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# taz.de -- Zeigen von Reichssymbolik im Unterricht: „Nicht akzeptabel“
> Ein Uelzener Gymnasiast provozierte durch das Zeigen der Reichsflagge
> beim Online-Unterricht. Das kann laut Landesschulgesetz verboten werden.
Bild: In der rechtsextremen Szene verankert: Reichsflagge, hier bei einer Coron…
Die Antwort der niedersächsischen Landesregierung ist unmissverständlich.
Mit einer Kleinen Anfrage wollten die Grünen-Landtagsabgeordneten Julia
Hamburg und Helge Limburg von der SPD-CDU-Regierung in Hannover wissen, ob
ein Verbot von Reichssymbolik „im Unterricht und auf Onlineplattformen des
Distanzlernens möglich“ sei? „Ja“, antwortet kurz und knapp die
Landesregierung – mit allerdings einer bemerkenswert umfangreichen
Begründung.
Auslöser der Anfrage war ein [1][Bericht der taz]. Im Januar dieses Jahres
hatte ein Schüler des 12. Jahrgangs des Lessing-Gymnasiums Uelzen beim
Homeschooling über die Plattform „Teams“ die Reichsflagge als Profilbild
verwendet und um den Schriftzug „150 Jahre Reichsgründung“ ergänzt.
In einem Brief bat der Jahrgang daraufhin die Leitung des Gymnasiums
einzuschreiten. Mit diesem Profilbild werde eindeutiges Gedankengut
vermittelt und „mit dem Schriftzug sogar glorifiziert“, schrieb der
Jahrgangssprecher. Es sei nicht der erste Vorfall dieser Art und es müsse
endlich eine Reaktion vonseiten der Schule geben. Der Gymnasiast mit der
Fahne, der aus einer Familie völkischer Siedler kommt, habe gegenüber
anderen Gymnasiast*innen offen zugegeben, dass es sich bei seinem
Profilbild um eine wohlüberlegte Provokation handele.
Die Schulleitung reagierte per Brief: Die Flagge könnte kaum als „Ausdruck
eines auf die Zukunft gerichteten Denkens“ angesehen werden, schrieben
Direktor Sven Kablau und sein Stellvertreter Dirk Wübbenhorst. Sie betonen
zudem, dass die Fahne kein „verbotenes Symbol“ sei, und stellten fest: „W…
sind der Meinung, dass eine offene Gesellschaft Provokationen aushalten und
ihnen im Dialog begegnen muss.“
Dass die Fahne in diesem Kontext nicht verboten sei, bestätigt auch Bianca
Trogisch, Pressesprecherin der Regionalen Landesämter für Schule und
Bildung. Das Kultusministerium, das im Namen der Landesregierung auf die
Anfrage der Grünen reagierte, führt in der Begründung aber aus, dass „das
Zeigen der Reichsflagge im unterrichtlichen Kontext“ eine „nicht akzeptable
Provokation“ sei.
Der Schüler habe zwar „zunächst“ keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit
begangen – da die Reichsflagge aber in der öffentlichen Wahrnehmung
„eindeutig in der rechtsextremistischen Szene verankert“ sei, könne nach
dem Erlass des Landesinnenministeriums („Hinweis zum Umgang mit dem
öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen“) dennoch ein Fehlverhalten
vorliegen, auf das entsprechend zu reagieren wäre.
Das Landesschulgesetz würde zudem festlegen, dass „Erziehung und
Unterricht“ den Werten des Grundgesetzes zu entsprechen habe. Die
Reichsflagge würde „nicht nur für eine Ablehnung“ eben dieser Grundsätze
stehen, sie sei auch „ein tief in der Tradition des deutschen
Rechtsextremismus verwurzeltes Kampfmittel“ gegen den Rechtsstaat.
Die Grüne Jugend hatte den Schulkonflikt nicht nur wegen des
Rechtsextremismus aufgegriffen, sondern auch, weil die Schulleitung die
Meinung vertrat, dass wenn Reichsfahnen verboten würden, auch „Hinweise auf
die Fridays-For-Future-Bewegung“ unterbleiben müssten. Die
Landtagsabgeordnete Julia Hamburg begrüßt die Haltung der niedersächsischen
Landesregierung. Sie zeige klar, dass für diese Fahne kein „Platz an den
Schulen“ sei: „Damit stärkt sie den Schulen den Rücken, aktiv gegen
Rechtsextremismus vorzugehen“.
11 Mar 2021
## LINKS
[1] /Schueler-provoziert-mit-Reichsflagge/!5752110
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Rechtsextremismus
Grüne Niedersachsen
Niedersachsen
Schule
Unterricht
Rechtsextremismus
Braunschweig
Schwerpunkt Nationalsozialismus
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