| # taz.de -- Brennelement-Fabrik Lingen: Gericht erlaubt Atom-Exporte | |
| > Trotz Widerspruchsverfahren dürfen Brennelemente ins Ausland geliefert | |
| > werden. Denn von den Exporten geht laut Gericht kein unmittelbares Risiko | |
| > aus. | |
| Bild: Ab jetzt dürfen Brennelemente aus Lingen wieder legal nach Doel und Leib… | |
| Berlin taz | Im Streit über Exporte aus der Brennelementfabrik im | |
| niedersächsischen Lingen in ältere, ausländische Atomkraftwerke in | |
| Grenznähe hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Niederlage | |
| erlitten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Freitag entschieden, dass | |
| trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens weiterhin Exporte ins | |
| Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt stattfinden dürfen. Der Verband hatte den | |
| Widerspruch mit der Gefahr begründet, die von dem Atomkraftwerk auch für | |
| Menschen in Deutschland ausgeht. | |
| Doch mit dieser Gefahr setzte sich das Gericht nicht auseinander. Es | |
| erklärte die Exporte aus rein formellen Gründen für zulässig: Als | |
| klageberechtigter Verband könne der BUND zwar juristisch gegen Vorhaben | |
| vorgehen, von denen eine Verschlechterung des Umweltzustands zu erwarten | |
| sei. Doch die Ausfuhr von Brennelementen ist nach Ansicht des Gerichts kein | |
| solches „Vorhaben“, weil diese selbst keine direkten Umweltauswirkungen | |
| habe. Die vorgebrachte Gefahr des AKW-Betriebs werde „durch den Export nur | |
| mittelbar hervorgerufen“, heißt es in der Begründung der Entscheidung. | |
| Bereits im Dezember waren weitere Widersprüche gegen Brennelement-Exporte | |
| aus Lingen [1][zurückgewiesen worden], damals mit der Begründung, dass sie | |
| von Einzelpersonen vorgebracht worden waren, die nicht klageberechtigt | |
| sind. Mit der jüngsten Entscheidung steht nun bis auf Weiteres fest, dass | |
| auch klageberechtigte Verbände die Exporte nicht auf juristischem Weg | |
| aufhalten können. Die Entscheidung dürfte sich auch auf ein weiteres | |
| Widerspruchsverfahren auswirken, das Exporte von Lingen ins belgische AKW | |
| Doel betrifft. | |
| Der BUND äußerte sich enttäuscht, dass die Gefahr, die vom AKW Leibstadt | |
| ausgehe, im Verfahren keine Rolle gespielt habe. „Die Folge ist nun, dass | |
| in diesem sensiblen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, nämlich dem | |
| Atomrecht, eine Behördenentscheidung ergehen darf, die von niemandem | |
| juristisch angefochten werden kann – egal wie fehlerhaft sie auch ist“, | |
| kommentierte die Geschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg, Sylvia | |
| Pilarsky-Grosch. Der BUND kündigte an, in den nächsten Tagen über das | |
| weitere Vorgehen zu entscheiden. | |
| Das Bundesumweltministerium betonte auf Anfrage, die Entscheidung berühre | |
| nicht das Recht des BUND, „seine Klagebefugnis in einem Hauptsacheverfahren | |
| abschließend klären zu lassen“. Das Ministerium hatte zuvor versucht, | |
| Exporte in alte, grenznahe AKWs gesetzlich verbieten zu lassen, [2][war | |
| damit aber gescheitert]. Hier müsse nun ein neuer Anlauf unternommen | |
| werden, forderte Matthias Eickhoff vom Bündnis Münsterland gegen | |
| Atomanlagen, das den Widerspruch gegen die Doel-Exporte unterstützt. „Jetzt | |
| muss endlich politisch gehandelt werden“, forderte er. | |
| ## Strafrechtliche Frage noch offen | |
| Betreiber Framatome kündigte an, auf Grundlage der Entscheidung nun die | |
| Transporte nach Leibstadt und Doel wieder aufzunehmen. Nicht direkt von der | |
| Entscheidung berührt ist dagegen die juristische Auseinandersetzung über | |
| vergangene Transporte: [3][Weil Framatome schon vor der Entscheidung vom | |
| Freitag mehrere Transprote nach Leibstadt und Lingen durchgeführt hatte], | |
| sind Strafanzeigen gegen das Unternehmen erstattet worden. Auch das | |
| Umweltministerium hatte eine juristische Überprüfung dieser Transporte | |
| angekündigt. | |
| 15 Feb 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Malte Kreutzfeldt | |
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