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# taz.de -- Kritik an Partnervermittlung: Schluss machen mit Parship
> Beim Datingdienst Parship zu kündigen, ist gar nicht so einfach.
> Verbraucherschützer wollen nun klagen – und Parship zeigt sich plötzlich
> kulant.
Bild: Frau und Mann, eh manchmal schwierig. Und dann auch noch mit mauem Kündi…
Berlin taz | Die Beziehung beenden? Ja. „Je schneller, desto besser!“, sagt
Klaus Müller. Als Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist
er der oberste Verbraucherschützer Deutschlands – und meint Kundinnen und
Kunden, die die Single-Börse Parship vorzeitig verlassen wollen.
Der Dienst, der zum Medienhaus ProSieben/Sat1 zählt, macht es ihnen sonst
schwer zu gehen, weil er fristlose Kündigungen ablehnt. Plötzlich zeigt er
sich allerdings entgegenkommend. „Nur“, sagt Müller, „niemand weiß, wie
lange.“ Er ist nicht gut auf Parship zu sprechen, der vzbv will den
Partnervermittler vor Gericht bringen.
„Lena, 35, hat ihnen eine Nachricht geschrieben“, „Hey, mir gefällt Dein
Profil“ – das Postfach füllt sich schnell, [1][wenn man neu ist bei der
digitalen Beziehungsanbahnung]. Nach eigenen Angaben von Parship melden
sich weltweit jede Woche 37.000 Menschen an. Wer ernsthaft eine Chance
haben will, zahlt zumeist für den Dienst mit Persönlichkeitstest und
Partnervorschlägen. Die kostenlose Basis-Mitgliedschaft unterliegt
zahlreichen Beschränkungen. Müller meint: „Das ist ein teures, recht
fesselndes Geschäft mit der Liebe“.
Schon für die kürzeste Premium-Mitgliedschaft von sechs Monaten sind
regulär fast 480 Euro zu zahlen, für zwölf Monate sind es rund 790. Auch
eine zweijährige Premium-Mitgliedschaft gibt es – für knapp 1.100 Euro. In
kneipen- und clubfreien Corona-Zeiten hätten sich laut Müller noch mehr
Menschen als sonst darauf eingelassen. Nun häuften sich die Beschwerden;
allein im letzten Monat hätten sich zahlreiche Personen an die
Verbraucherzentralen gewandt. Die monatelange Krise zwinge viele, ihre
Ausgaben im Blick zu halten. Sie kämen aus der Geschichte mit Parship aber
nicht einfach wieder raus.
## Besonderes Vertrauensverhältnis
Müller kritisiert nicht nur, dass die kostenpflichtige
Parship-Mitgliedschaft automatisch verlängert wird, wenn die Kunden nicht
rechtzeitig kündigen. Er fordert: „Parship muss es Kundinnen und Kunden
grundsätzlich jederzeit ermöglichen zu kündigen. Das ist sonst nicht
rechtens.“
Er beruft sich auf Paragraf 627 „Fristlose Kündigung bei
Vertrauensstellung“ Bürgerliches Gesetzbuch – und sagt: „Die Nutzerinnen
und Nutzer geben gegenüber der Online-Partnervermittlung ihr Innerstes
preis. Damit gehen sie ein besonderes Vertrauensverhältnis ein und müssen
somit selber entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen
oder nicht.“
Das sieht Parship anders. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage: „Wir
bewegen uns mit unseren Verträgen innerhalb des geltenden Rechts.“ Der vzbv
will sich aber nicht davon abhalten lassen, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage prüfen zu
lassen. Um die Klage verhandeln zu können, braucht er mindestens 50 Fälle
für die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Darum sucht er Kunden, die in
einem Vertrag feststecken und bereit sind, dies auch zu schildern. Müller
versichert: „Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen nicht.“ Sollte
die Klage erfolgreich sein, würde es für alle Betroffenen leichter, ihre
Rechte gegenüber Parship durchzusetzen. Im besten Fall gäbe es auch
Entschädigungszahlungen.
Dass Parship nun von sich aus mehrfach eine fristlose Kündigung akzeptiert
habe? „Vielleicht wollen sie mit ihrem Einlenken eine Klage verhindern“,
meint Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt unter
[2][https://www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung] einen
Mustertext für die Kündigung bereit. Dort gibt es auch für alle, die mit
der Kündigung Ärger haben, die Möglichkeit sich über ein Online-Formular zu
melden sowie entsprechende Unterlagen zu schicken. An die freundlichere
Kundenbeziehung auf ewig glaubt Müller nicht.
18 Apr 2021
## LINKS
[1] /Computer-Dating-in-den-60er-Jahren/!5735937
[2] https://www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung
## AUTOREN
Hanna Gersmann
## TAGS
Verbraucherschutz
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Liebe
Kolumne Bei aller Liebe
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