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# taz.de -- Menschenrechte in Aserbaidschan: Humbatowa kämpft um ihr Mandat
> Der Menschenrechtsanwältin Shahla Humbatowa soll das Mandat entzogen
> werden. Die Aktivistin ist Preisträgerin des Preises für mutige Frauen.
Bild: Die Aktivistin und Menschenrechtsanwältin Shahla Humbatowa
Berlin taz | Wer sich in der Südkaukasusrepublik Aserbaidschan für
Menschenrechte einsetzt, braucht Mut zum Risiko. Das ist auch im Fall von
Shahla Humbatowa so. Die Juristin kämpft derzeit darum, nicht aus der
Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen werden. Das ist unter dem
Langzeitherrscher Ilham Alijew ein probates Mittel, um unbequeme
Verteidiger*innen aus dem Verkehr zu ziehen.
Seit 2013 ist Shahla Humbatowa als Anwältin auf Menschenrechtsfragen
spezialisiert. Als eine der wenigen Rechtsbeistände nimmt sie sich auch der
Belange von Angehörigen der LGBTQ-Community an. 2019 geriet sie wegen ihres
Mandanten Mehman Huseynow ins Visier der regierungstreuen Anwaltskammer.
Der Menschenrechtsaktivist und Blogger saß zum damaligen Zeitpunkt hinter
Gittern – unter anderem, weil er eine Kampagne gegen Korruption in der
herrschenden Elite initiiert hatte.
Humbatowa machte Huseynows unmenschliche Haftbedingungen öffentlich. Die
Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Die Gefängnisverwaltung
beschuldigte sie, Falschinformationen verbreitet zu haben, der Zugang zu
Huseynow war ihr fortan verwehrt. Gleichzeitig wurde die Anwaltskammer
aktiv – mit dem Ziel, Humbatowas Ausschluss zu erwirken.
Dafür ließ sich das Gremium weitere absurde Anschuldigungen einfallen: So
soll Humbatowa in einem Rechtsstreit ein gefälschtes Dokument vorgelegt und
für acht Monate keine Mitgliedsbeiträge in Höhe von insgesamt umgerechnet
225 Euro an die Anwaltskammer abgeführt haben.
## Anwältin hält das Verfahren für politisch motiviert
Obwohl sie die Außenstände beglichen habe, wie Humbatowa sagt, zog die
Anwaltskammer vor Gericht. Anfang Februar fand dort eine Anhörung statt,
begleitet von Versuchen, die Anwesenheit von Vertreter*innen der
US-Botschaft und einer EU-Delegation zu verhindern. Die Anwältin, die das
ganze Verfahren für politisch motiviert hält, macht sich keine Illusionen:
Sie gehe davon aus, dass das Gericht zugunsten der Anwaltskammer
entscheiden werde, sagte sie dem Online-Nachrichtenportal oc-media. Das sei
ja mehreren Menschenrechtsanwält*innen vor ihr auch schon passiert.
Schließlich gehe es darum, Menschenrechtsverteidiger*innen zu
„neutralisieren“. Der nächste Termin ist für den 5. März angesetzt.
Aber es gibt auch immer wieder Lichtblicke. Im März 2020 war Humbatowa eine
von zwölf Gewinner*innen des Internationalen Preises für Frauen mit
Mut, den das US-Außenministerium jährlich verleiht. Später sagte sie, sie
sei in den USA für etwas geehrt worden, wofür sie in ihrem Land bestraft
worden sei.
Doch auch wenn Humbatowa ihre Mitgliedschaft in der Anwaltskammer entzogen
wird, ist das kein Grund für sie aufzugeben. Im Gegenteil, das sporne sie
eher noch an. „Um Menschenrechte zu schützen, braucht man nicht
Rechtsanwältin zu sein“, sagte sie 2020 in einem Interview mit der
unabhängigen aserbaidschanischen Nachrichtenagentur turan.az. „Es reicht
schon aus, die Bedeutung dieses Tuns zu erkennen.“
10 Feb 2021
## AUTOREN
Barbara Oertel
## TAGS
Aserbaidschan
Menschenrechte
Mandat
Aserbaidschan
Schwerpunkt Bergkarabach
Armenien
Schwerpunkt Bergkarabach
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