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# taz.de -- Jurist über den neuen Bußgeldkatalog: „Wir müssen Platz neu ve…
> Am Freitag will der Bundesrat die neue Straßenverkehrsordnung
> verabschieden. Verkehrssünder werden künftig härter bestraft.
Bild: Mahnwache für eine von einem LKW getötete Radfahrerin in Berlin am 31. …
taz: Herr Huhn, was wird sich ändern mit dem neuen Bußgeldkatalog?
Roland Huhn: Vor allem zu schnell fahren wird teurer. Die Bußgelder wurden
in Teilen sogar verdoppelt. Hinzu kommen einige Strafen, die Fahrradfahrer
und Fußgänger schützen sollen. Wer zum Beispiel mit dem Lkw mit mehr als
Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegt, dem drohen ab jetzt 70 Euro und
ein Punkt – das ist besonders abschreckend für Berufsfahrer. Geboten ist
Schrittgeschwindigkeit schon länger, aber erst jetzt wird das Vergehen auch
mit einem Bußgeld versehen.
Ein Streitpunkt waren Fahrverbote ab 21 km/h Überschreitung. Eigentlich
hätte das ein einmonatiges Fahrverbot bedeutet, jetzt sind Strafen ab 100
Euro und ein Punkt vorgesehen. Sind Fahrverbote ab dieser Geschwindigkeit
übertrieben?
Nein. Die 21 km/h gelten nach Abzug von eventuellen Messfehlern. Real fährt
man also mit 74 km/h dort, wo Tempo 50 erlaubt ist. Das sind
Geschwindigkeiten, die für ungeschützte Menschen potenziell
lebensgefährlich sind.
Sind Sie zufrieden mit dem neuen Bußgeldkatalog?
Mit dem Kompromiss kann man leben. Er ist aber nur ein Schritt, denn das
eigentliche Problem ist eine schlechte Infrastruktur, aus der [1][Gefahren
für Radfahrende] resultieren. [2][Wir müssen Platz neu verteilen] und eine
leistungsfähige und sichere Infrastruktur für den Verkehr anlegen, die auch
das Rad berücksichtigt.
Welche Forderungen stellen Sie an die künftige Bundesregierung?
Es müssen neue Zielsetzungen vorgenommen werden. Ganz oben: Keine
Verkehrstoten und Schwerstverletzten mehr. Außerdem müssen alle
Verkehrsarten gleichgestellt sein, das Auto darf nicht mehr die Priorität
sein. Auch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsziele sollten mit aufgenommen
werden. Bisher erlauben das Straßenverkehrsgesetz und StVO nur Maßnahmen,
um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, also ein
möglichst zügiges Vorankommen zu ermöglichen.
Außerdem müssen einige Lücken im Bußgeldkatalog geschlossen werden. Wenn
ein Auto Radfahrende mit weniger als 1,50 Meter überholt und dabei
gefährdet, wird dies mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet. Das ist
spottbillig. Nur zum Vergleich: Wenn ein Auto an einem anderen vorbeifährt
und aufgrund von nicht eingehaltener Abstandsregeln einen Seitenspiegel
beschädigt, kostet das 5 Euro mehr. Der wirklich gefährliche Verstoß ist
also günstiger.
Das klingt nach einer grundsätzlichen Reform des Verkehrsrechts.
Genau. Straßenverkehrsgesetz und StVO müssen elementar geändert werden.
Bisher darf man in den fließenden Verkehr zum Beispiel nur eingreifen, wenn
eine Gefahr besteht. Radverkehrsanlagen können also nur gebaut werden, wenn
Kommunen begründen können, dass an der Stelle schon Unfälle passiert sind.
Um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen oder den Radverkehr zu fördern,
dürfen sie nicht errichtet werden.
Warum wurde das bisher nicht geändert?
Der politische Druck hat gefehlt. Jetzt wird klar, dass wir Lösungen
brauchen, die mehr Verkehr vom Auto auf das Fahrrad verlagern. Kommunen
haben ein vitales Interesse daran, mehr Radverkehr zu ermöglichen. Dafür
brauchen sie die gesetzliche Grundlage.
8 Oct 2021
## LINKS
[1] /Getoetete-Radfahrerin-in-Berlin/!5805208
[2] /Neuer-Nationaler-Radverkehrsplan/!5762848
## AUTOREN
Lukas Nickel
## TAGS
Geschwindigkeitsüberschreitung
Fahrrad
Straßenverkehrsordnung
Bußgeld
Verkehr
Verkehrspolitik
Fahrrad
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