| # taz.de -- Künstlersozialkasse und Corona: Heil will Selbstständigen helfen | |
| > Viele müssen in der Krise fachfremde Jobs annehmen. Der Arbeitsminister | |
| > will deshalb die Hinzuverdienstgrenze in der Künstlersozialkasse | |
| > erweitern. | |
| Bild: Etwa als Essenslieferant: Viele selbstständige Künstler müssen wegen C… | |
| Berlin taz | Es ist der Albtraum für Selbstständige, die in der | |
| Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind: Die Einkünfte aus der | |
| künstlerischen Arbeit sinken, coronabedingt, also nimmt man auf | |
| Honorarbasis irgendwelche fachfremden Jobs zum Überleben an. Doch wer im | |
| Nachhinein von der Künstlerkasse überprüft wird, dem drohen hohe | |
| Nachzahlungen. Dem will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun mit einer | |
| Gesetzesänderung vorbeugen. | |
| Bisher gilt die Regelung, dass Menschen, die in der [1][Künstlersozialkasse | |
| versichert] sind, durch einen nicht-künstlerischen Nebenjob als | |
| Selbstständige nicht mehr als 5.400 Euro Gewinn im Jahr machen dürfen, also | |
| 450 Euro im Monat. Heil will diese Grenze für das Jahr 2021 und 2022 | |
| pandemiebedingt anheben. | |
| Den KünstlerInnen soll ein zusätzlicher Verdienst „im Rahmen einer | |
| selbstständigen Tätigkeit bis zu einer Höhe von 1.300 Euro im Monat | |
| vorübergehend ermöglicht werden, ohne ihren Kranken- und | |
| Pflegeversicherungsschutz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu | |
| verlieren“, sagt ein Sprecher des Arbeitsministeriums. | |
| Übersteigt der Honorarjob nach der bisherigen Regelung die Grenze von 5.400 | |
| Euro im Jahr, werden die Selbstständigen zwar nicht aus der KSK geworfen, | |
| falls sie noch Einnahmen aus einer künstlerischen Tätigkeit haben. Sie | |
| dürfen aber nicht mehr über die Künstlersozialkasse in der Kranken- und | |
| Pflegekasse versichert sein, sondern müssen sich freiwillig, etwa in der | |
| gesetzlichen Krankenkasse, versichern – zu sehr viel höheren Beiträgen. | |
| ## „Kunstschaffende sind gebeutelt genug“ | |
| Wenn sich nun bei einer rückwirkenden Überprüfung der Steuerunterlagen | |
| herausstellt, dass eine KünstlerIn wegen ihres hohen Nebenverdienstes im | |
| vergangenen Jahr zu Unrecht über die KSK krankenversichert war, dann | |
| „drohen hohe Beitragsnachzahlungen“, [2][sagt Olaf Zimmermann, | |
| Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats,] der taz. Denn die | |
| Krankenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse sind geringer als | |
| die Beiträge für eine freiwillige Versicherung, weil die KSK einen | |
| Arbeitgeberanteil durch Unternehmen und den Staat mitfinanziert. | |
| Die KSK überprüft jährlich rückwirkend die Steuerunterlagen von zehn | |
| Prozent ihrer Versicherten. Mit einer gesetzlichen Anhebung der | |
| Nebenverdienstgrenze wären die KünstlerInnen, wenn der selbstständige | |
| Nebenverdienst dann die Grenze von 1.300 Euro im Monat, beziehungsweise | |
| 15.600 Euro im Jahr, nicht überschreitet „in diesen Überprüfungen | |
| geschützt“, sagt Zimmermann. Die Angst davor, durch einen selbstständigen | |
| Nebenjob womöglich „zu viel“ zu verdienen, wäre in diesem und nächsten J… | |
| gebannt. Die KSK hat rund 200.000 Mitglieder in Deutschland. | |
| Die Union muss der Gesetzesänderung zustimmen, der Vorstoß Heils soll noch | |
| im Mai ins Kabinett. Am 17. Mai ist eine Anhörung der Verbände im Bundestag | |
| geplant, sagte ein Sprecher der Künstlersozialkasse der taz. „Ich kann mir | |
| nicht vorstellen, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag blockieren | |
| wird, die Erhöhung ist auf die Zeit der Pandemie begrenzt und [3][die | |
| Kunstschaffenden sind schon gebeutelt genug]“, meint Zimmermann. | |
| Bei Nebenjobs im Angestelltenverhältnis gelten jetzt schon hohe | |
| Freigrenzen. Wer in der KSK Mitglied ist und einen nicht-künstlerischen | |
| sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hat, darf durch das | |
| Angestelltenverhältnis jetzt schon bis zu 3.550 Euro brutto (im Osten: | |
| 3.350 Euro) verdienen, ohne die Mitgliedschaft zu verlieren, insoweit noch | |
| andere Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit vorliegen. Allerdings werden | |
| in diesem Fall die Krankenversicherungsbeiträge ohnehin über das | |
| Angestelltenverhältnis und nicht durch die KSK bezahlt. | |
| 29 Apr 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt.html | |
| [2] https://www.kulturrat.de/ | |
| [3] /Coronahilfen-und-Kulturschaffende/!5741624 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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