# taz.de -- Gerichtsurteil zu Testpflicht in Schulen: Schulbehörde muss nachbe… | |
> Wenn Hamburger Schüler*innen sich über die Testpflicht in Schulen | |
> beschweren, hat das aufschiebende Wirkung. Sie können sich anderswo | |
> testen. | |
Bild: Seit April zweimal die Woche Pflicht: Schnelltest in der Schule | |
Hamburg taz | Müssen sich Schüler*innen in Hamburg in der Schule auf das | |
Coronavirus testen oder reicht es, wenn sie zu Hause einen Test machen? | |
Darüber stritten die Schulbehörde und ein neunjähriger Junge mit seinen | |
Eltern vor Gericht. Nun hat die Behörde im Ringen um die Testpflicht eine | |
Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) erlitten. | |
Am 21. Juni hat das OVG den Einspruch der Schulbehörde gegen einen | |
Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In dem Beschluss hatte | |
das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde des | |
Jungen und seiner Eltern gegen den sogenannten Musterhygieneplan in Hamburg | |
bestätigt. | |
Der Junge muss sich nun vorerst nicht mehr vor Ort in der Schule auf das | |
Coronavirus testen lassen. Das gilt aber nicht für alle Schüler*innen | |
und auch für besagten Jungen vermutlich nicht mehr lange. Der Grund für die | |
Entscheidung des Gerichts sei rein formal und habe nichts mit der | |
Testpflicht als solcher zu tun, sagt OVG-Sprecher Jan Stemplewitz. | |
Dass der Schüler nun von der Testpflicht in der Schule befreit ist, liegt | |
an der sogenannten aufschiebenden Wirkung mancher Beschwerden. Im Beschluss | |
des OVG steht: „Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die | |
Allgemeinverfügung haben aufschiebende Wirkung.“ Übersetzt bedeutet das, | |
dass Behördenbeschlüsse für einzelne Personen vorerst nicht gelten, wenn | |
sie sich darüber offiziell beschwert haben. Sie müssen sich solange nicht | |
an die Regeln halten, bis ein Gericht entschieden hat, ob diese Regeln | |
angemessen sind. | |
Nicht jede Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt hat aufschiebende Wirkung. | |
Gegen eine Polizeianweisung auf einer Straßenkreuzung etwa kann man sich | |
zwar beschweren, sie ist aber sofort vollziehbar. Die Eltern und ihr Kind | |
haben Recht behalten, weil das Gericht den Hamburger Hygienemaßnahmen an | |
Schulen eine solche sofortige Vollziehung nicht zugesprochen hat. Im | |
Musterhygieneplan habe sich die Behörde nicht klar erklärt, bemängelt das | |
OVG in der Begründung seines Beschlusses. | |
Die Testpflicht an sich sei aber „auch unter Berücksichtigung der aktuell | |
gesunkenen Infektionszahlen ein verhältnismäßiges Mittel zur Kontrolle des | |
derzeitigen Infektionsgeschehens“, schreibt das Gericht. Auch gegen | |
Datenschutzgesetze verstoße sie nicht. Testen sei also weder illegal noch | |
unnötig. Nur eben in diesem Fall nicht gut genug begründet. Die Behörde | |
muss nun noch mal ran. | |
„Wir werden jetzt kurzfristig die rechtlichen Rahmenbedingungen | |
entsprechend anpassen“, schreibt Peter Albrecht, Sprecher der | |
Bildungsbehörde, auf taz-Nachfrage. Die Testpflicht sei weiterhin wichtig, | |
damit alle Kinder in der Schule sicher sind. Und mit einem entsprechend | |
umformulierten Hygieneplan sei mit der aufschiebenden Wirkung von | |
Beschwerden gegen Tests in Schulen bald ohnehin Schluss. Aktuell gebe es | |
eine einzige weitere Beschwerde. | |
7 Jul 2021 | |
## AUTOREN | |
Lisa Bullerdiek | |
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