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# taz.de -- Coronapandemie in Berlin: Streit um landeseigene Teststellen
> An der Vergabe von Aufträgen für landeseigene Corona-Teststellen gibt es
> Kritik. Aus Sicht der Vergabekammer war sie rechtswidrig.
Bild: Tests auf dem Prüfstand: Proben in einem Labor
Berlin dpa | Die Berliner Vergabekammer hat Entscheidungen des Senats bei
der Auftragsvergabe für den Betrieb landeseigener Corona-Teststellen in
Berlin als rechtswidrig kritisiert. Das teilte die Senatsverwaltung für
Wirtschaft am Donnerstag auf Anfrage mit. Das Vergabeverfahren muss demnach
wiederholt werden. Zuerst hatte der RBB darüber berichtet. Die Kammer
beanstandete, dass bei der Vergabe zuletzt nur das Angebot des Unternehmens
21DX aus München berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte sich ein
Konkurrent gewehrt.
„Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Ausschluss der
Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war“, so die
Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen müsse die Bewertung der Angebote
wiederholt werden. „Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen, dass die
Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der Antragsgegner nur
ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.“ Die
Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilte am Donnerstag dazu mit: „Wir
haben die Entscheidungen der Vergabekammer zur Vergabe durch den
Vorgänger-Senat geprüft und werden formal Rechtsmittel dagegen einlegen.“
Damit könne der Betrieb der senatsbeauftragten Teststellen zunächst
weitergehen. „Darüber hinaus haben wir in Berlin eine breit aufgestellte
Teststelleninfrastruktur, die von der Entscheidung der Vergabekammer
unberührt bleibt.“ Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass es auch in
Zukunft qualitativ hochwertige und an die Bedürfnisse angepasste
Testangebote für die Berlinerinnen und Berliner geben werde, hieß es
weiter.
## Entschieden hatte Senatorin Kalayci
Mit den Fragen der Auftragsvergabe war die Gesundheitsverwaltung unter der
früheren Senatorin Dilek Kalayci (SPD) betraut. Erst in der Woche vor
Weihnachten ist die neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) vereidigt
worden.
Der Auftrag für „Einrichtung und Betrieb von stationären Testzentren,
Durchführung der Tests sowie flankierende Dienstleistungen“ war im März
2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Zu einem regulären Zuschlag kam es
wegen eines sogenannten Nachprüfungsantrags von Seiten der Konkurrenz
zunächst nicht, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom Dienstag erläutert,
der der dpa vorliegt.
Allerdings ging der Auftrag der Gesundheitsverwaltung mehrfach
interimsmäßig an 21DX. Das Konkurrenzunternehmen, dem die Vergabekammer nun
Recht gegeben hat, wurde Anfang November über den Ausschluss seines
Angebots informiert, weil es die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen
habe. Das sah die Vergabekammer jedoch anders. Gegen ihre Entscheidung
könne innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Kammergericht
eingelegt werden, heißt es in dem Beschluss.
21 Jan 2022
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Schwerpunkt Coronavirus
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Franziska Giffey
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