die Praxis der sogenannten | |
| Preisspaltung für wettbewerbswidrig. | |
| Allerdings hatte es zuvor schon drei gegenteilige Beschlüsse anderer | |
| Gerichte gegeben. Die Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln hatten jeweils | |
| keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in der Grundversorgung erkennen | |
| können und daher in den vergangenen Wochen entsprechende Anträge auf Erlass | |
| einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. In zwei Fällen waren diese von | |
| Lichtblick, in einem Fall von der Verbraucherzentrale NRW gestellt worden. | |
| Auslöser der Rechtsstreitigkeiten sind die massiv gestiegenen Strompreise | |
| im Großhandel. Während die Versorger für ihre Bestandskunden langfristig | |
| und damit kostengünstig Energie beschaffen konnten, müssen sie für | |
| Neukunden derzeit die zusätzlichen Kontingente zu hohen Preisen einkaufen. | |
| „Zum Teil waren die Versorger mit kurzfristig um mehr als 400 Prozent | |
| höheren Beschaffungspreisen konfrontiert“, so der Branchenverband BDEW. | |
| Mainova verlangte daher von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung | |
| zum Jahresbeginn 79,88 Cent pro Kilowattstunde – mehr als doppelt so viel | |
| wie von Bestandskunden. Dagegen klagte Lichtblick als Wettbewerber am | |
| Strommarkt. | |
| ## 3:1 für die Grundversorger | |
| Aktuell steht es nun an den Landgerichten 3:1 für die Grundversorger. | |
| Entscheiden wird letztendlich wohl der Bundesgerichtshof. Sollte dieser | |
| dann eine Preisspaltung als unrechtmäßig bewerten, kann das dazu führen, | |
| dass ein Grundversorger auch für seine Bestandskunden die Preise erhöhen | |
| muss, sobald er eine große Anzahl an Neukunden aufnimmt. | |
| Allerdings will nun das Bundeswirtschaftsministerium einem | |
| höchstrichterlichen Urteil zuvorkommen und einheitliche Tarife in der | |
| Grundversorgung explizit vorschreiben: Gesplittete Grundversorgungstarife | |
| seien „nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir | |
| vermeiden wollen“, sagte kürzlich Staatssekretär Oliver Krischer (Grüne). | |
| Ob ein gesetzlicher Zwang zum Einheitspreis auch die Ersatzverordnung | |
| umfassen wird, dazu könne man noch nichts sagen, erklärte das Ministerium | |
| auf Anfrage. Beobachter erwarten aber, dass in der Ersatzversorgung sehr | |
| wohl höhere Preise erlaubt sein werden. In diese Kategorie fallen zum | |
| Beispiel Kunden, deren bisheriger Lieferant pleite geht. Die | |
| Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung und obliegt | |
| dem örtlich dominierenden Versorger. Sie ist aber für jeden Kunden auf drei | |
| Monate begrenzt. Wer sich in dieser Zeit keinen neuen Anbieter sucht, | |
| rutscht automatisch in die Grundversorgung. | |
| 21 Feb 2022 | |
| ## AUTOREN | |
| Bernward Janzing | |
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