| # taz.de -- Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts: Grote darf die AfD kritis… | |
| > Hamburgs Innensenator hatte sich zum radikalen AfD-Kurs gegen | |
| > Corona-Maßnahmen geäußert. Das dürfe er nicht, meinte die AfD. Doch, sagt | |
| > das Gericht. | |
| Bild: Das Hamburger Verfassungsgericht entschied zugunsten des Innensenators An… | |
| Hamburg taz | Die Hamburger AfD ist gescheitert, zumindest vor dem | |
| Verfassungsgericht. Die Bürgerschaftsfraktion um Dirk Nockemann hatte | |
| beantragt, das Gericht solle feststellen, dass [1][Innensenator Andy Grote | |
| (SPD)] eine Äußerung über die Partei nicht hätte tätigen dürfen. | |
| Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni 2020 | |
| im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD | |
| erklärt, die Hamburger Bürgerschaftsfraktion hätte ihren Konfrontationskurs | |
| gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verschärft. Die Fraktion | |
| sah mit dieser Äußerung ihre Rechte als Opposition und das Recht auf freie | |
| Mandatsausübung verletzt. Im November reichte sie den [2][Antrag beim | |
| Verfassungsgericht] ein. | |
| Am Dienstagmittag erklärte das Gericht den Antrag nun für unzulässig. Der | |
| SPD-Senator darf sich weiterhin kritisch über die Arbeit der Fraktion | |
| äußern. Zwar habe Grote mit seinen Äußerungen das Neutralitätsgebot | |
| gegenüber politischen Parteien überschritten, erklärte das Gericht. Doch | |
| seine Äußerung über einen verstärkten Konfrontationskurs der AfD-Fraktion | |
| habe der Innensenator als eigene „politische Beobachtung“ bezeichnet und | |
| ausdrücklich klargestellt, dass nicht die ganze Partei im Fokus des | |
| Verfassungsschutzes stehe. Er habe auch nicht die AfD-Abgeordneten als „den | |
| Staat ablehnende Volksvertreter“ dargestellt, sondern die Partei als Partei | |
| angesprochen. | |
| Konkret hatte Grote bei der Vorstellung des Berichts ausgeführt, dass | |
| gerade in Hamburg der Konfrontationskurs der AfD gut sichtbar werde, und | |
| zwar „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen | |
| Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“. In der | |
| Bürgerschaft erklärte er im Februar außerdem: „Der rechtsextreme ‚Flüge… | |
| ist auch in der Hamburger AfD aktiv. Je größer der Einfluss der | |
| Rechtsextremisten in der AfD wird, desto größer wird die Gefahr, die von | |
| der AfD für unsere Demokratie ausgeht.“ | |
| ## Vierzig AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zugeordnet | |
| Von dem Urteil des Verfassungsgerichts ist die AfD enttäuscht. Der | |
| Fraktionsvize Alexander Wolf sagte, das Gericht verkenne die | |
| „Einschüchterungswirkung“, die von Grotes Äußerungen ausgehen. Die Richt… | |
| hätten die „Prangerwirkung“ nicht wahrgenommen. Außerdem habe der „Flü… | |
| keinerlei Einfluss auf die eigene parlamentarische Arbeit. | |
| Im März 2020 löste sich das AfD-interne Netzwerk der „Flügel“ um den | |
| Thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke auf Wunsch des | |
| Bundesvorstandes auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte das | |
| Netzwerk kurz zuvor als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der | |
| Bundesvorstand wollte durch die Auflösung einer Beobachtung der | |
| Gesamtpartei entgegen wirken. Das Label verschwand, Parteiausschlüsse wegen | |
| Zugehörigkeit zum Ex-„Flügel“ folgen aber nicht. Der Hamburger | |
| Verfassungsschutz ordnet 40 AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zu. | |
| Die Klage sei „ein verzweifelter Versuch, von der fortschreitenden | |
| Rechtsentwicklung abzulenken“, sagt Felix Krebs vom „Hamburger Bündnis | |
| gegen Rechts“. Die Fraktion habe die Abgrenzung zum „Flügel“ längst | |
| aufgegeben. Aktuelle Statements aus der AfD-Fraktion dürften Krebs und | |
| Grote Recht geben. In der Bürgerschaft sagte der AfD-Abgeordnete Krzysztof | |
| Walczak kürzlich dem „Notstandsregime“ den Kampf an. Nockemann sprach von | |
| einer „Impfpflicht und Lagerpflicht für Ungeimpfte“. | |
| 21 Dec 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Andreas Speit | |
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