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# taz.de -- Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts: Grote darf die AfD kritis…
> Hamburgs Innensenator hatte sich zum radikalen AfD-Kurs gegen
> Corona-Maßnahmen geäußert. Das dürfe er nicht, meinte die AfD. Doch, sagt
> das Gericht.
Bild: Das Hamburger Verfassungsgericht entschied zugunsten des Innensenators An…
Hamburg taz | Die Hamburger AfD ist gescheitert, zumindest vor dem
Verfassungsgericht. Die Bürgerschaftsfraktion um Dirk Nockemann hatte
beantragt, das Gericht solle feststellen, dass [1][Innensenator Andy Grote
(SPD)] eine Äußerung über die Partei nicht hätte tätigen dürfen.
Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni 2020
im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD
erklärt, die Hamburger Bürgerschaftsfraktion hätte ihren Konfrontationskurs
gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verschärft. Die Fraktion
sah mit dieser Äußerung ihre Rechte als Opposition und das Recht auf freie
Mandatsausübung verletzt. Im November reichte sie den [2][Antrag beim
Verfassungsgericht] ein.
Am Dienstagmittag erklärte das Gericht den Antrag nun für unzulässig. Der
SPD-Senator darf sich weiterhin kritisch über die Arbeit der Fraktion
äußern. Zwar habe Grote mit seinen Äußerungen das Neutralitätsgebot
gegenüber politischen Parteien überschritten, erklärte das Gericht. Doch
seine Äußerung über einen verstärkten Konfrontationskurs der AfD-Fraktion
habe der Innensenator als eigene „politische Beobachtung“ bezeichnet und
ausdrücklich klargestellt, dass nicht die ganze Partei im Fokus des
Verfassungsschutzes stehe. Er habe auch nicht die AfD-Abgeordneten als „den
Staat ablehnende Volksvertreter“ dargestellt, sondern die Partei als Partei
angesprochen.
Konkret hatte Grote bei der Vorstellung des Berichts ausgeführt, dass
gerade in Hamburg der Konfrontationskurs der AfD gut sichtbar werde, und
zwar „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen
Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“. In der
Bürgerschaft erklärte er im Februar außerdem: „Der rechtsextreme ‚Flüge…
ist auch in der Hamburger AfD aktiv. Je größer der Einfluss der
Rechtsextremisten in der AfD wird, desto größer wird die Gefahr, die von
der AfD für unsere Demokratie ausgeht.“
## Vierzig AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zugeordnet
Von dem Urteil des Verfassungsgerichts ist die AfD enttäuscht. Der
Fraktionsvize Alexander Wolf sagte, das Gericht verkenne die
„Einschüchterungswirkung“, die von Grotes Äußerungen ausgehen. Die Richt…
hätten die „Prangerwirkung“ nicht wahrgenommen. Außerdem habe der „Flü…
keinerlei Einfluss auf die eigene parlamentarische Arbeit.
Im März 2020 löste sich das AfD-interne Netzwerk der „Flügel“ um den
Thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke auf Wunsch des
Bundesvorstandes auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte das
Netzwerk kurz zuvor als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der
Bundesvorstand wollte durch die Auflösung einer Beobachtung der
Gesamtpartei entgegen wirken. Das Label verschwand, Parteiausschlüsse wegen
Zugehörigkeit zum Ex-„Flügel“ folgen aber nicht. Der Hamburger
Verfassungsschutz ordnet 40 AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zu.
Die Klage sei „ein verzweifelter Versuch, von der fortschreitenden
Rechtsentwicklung abzulenken“, sagt Felix Krebs vom „Hamburger Bündnis
gegen Rechts“. Die Fraktion habe die Abgrenzung zum „Flügel“ längst
aufgegeben. Aktuelle Statements aus der AfD-Fraktion dürften Krebs und
Grote Recht geben. In der Bürgerschaft sagte der AfD-Abgeordnete Krzysztof
Walczak kürzlich dem „Notstandsregime“ den Kampf an. Nockemann sprach von
einer „Impfpflicht und Lagerpflicht für Ungeimpfte“.
21 Dec 2021
## LINKS
[1] /Anzeige-gegen-Hamburgs-Innensenator/!5804351
[2] /Hamburger-AfD-verklagt-Innensenator/!5812389
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
AfD Hamburg
Hamburg
Andy Grote
Schwerpunkt AfD
Rechtsextremismus
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