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# taz.de -- Bundestag beschließt umstrittene Novelle: Ein Gesetz für und gege…
> Das Gesetz schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für sogenannte
> Ride-Sharing-Dienste. Doch auch die Taxibranche bekommt ihren Willen.
Bild: Protest Mitte Februar: Die Angst der Taxifahrer*innen vor den Änderungen…
Berlin afp | Der Bundestag hat am Freitag die lange umstrittene Erneuerung
des Personenbeförderungsgesetzes zur Förderung neuer Mobilitätsdienste
beschlossen. Mit der Novelle schafft die Politik erstmals eigene
Rechtsgrundlagen für digitale Fahrtenvermittler und Shuttle-Dienste und
lässt die neuen Angebote so regulär zu. Nach scharfer Kritik – insbesondere
von Taxifahrer*innen – am Kabinettsentwurf von Dezember soll die
sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen nun allerdings bestehen bleiben.
Das Gesetz sei ein „Durchbruch“ und habe nach schwieriger Debatte nun
„wirklich breite Zustimmung“, sagte [1][Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer (CSU)] im Bundestag. Es bevorteile weder Fahrdienstvermittler noch
Taxidienste, sondern schaffe einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen,
wo jeder Platz hat“.
Neue Formen des sogenannten Linienbedarfsverkehrs sowie [2][Ride-Sharing-
und On-Demand-Dienste] wie Uber oder Moia werden mit dem Gesetz rechtlich
eingeführt und sollen vor allem ländliche Regionen mobiler machen – laut
Scheuer „ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis
oder den ÖPNV“. Vorgesehen ist unter anderem, dass digitale Anbieter „für
gebündelten Bedarfsverkehr“ nur Aufträge annehmen dürfen, die zuvor per
Telefon oder App bestellt wurden. Taxis dagegen dürfen weiterhin als
einzige spontan Fahrgäste aufnehmen.
Im Gesetz steht grundsätzlich auch weiter die seit mehreren Jahren
besonders umstrittene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen,
beispielsweise im Auftrag des Fahrtenvermittlers Uber. Sie zwingt
Shuttle-Dienste bislang zu vielen Leerfahrten und sollte ursprünglich ganz
abgeschafft werden. Taxifahrer*innen in ganz Deutschland hatten gegen
die Abschaffung mehrfach demonstriert und sahen sich gegenüber den
Online-Plattformen mit Bestellung per App benachteiligt.
Der nun im Gesetz gefundene Kompromiss sieht laut Bundesverkehrsministerium
vor, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden „in Gemeinden mit großer
Flächenausdehnung“ auch andere Abstellorte als den Betriebssitz festlegen
dürfen.
Gleichzeitig können die Behörden demnach den betroffenen Mietwagenverkehr
stärker als bisher regulieren, um den Wettbewerb zu schützen. „Wir
ermöglichen Mindestpreise zum Schutz des ÖPNV, und Kommunen können zum
Schutz der Beschäftigten Vorgaben für Sozialstandards machen“, sagte
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Auch die Festlegung von Quoten für
bestimmte Mobilitätsdienste am Verkehrsmix ist laut Gesetz möglich.
5 Mar 2021
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