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# taz.de -- Verzögerte Genehmigung für Tierversuche: Senatorin quält Affenqu…
> Obwohl die linke Bremer Gesundheitssenatorin Tierversuche an Affen längst
> hätte genehmigen müssen, verschleppt sie die Entscheidung.
Bild: Wer will diesem vorwurfsvollen Blick standhalten? Berberaffen in einem Af…
Bremen taz | Ein niedliches Äffchen, dass mit seinen großen Augen einen
mitleiderregenden Appell an alle Betrachter formuliert: „Schluss mit der
Affenqual in Bremen!“ Mit diesen Plakaten, die kürzlich in Bremen zu sehen
waren, forderten Tierschutzvereine, dass der Neurobiologe Andreas Kreiter
seine Forschung an Makaken an der Universität Bremen aufgibt.
Aktuell flackert der Rechtsstreit um die Genehmigung neu auf. Denn über den
[1][Verlängerungsantrag], den Kreiter bereits im Juli stellte, hat die
Gesundheitsbehörde bis heute nicht entschieden, obwohl Kreiters Genehmigung
am 30. November auslief.
Aus ihrer persönlichen Ablehnung gegen Tierversuche macht die
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) keinen Hehl. Grund für die
Verzögerung sei aber die [2][veränderte Rechtslage], die eine erneute
Prüfung erfordere. Diese Veränderung der Rechtslage bezweifelt wiederum die
Universität. Streitpunkt ist dabei auch, ob das Tierschutzgesetz in seiner
neuen Fassung vom 26. Juni anzuwenden ist, trotz der bestehenden
Übergangsregelung. Die neue Fassung enthält die Ergänzung, dass eine
Genehmigung „nach Prüfung durch die zuständige Behörde“ zu erteilen ist.
Die Makaken repräsentieren einen alten Streit, der nun neu entbrannt ist.
Denn gegen die Tierversuche sind nicht nur die Tierschützer:innen, sondern
auch die Bremer Politik. Das ist nicht unbedingt verwunderlich, denn in der
Öffentlichkeit sind Tierversuche nicht populär. [3][Schon 2007] hatte die
Bremische Bürgerschaft damals einstimmig das baldige Ende der Forschung am
Makakenhirn beschlossen.
Allerdings: Das wäre ein Eingriff in das Grundrecht auf Forschungsfreiheit.
Ein Versuch der zuständigen Behörde, die Experimente zu beenden, war 2012
vor dem Oberverwaltungsgericht letztinstanzlich gescheitert. Das
Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen das Urteil als
unbegründet zurück. Es stellte obendrein fest, dass es „der Bremischen
Bürgerschaft an der Kompetenz“ fehle, „die Zulässigkeit von Tierversuchen
jenseits dessen zu regeln, was ihr im Gesetz zugestanden ist“. Und das
Gesetz räume der Behörde eben keinen Prüfungsspielraum ein.
Klar ist die Rechtslage hingegen in einem Punkt: Laut Tierschutzverordnung
hätte Gesundheitssenatorin Bernhard innerhalb von 40 Tagen über Kreiters
Antrag entscheiden müssen. So heißt es im Beschluss des Bremer
Verwaltungsgerichts. An das wendete sich Kreiter mit einem Eilantrag auf
Rechtsschutz, denn er kann seine Forschung nicht einfach längerfristig
pausieren. Das „führe zu irreparablen Schäden“, urteilte das Gericht.
Mitarbeiter:innen würden abwandern, Finanzierung wegfallen,
mehrjährige Projekte müssten ohne Ergebnis abgebrochen werden und auch die
Versorgung der Tiere wäre gefährdet. Vorläufig darf Kreiter also die
Versuche fortsetzen.
Die Nachteile davon wiegen allerdings schwer, räumt das Gericht ein. Sie
lägen in der Beeinträchtigung des Tierschutzes, dem in Artikel 20a des
Grundgesetzes Verfassungsrang eingeräumt worden ist. „Bei der Durchführung
der beantragten Versuche würden Versuchstieren Schmerzen, Leiden oder
Schäden zugefügt“, so die Richter:innen.
Der Beschluss wirft kein gutes Licht auf die Gesundheitssenatorin. Sie sei
verantwortlich dafür, dass das Gericht „die aufgeworfenen Rechts-,
Tatsachen- und Bewertungsfragen“ nicht bis zur Frist am 30. November
beantworten konnte. Warum sie nicht über den Antrag entschied, habe sie
bisher nicht dargelegt. Sie habe Kreiter auch nicht aufgefordert, seinen
Antrag zu ergänzen und ihre Bedenken erst im gerichtlichen Verfahren
ausführlich geäußert. Eine knapp 1.000-seitige Behördenakte sei „dem
Gericht zunächst unvollständig und erst auf ausdrückliche Nachfrage am 16.
November überlassen worden“.
Dass die Genehmigung eindeutig abzulehnen sei, gehe aus der Akte nicht
hervor, schreiben die Richter:innen. „Bei Gericht ist nach Sichtung der
Akte vielmehr der Eindruck entstanden, dass von Seiten der Antragsgegnerin
die Bescheidung des Antrags bewusst verzögert wird“, heißt es gegen Ende
des Beschlusses.
3 Dec 2021
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## AUTOREN
Paul Petsche
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