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# taz.de -- Polizeigewalt in Berlin: Polizeieinsatz mit (späten) Folgen
> Eine Demonstrantin erleidet bei antifaschistischer Demonstration
> Verletzungen – das ist rund 26 Jahre her. Der Rechtsstreit zieht sich bis
> heute hin.
Bild: Auch Demonstrierende in Kiel sind gegen Polizeigewalt
Berlin taz | Am Freitag (26. Februar) wird sich das Berliner Kammergericht
mit den Folgen eines Polizeieinsatzes befassen, der fast 26 Jahre
zurückliegt. Am 20. April 1995 beteiligte sich Iris K. an einer
antifaschistischen Demonstration. Die 23. Einsatzhundertschaft stürmte in
die Demonstration und verletzte mehrere TeilnehmerInnen, darunter Iris K.
Das wurde ihr in einer Zivilklage bescheinigt.
Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht ermittelt werden. Aber die
Zivilklage hatte Erfolg: „Frau K. hat am 20.04.1995 durch einen
Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin
einzustehen hat“, heißt es in einem der taz vorliegenden Schreiben der
Senatsverwaltung für Finanzen vom Januar 2010.
Dort wird geschildert, wie K. von einem Polizisten in den Würgegriff
genommen wurde und Schläge in dem Bereich der Halswirbelsäule sowie im
Rippen- und Nierenbereich erhielt. „Die Gewaltanwendung führte zu einem
Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule“, heißt es über die
gesundheitlichen Folgen für K.
Auch eine finanzielle Entschädigung schien gesichert. Schließlich zahlte
bereits 1998 das Land einen Betrag und sicherte zu, auch für später
auftretende Folgen aufzukommen. Doch nachdem sich der gesundheitliche
Zustand der Frau derart verschlechterte, dass sie ihren wissenschaftlichen
Beruf nicht mehr ausüben konnte, bestritt das Land plötzlich einen
Zusammenhang zwischen der Polizeigewalt und dem Bandscheibenvorfall.
## Hoffen auf Berufung
Im März 2018 scheiterte die Frau mit einer Klage vor dem Berliner
Landgericht ([1][taz berichtete]). Am Freitag findet in Saal 449 des
Kammergerichts die Berufungsverhandlung gegen diese Klageabweisung statt.
Rechtsanwalt Helmut Meyer-Dulheuer rechnet mit einer längeren
Verfahrensdauer:
„Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren für
unsere Mandantin gehen wir davon aus, dass das Kammergericht auch weiterhin
eine hinreichende Erfolgsaussicht der eingelegten Berufung bejaht und die
bereits erstinstanzlich von uns vergeblich geforderte weitere Begutachtung
der Verursachung des jetzigen Leidenszustands unserer Mandantin veranlasst
wird“, erklärt der Jurist gegenüber der taz.
Niklas Schrader, der für Die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, sieht im
Gespräch mit der taz in diesem langen Kampf eines Polizeiopfers für
Entschädigung eine Notwendigkeit für die kürzlich beschlossene Einführung
eines unabhängigen Polizeibeauftragten in Berlin.
25 Feb 2021
## LINKS
[1] http://xn--Erneut%20in%20den%20Rcken%20gefallen-g7c
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Polizeigewalt
Antifaschismus
Gerichtsprozess
Rechter Terror in Berlin-Neukölln
Black Lives Matter
Polizei Berlin
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noch mal auf Entschädigung klagen – obwohl eigentlich alles geklärt war.
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