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# taz.de -- Immobilienfirma kritisiert Bericht: Leipziger Unizeitung unter Druck
> Eine Immobilienfirma geht gerichtlich gegen eine Leipziger
> Studierendenzeitung vor. Diese fürchtet wegen der möglichen Kosten nun um
> ihre Existenz.
Bild: Die Herausgeber*innen von luhze, der unabhängigen Leipziger Studierenden…
Die unabhängige Unizeitung in Leipzig, [1][luhze], trifft sich am Freitag
vor Gericht mit der Immobilienfirma United Capital. Diese will per
einstweiliger Verfügung verbieten, dass die Studizeitung eine Reihe von
Aussagen aus einem Artikel in der Dezemberausgabe wiederholt. [2][Die
Zeitung hatte] in ihrer Print- und Onlineausgabe über eine Initiative von
Mieter*innen berichtet, die gegen die Immobilienfirma vorgeht. United
Capital möchte in deren Wohnhaus Wohnraum zu hochpreisigen Studiwohnungen
umbauen.
Die luhze hatte in dem Text mehrere Zitate von Mieter*innen abgedruckt,
in denen diese das Verhalten der United Capital ihnen gegenüber als
übergriffig und sogar rechtswidrig bezeichnen. Die United Capital hält die
Aussagen für falsch und geschäftsschädigend. Die Redaktion der luhze
argumentiert, man habe die Aussagen der Interviewten bloß abgebildet, sie
sich also nicht zu eigen gemacht.
Das Landgericht Leipzig hat in der Sache eine Anhörung für Freitag
angesetzt. Falls die United Capital vor Gericht Erfolg hätte, dürften die
betreffenden Aussagen in den Veröffentlichungen der luhze nicht mehr
wiederholt werden, sonst droht eine Strafzahlung.
Die luhze ist eine Zeitung mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren, die
während der Vorlesungszeit monatlich erscheint und an den Leipziger
Hochschulen verteilt wird oder ausliegt. Die Zeitung arbeitet unabhängig
von den Hochschulen, der Verein luhze e. V. finanziert sich durch Spenden,
Mitgliedsbeiträge und Anzeigen.
## Pressefreiheit versus Persönlichkeitsrecht
Sie begreift sich außerdem als Ausbildungsbetrieb, wo angehende
Journalist*innen sich ausprobieren können. Der luhze e. V. sieht die
[3][Pressefreiheit in Gefahr], „wenn von Dritten geäußerte Vorwürfe nur
noch unter der Gefahr geäußert werden könnten, dass finanzstarke
Unternehmen bei unliebsamer Berichterstattung potenziell
existenzgefährdende Ansprüche stellen.“
Presserechtlich schützt das Zitieren Dritter nicht automatisch gegen
Ansprüche von Firmen, sofern ein Gericht feststellt, dass enthaltene
Behauptungen falsch und geschäftsschädigend sind. Das Gericht muss
berechtigtes öffentliches Interesse beziehungsweise Pressefreiheit abwägen
gegen das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens.
Der Journalistenverband (DJV) Sachsen sieht im Verhalten der United Capital
den Versuch der „[4][Einschüchterung] einer ehrenamtlich organisierten
Hochschulzeitung mit kleinem finanziellen Spielraum“.
DJV-Sachsen-Geschäftsführer Lars Radau sagt: „Dafür spricht das Vorgehen
der United Capital. Dass die erste Unterlassungsforderung sehr kurz vor
Weihnachten verschickt wurde etwa. Sowie der Streitwert, der bereits auf
bis zu 50.000 Euro angesetzt wurde. Ein Betrag, der für die luhze nach
eigenen Angaben existenzbedrohlich ist.“
Die United Capital weist diesen Vorwurf zurück. „Wir wollten die luhze nie
verklagen“, sagt Geschäftsführer Sven Schwarzat der taz. „Wir haben uns
gezwungen gesehen, weil über uns falsche Tatsachen behauptet werden und die
luhze diese auf Anfrage nicht entfernen wollte.“ Bis zur Anhörung am
Freitag stehe man einer außergerichtlichen Einigung offen gegenüber.
21 Jan 2022
## LINKS
[1] https://www.luhze.de/
[2] /Lokaljournalismus-in-Deutschland/!5800769
[3] /Begleitschutz-auf-Querdenken-Demos/!5825794
[4] /Medien-ueber-Linksextremismus/!5798566
## AUTOREN
Peter Weissenburger
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Leipzig
Zeitung
Persönlichkeitsrecht
Schwerpunkt Pressefreiheit
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Lokaljournalismus
Kolumne Flimmern und Rauschen
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