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# taz.de -- Prozess um Attentäter von Halle: Plädoyer für lebenslange Haft
> Die Bundesanwaltschaft fordert für den Halle-Attentäter lebenslange Haft.
> Seine Tat sei einer der „widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem
> Zweiten Weltkrieg“.
Bild: Lebenslange Freiheitsstrafe für den Halle-Attentäter Stephan B. geforde…
Magdeburg epd | Am Mittwoch hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer
eine lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan B. gefordert. Außerdem
forderte sie eine anschließende Sicherheitsverwahrung für den
Synagogen-Attentäter. B. sei vollumfänglich schuldfähig, sagte Bundesanwalt
Kai Lohse vor dem Oberlandesgericht Naumburg und plädierte für eine
Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren
Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung.
Zudem sei nach der Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, weil B. für
die Allgemeinheit gefährlich sei. Aus Sicherheitsgründen findet [1][der
Prozess] in Magdeburg statt.
Lohse sagte, der Angeklagte sei zwar geständig, habe aber weder Einsicht
noch Reue gezeigt, sondern seine Taten gerechtfertigt. In gut einer Stunde
habe Stephan B. eine Vielzahl schwerster Delikte begangen. Die Motive seien
zutiefst menschenverachtend. Der Bundesanwalt sprach von einem der
„widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“. Dieser
Terroranschlag stelle einen Einschnitt für alle in Deutschland lebende
Menschen dar: „Der von unbändigem Hass und Vernichtungswillen angetriebene
Attentäter wollte in der Synagoge ein Blutbad anrichten.“ B. sei [2][an der
Tür der Synagoge gescheitert], aber habe am Ende zwei Menschen ermordet,
zahlreiche weitere verletzt und traumatisiert.
„B. zielte auf jüdisches Leben und damit auf uns alle“, sagte der
Bundesanwalt. „Jüdisches Leben ist und bleibt ein unverzichtbarer Teil
Deutschlands.“ Die in der Anklageschrift benannte rassistische,
fremdenfeindliche und antisemitische Motivation habe sich in der
Hauptverhandlung in vollem Umfang bestätigt. Im juristischen Sinn sei B.
ein Einzeltäter, doch er habe sich auf den Nationalsozialismus bezogen und
sich „bewusst in eine Reihe der Täter an der Rampe von Auschwitz gestellt“.
Anfang Dezember folgen die Plädoyers der Anwälte der Nebenklage und der
Verteidigung. Es gibt 45 Nebenkläger, die von 21 Anwälten vertreten werden.
Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.
Am Mittwoch verfolgte auch der Antisemitismusbeauftragte der
Bundesregierung, Felix Klein, den Prozess. Klein sagte am Rande des
Prozesses, es sei deutlich geworden, wie gefährlich die Radikalisierung im
Internet sei. Dies müsse stärker beobachtet und bekämpft werden. Auch im
Alltag dürfe man nicht aus falsch verstandener Toleranz antisemitische
Narrative einfach so stehenlassen.
Auch der Antisemitismusbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Christian Staffa, war als Prozessbeobachter im Gerichtssaal.
Antisemitische, rassistische und frauenfeindliche Einstellungen, wie sie
sich bei dem Anschlag in Halle gezeigt haben, seien weit verbreitet und
müssten in allen Zusammenhängen aufgedeckt werden, sagte Staffa. Das gelte
auch für den Bereich der Kirchen.
B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle
verübt. Zum Zeitpunkt des Attentats hielten sich dort zum höchsten
jüdischen Feiertag Jom Kippur mehr als 50 Gläubige auf. Weil es ihm nicht
gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge einzudringen,
erschoss B. eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem
Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann.
18 Nov 2020
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