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# taz.de -- Rekordbußgeld für Notebooksbilliger: Computerladen is watching you
> Der Elektronikhändler Notebooksbilliger soll 10,4 Millionen Euro Strafe
> zahlen. Das Unternehmen hat jahrelang Mitarbeiter und Kunden
> videoüberwacht.
Bild: Die Überwachung von Mitarbeitern hat Grenzen – auch in der Elektronikb…
Hannover taz | Es ist die höchste Geldbuße, die [1][Niedersachsens
Landesdatenschutzbeauftragte (LfD), Barbara Thiel], überhaupt je verhängt
hat: 10,4 Millionen Euro fordert sie von dem Elektronikhändler
notebooksbilliger.de. Der Vorwurf: „Das Unternehmen hat über mindestens
zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine
Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem
Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.“
Die Datenschutzbeauftragte störte sich vor allem an dem Generalverdacht,
der damit gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen werde. „Unternehmen müssen
verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv
gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“,
erklärte Thiel.
Sie verweist auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesen
Fragen, in denen die Videoüberwachung auch deshalb als besonders intensiver
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet wird, weil die Betroffenen
damit permanent unter Druck gesetzt werden, ihr Verhalten kontrollieren zu
müssen.
Zur Verhinderung von Diebstählen gäbe es mildere Mittel wie etwa
stichprobenartige Taschenkontrollen, sagt die Datenschutzbeauftragte.
Videoüberwachung sei – wenn überhaupt – nur vorübergehend, bei einem
konkreten Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter zulässig. Aber keineswegs wie
hier anlasslos, rund um die Uhr und dann auch noch mit Aufzeichnungen, die
60 Tage lang gespeichert wurden.
Bei notebooksbilliger.de, das in den vergangenen Jahren auch Filialen in
einigen Großstädten eröffnet hat, obwohl es als Onlinehändler groß geworden
ist, waren auch Kunden und Kundinnen betroffen: Einige Kameras waren auf
Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet.
## Das Unternehmen fühlt sich zu unrecht angeprangert
Das Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe und äußert sich schockiert
über die Höhe der Strafe. Seit 2017 sei man mit der
Landesdatenschutzbeauftragten im Gespräch, um den Einsatz der Videokameras
DSGVO-konform zu gestalten.
Sie würden benutzt um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der
hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter
Ware würden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf
Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen sei bei Versand- und
Logistikunternehmen Standard.
Zu keinem Zeitpunkt sei das Videosystem darauf ausgerichtet gewesen, das
Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Hier solle
wohl ein Exempel statuiert werden, mutmaßt CEO Oliver Hellmold in einer
umgehend verbreiteten Presseerklärung.
Das mittelständische Unternehmen aus der Kleinstadt Sarstedt (zwischen
Hannover und Hildesheim) gehört zu den ganz großen Playern im
Elektronikhandel. Mit einem Umsatz von rund einer Milliarde Euro lag es
2019 noch vor Media Markt und Saturn.
Der Bußgeldbescheid ging notebooksbilliger bereits im Dezember zu. Das
Unternehmen hat Widerspruch eingelegt und beklagt insbesondere, es habe gar
keine ausreichende Vor-Ort-Prüfung stattgefunden. Die sei angesichts der
eingereichten Unterlagen aber auch nicht nötig gewesen, sagt die
Datenschutzbeauftragte. Mittlerweile habe das Unternehmen seine
Videoüberwachung rechtmäßig ausgestaltet und dies auch nachgewiesen.
Grundsätzlich ermöglicht [2][die DSGVO] es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen
von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit
erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem,
welcher Betrag höher ist.
8 Jan 2021
## LINKS
[1] /Zu-Lasten-der-Freiheit/!5528549/
[2] /DSGVO/!t5506996
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Arbeitnehmerrechte
Silicon Valley
Arbeitsrecht
Heinrich-Böll-Stiftung
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