Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zur Bestrafung von Fanvergehen: Geldstrafen sind keine Straf…
> Der Bundesgerichtshof hält eine gegen den FC Carl Zeiss Jena verhängte
> DFB-Strafe für rechtens – auch wenn der Verein sich nicht schuldig
> gemacht hat.
Bild: Blaue Wolke: Fans des FC Carl Zeiss Jena vernebeln die Kurve
Karlsruhe taz | Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf weiter Geldstrafen
gegen Vereine verhängen, wenn deren Anhänger im Stadion [1][Pyrotechnik]
abbrennen oder sich sonst daneben benehmen. Das entschied jetzt der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Sanktionen ohne
Verschulden des Vereins seien möglich, weil es um Prävention gehe.
Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, dem das DFB-Sportgericht 2018 eine
Geldstrafe von 24.800 Euro auferlegt hatte. Geahndet wurde, dass die
Anhänger des damaligen Drittligisten bei zwei Heimspielen (gegen Halle und
Großaspach) sowie bei einem Auswärtsspiel (in Braunschweig) bengalische
Feuer abbrannten und Nebeltöpfe zündeten. 8.000 Euro der Summe durfte der
Verein für eigene Sicherheitsmaßnahmen ausgeben.
Der Verein wollte [2][die durchaus übliche Strafe] nicht akzeptieren und
begann einen Rechtsstreit um Grundsätzliches. „Wir werden hier für etwas
bestraft, für das wir nichts können“, sagte FCC-Geschäftsführer Chris
Förster. „Pyrotechnik im Stadion lässt sich nie völlig unterbinden, das hat
noch kein Verein geschafft.“ Die Geldstrafen seien nur eine Einnahmequelle
für den DFB, argumentierte man in Jena.
## Erzieherische Wirkung
Doch das „Ständige Schiedsgericht“ der DFB-Lizenzligen, das von
Ex-Verfassungsrichter Udo Steiner geleitet wird, bestätige 2019 die
Geldstrafe. Sanktionen gegen die Vereine seien das einzige Mittel, die
Vereine dazu zu bringen, mäßigend auf ihre Fans einzuwirken und so
Ausschreitungen zu verhindern. Es bestehe die Hoffnung, dass Fans auf
Fehlverhalten verzichten, um „ihrem“ Verein Sanktionen zu ersparen.
Staatliche Gerichte können den Schiedsspruch eines neutralen
Schiedsgerichts nur aufheben, wenn dieser gegen den ordre public verstößt.
Gemeint sind damit die wesentlichen Grundsätze des staatlichen Rechts. Zum
ordre public gehört auch der Schuldgrundsatz („keine Strafe ohne Schuld“).
In letzter Instanz beim Bundesgerichtshof ging es deshalb zentral um die
Frage, ob ein Verein ohne eigenes Verschulden für Fehlverhalten seiner Fans
bestraft werden darf. Der FC Carl Zeiss Jena sah darin eine Verletzung des
ordre public. Die Geldstrafen gegen den Verein müssten deshalb annulliert
werden.
Dies lehnte der BGH nun aber ab. „Der Schuldgrundsatz gilt nur bei Strafen
und strafähnlichen Sanktionen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
Die DFB-Geldstrafen seien aber trotz ihres Namens keine Strafen, sondern
präventive Maßnahmen. Es gehe hier nicht um eine Sanktion für ein
Fehlverhalten des Vereins in der Vergangenheit, betonte Richter Koch.
Vielmehr solle Druck auf den Verein ausgeübt werden, damit dieser in der
Zukunft besser auf seine Fans einwirkt. Die Einstufung solcher
Vereinsstrafen als Prävention entspreche auch der Rechtsprechung des
Sportgerichtshofs CAS.
FCC-Geschäftsführer Chris Förster zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht.
„Wir empfinden solche Geldstrafen auch weiterhin als Strafen.“ Zu
präventiven Zwecken seien sie ungeeignet. „Wir können nicht mehr machen als
appellieren und im Rahmen unserer Möglichkeiten kontrollieren. Wir können
ja keine Körper-Scanner wie auf dem Flughafen hinstellen.“ Der DFB bekomme
es bei seinen eigenen Veranstaltungen doch selbst nicht richtig hin, so
Förster, „auch beim DFB-Pokal-Finale in Berlin wird Pyrotechnik gezündet.“
Eventuell will der Verein noch eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
4 Nov 2021
## LINKS
[1] /Feuerwerk-Legalisierung-stagniert/!5646138
[2] /Pro-und-Kontra-Pyrotechnik/!5440010
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Fußball
Fanszene
Pyrotechnik
Kolumne Press-Schlag
Pyrotechnik
Hamburger SV
Pyrotechnik
## ARTIKEL ZUM THEMA
DFB-Kampf gegen Pyrotechnik: Zählen und sanktionieren
Der DFB begegnet Pyro-Vorfällen stur mit Strafen. Den 1. FC Köln trifft es
gerade besonders hart. Dabei liegen gute Lösungen auf der Hand.
Feuerwerk-Legalisierung stagniert: Das Pyro-Problem
Die Strafen für das Abbrennen von Pyrotechnik treffen den HSV empfindlich.
Sein Ansatz, das Feuerwerk zu legalisieren, stößt auf wenig Gegenliebe.
Urteil nach Pyro-Krawall: Hose überführt HSV-Zündler
Als der Hamburger SV aus der Fußball-Bundesliga abstieg, brannten in der
Fankurve die Bengalos. Nun wurde einer der Täter verurteilt.
Debatte um Pyrotechnik im Stadion: Mäurer fordert Knast für Pyrotechnik
Innensenator Mäurer (SPD) unterstützt einen CDU-Vorstoß auf der
Innenministerkonferenz zu härteren Strafen für Pyro. Linke und Grüne
kritisieren das.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.