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# taz.de -- Prozess um Racial Profiling: Polizei darf weiter kontrollieren
> Ein Schwarzer Bewohner von Hamburg St. Pauli hatte Recht bekommen, als er
> die Polizei verklagte. Nun hob die zweite Instanz das Urteil zum Teil
> auf.
Bild: Kontrollen der Identität und der mitgeführten Gegenstände sind oft all…
Hamburg taz | Im Berufungsverfahren der Hamburger Innenbehörde gegen einen
Schwarzen Bewohner St. Paulis ist heute früh das Urteil ergangen. Das
Oberverwaltungsgericht hob [1][den Richterspruch der ersten Instanz] zum
Teil auf und folgte damit der Darstellung der Innenbehörde. Der Kläger
Barakat H. hatte die Polizei für vier Situationen angezeigt, in denen er
aus seiner Sicht Opfer einer rassistischen Polizeikontrolle geworden war.
In der Verhandlung ging es nur noch um zwei der vier Situationen – eine
hatte die Innenbehörde selbst als rechtswidrig anerkannt, eine andere hatte
der Kläger zurück gezogen. Bei einer der noch offenen Situationen zog die
Innenbehörde während der Verhandlung ihre Berufung zurück. Bezüglich der
letzten Situation folgte das Oberverwaltungsgericht nun der Innenbehörde.
Die Begründung wird das Gericht erst in den kommenden Wochen bekanntgeben.
Für H.'s Anwalt Carsten Gericke ist das Urteil eine vertane Chance. „Vor
dem Hintergrund der gestrigen Beweisaufnahme sind wir ebenso überrascht wie
enttäuscht“, sagt er. Die Entscheidung zeige die existierenden
institutionellen [2][Widerstände, wenn es darum gehe, Rassismus in der
Polizeiarbeit zu adressieren]. „Das Gericht hat die Chance verpasst, den
gesellschaftlichen Entwicklungen, die von der weltweiten Black Lives
Matter-Bewegung angestoßen wurden, Rechnung zu tragen und auf eine
diskriminierungsfreie Kontrollpraxis der Hamburger Polizei hinzuwirken“, so
Gericke.
## „Konspiratives Verhalten“?
Im November 2017 war H. gerade mit seinem Freund Rasmus R. auf dem Rückweg
vom Sport und vom Einkaufen gewesen, als sie zwischen der Reeperbahn und
der Hafenstraße überraschend [3][aufgefordert wurden, ihre Personalien zu
zeigen]. Die Polizisten hatten ausgesagt, H. und R. hätten sich
„konspirativ“ verhalten, seien eng aneinander gegangen, hätten beim Anblick
der Polizisten ihren Schritt beschleunigt und sich umgeguckt.
H. und R. sagten hingegen aus, sie hätten sich ganz normal unterhalten, das
Auftauchen der Polizei zunächst überhaupt nicht auf sich bezogen und
demzufolge auch nicht ihre Schritte beschleunigt oder sich umgesehen. Der
Richter des Oberverwaltungsgerichts folgte offenbar der Darstellung der
Polizisten.
H. und sein Anwalt wollen jetzt die schriftlichen Urteilsgründe abwarten
und dann prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Die nächste
Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht.
20 Jan 2022
## LINKS
[1] /Urteil-zu-Polizeikontrollen-in-Hamburg/!5725938
[2] /Prozess-um-Racial-Profiling/!5818852
[3] /Racial-Profiling-auf-St-Pauli/!5668319
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Schwerpunkt Rassismus
Polizei Hamburg
Racial Profiling
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
St. Pauli
Sinti und Roma
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