# taz.de -- Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts: Grote darf die AfD kritis… | |
> Hamburgs Innensenator hatte sich zum radikalen AfD-Kurs gegen | |
> Corona-Maßnahmen geäußert. Das dürfe er nicht, meinte die AfD. Doch, sagt | |
> das Gericht. | |
Bild: Das Hamburger Verfassungsgericht entschied zugunsten des Innensenators An… | |
HAMBURG taz | Die Hamburger AfD ist gescheitert, zumindest vor dem | |
Verfassungsgericht. Die Bürgerschaftsfraktion um Dirk Nockemann hatte | |
beantragt, das Gericht solle feststellen, dass [1][Innensenator Andy Grote | |
(SPD)] eine Äußerung über die Partei nicht hätte tätigen dürfen. | |
Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni 2020 | |
im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD | |
erklärt, die Hamburger Bürgerschaftsfraktion hätte ihren Konfrontationskurs | |
gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verschärft. Die Fraktion | |
sah mit dieser Äußerung ihre Rechte als Opposition und das Recht auf freie | |
Mandatsausübung verletzt. Im November reichte sie den [2][Antrag beim | |
Verfassungsgericht] ein. | |
Am Dienstagmittag erklärte das Gericht den Antrag nun für unzulässig. Der | |
SPD-Senator darf sich weiterhin kritisch über die Arbeit der Fraktion | |
äußern. Zwar habe Grote mit seinen Äußerungen das Neutralitätsgebot | |
gegenüber politischen Parteien überschritten, erklärte das Gericht. Doch | |
seine Äußerung über einen verstärkten Konfrontationskurs der AfD-Fraktion | |
habe der Innensenator als eigene „politische Beobachtung“ bezeichnet und | |
ausdrücklich klargestellt, dass nicht die ganze Partei im Fokus des | |
Verfassungsschutzes stehe. Er habe auch nicht die AfD-Abgeordneten als „den | |
Staat ablehnende Volksvertreter“ dargestellt, sondern die Partei als Partei | |
angesprochen. | |
Konkret hatte Grote bei der Vorstellung des Berichts ausgeführt, dass | |
gerade in Hamburg der Konfrontationskurs der AfD gut sichtbar werde, und | |
zwar „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen | |
Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“. In der | |
Bürgerschaft erklärte er im Februar außerdem: „Der rechtsextreme ‚Flüge… | |
ist auch in der Hamburger AfD aktiv. Je größer der Einfluss der | |
Rechtsextremisten in der AfD wird, desto größer wird die Gefahr, die von | |
der AfD für unsere Demokratie ausgeht.“ | |
## Vierzig AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zugeordnet | |
Von dem Urteil des Verfassungsgerichts ist die AfD enttäuscht. Der | |
Fraktionsvize Alexander Wolf sagte, das Gericht verkenne die | |
„Einschüchterungswirkung“, die von Grotes Äußerungen ausgehen. Die Richt… | |
hätten die „Prangerwirkung“ nicht wahrgenommen. Außerdem habe der „Flü… | |
keinerlei Einfluss auf die eigene parlamentarische Arbeit. | |
Im März 2020 löste sich das AfD-interne Netzwerk der „Flügel“ um den | |
Thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke auf Wunsch des | |
Bundesvorstandes auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte das | |
Netzwerk kurz zuvor als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der | |
Bundesvorstand wollte durch die Auflösung einer Beobachtung der | |
Gesamtpartei entgegen wirken. Das Label verschwand, Parteiausschlüsse wegen | |
Zugehörigkeit zum Ex-„Flügel“ folgen aber nicht. Der Hamburger | |
Verfassungsschutz ordnet 40 AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zu. | |
Die Klage sei „ein verzweifelter Versuch, von der fortschreitenden | |
Rechtsentwicklung abzulenken“, sagt Felix Krebs vom „Hamburger Bündnis | |
gegen Rechts“. Die Fraktion habe die Abgrenzung zum „Flügel“ längst | |
aufgegeben. Aktuelle Statements aus der AfD-Fraktion dürften Krebs und | |
Grote Recht geben. In der Bürgerschaft sagte der AfD-Abgeordnete Krzysztof | |
Walczak kürzlich dem „Notstandsregime“ den Kampf an. Nockemann sprach von | |
einer „Impfpflicht und Lagerpflicht für Ungeimpfte“. | |
21 Dec 2021 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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