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# taz.de -- Nadine Conti über Paare am Arbeitsplatz: Doppelkarriere nicht vorg…
> Das schief gelaufene Bewerbungsverfahren in Georgsmarienhütte zeigt, wie
> das öffentliche Personalrecht der Realität hinterherhinkt.
Bild: Besser dran ohne Mann? Von allzu engen Arbeitsbeziehungen will das Beamte…
Auf den ersten Blick ist dieser Fall in Georgsmarienhütte eine sehr
spezielle Konstellation. Nirgendwo sind Stellenausschreibungen und
Besetzungsverfahren so detailliert geregelt wie im öffentlichen Dienst. Es
ist schon seltsam, wenn ein Verwaltungsausschuss glaubt, ein Verfahren, das
kurz vor dem Ende steht, mal eben so kippen zu können.
„[1][In der freien Wirtschaft] wäre das nicht passiert“, sagte eine
Verfahrensbeteiligte. Gemeint war: Da sind die Entscheidungsspielräume
größer, da hätte man dieses Dilemma frühzeitig abbiegen können. Der Haken
ist nur: Oft bieten genau diese Entscheidungsspielräume das Einfallstor für
Diskriminierungen – weil man mit einer Wischiwaschi-Begründung wie „Passt
nicht ins Team“ alle Personen draußen halten kann, die irgendwie anders
sind.
Das Interessante an diesem Fall ist etwas anderes. Erstens speist sich ein
guter Teil der Empörung, die Verwaltungsausschussmitglieder da ventilieren,
möglicherweise daraus, dass hier eine ungeschriebene Regel verletzt wurde.
„Warum hat die sich überhaupt beworben? Das macht man doch nicht“, sagte
ein Ratsmitglied. Ein anderer sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das
würde ja auch den Ehemann Sympathiepunkte kosten. Soll heißen: Das Paar
hätte den Konflikt wittern und taktvoll abräumen sollen, bevor er überhaupt
entstand. Das wiederum funktioniert aber natürlich viel, viel besser,
solange – zweitens – Spitzenpositionen eine eher traditionelle
Arbeitsteilung voraussetzen.
## Wer bestimmt denn, wer versetzt werden muss?
Lange Zeit war das so: Wer ein solches Amt besetzt, hat entweder ein
Privatleben, das nicht der Rede wert ist, oder einen Partner, der
bereitwillig zurücksteckt und sich um die Familie kümmert. Anders ist die
Arbeitsbelastung häufig nicht zu stemmen. Langsam ändert sich das. Auch im
öffentlichen Dienst hat sich herumgesprochen, dass bei vielen
Nachwuchskräften [2][diese Art von Arbeitskultur] nicht mehr gefragt ist.
Wenn aber Doppelkarrieren normaler werden, tun sich nun logischerweise auch
neue Konfliktfelder auf.
Und was wäre denn in diesem Fall nun eigentlich gewesen, wenn sich die
beiden erst im Job verliebt hätten? Als Kündigungsgrund geht so eine Heirat
beim Arbeitsgericht erfahrungsgemäß nicht durch. Wer bestimmt dann, ob eine
Versetzung nötig ist? Und wer gehen muss? Und wohin? Nach welchen
Kriterien? Der Gehaltsklasse? Dann wissen wir ja schon, welches Geschlecht
dabei in der Regel den Kürzeren zieht.
Oder sollte man Leuten vielleicht grundsätzlich erst einmal zutrauen, dass
sie es schaffen, sich halbwegs professionell zu verhalten und ihren
Privatkram draußen zu lassen? Und sich Regelungen überlegen, für den Fall,
dass dies ersichtlich nicht der Fall ist? Immerhin werden ja selbst
Powerpaare in der Regel nicht schalten und walten können, wie sie wollen,
da gibt es immer Vorgesetzte, Kollegen, Kontrollinstanzen.
Das sind alles Fragen, die sich nicht mal eben ad hoc beantworten lassen.
Probleme und Konflikte, für die Lösungen und gesicherte Verfahren erst
gefunden werden müssen. Aber so funktioniert Weiterentwicklung nun einmal.
12 Dec 2021
## LINKS
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## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Beamte
Gleichstellung
Niedersachsen
Feminismus
Niedersachsen
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