Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wegen verschwiegener Homosexualität: Spanier muss Ex-Frau entschä…
> Ein Urteil löst in Spanien Empörung aus. Ein Mann muss 3.000 Euro zahlen,
> weil er seiner Ex nicht von seinen homosexuellen Beziehungen erzählt
> habe.
Bild: Spaniens Gleichstellungsministerin Mónica Oltra verlangt, das Gesetz zu …
Madrid taz | Muss ein Mann seiner Frau erzählen, dass er vor der Ehe
homosexuelle Beziehungen hatte? Eine Richterin in der spanischen
Mittelmeerstadt Valencia meint: Ja. Sie verurteilte den Anwalt Javier
Vilalta zu 3.000 Euro Entschädigungszahlung – 1.000 Euro pro Ehejahr – an
seine Ex-Frau. Außerdem annullierte sie die 2011 geschiedene Ehe. Der
Verurteilte, der im Verfahren durchaus angab, bisexuell zu sein, will gegen
„das schreckliche Urteil“ in Berufung gehen. Er habe seine Frau nie
betrogen und er habe sie aus Liebe geheiratet. „Meine Frau weiß, dass ich
während der Ehe total heterosexuell war“, fügte Vilalta hinzu.
Der Richterin reicht dies nicht. Sie sieht in „der vorsätzlichen
Verheimlichung“ seines Vorlebens durch den Verurteilten „Betrug“. Laut
einem Gesetz aus dem Jahre 1889 sei die Ehe deshalb ungültig, erklärte sie
gegen die Kriterien der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft. Die Ehe war
2011 im gegenseitigen Einvernehmen geschieden worden. Beide seien Freunde
geblieben, so der Verurteilte. Er habe seiner Ex 2016 gar einen männlichen
Partner vorgestellt.
2019 schließlich zog die Frau auf Anraten ihrer Freundinnen vor Gericht, um
die Ehe für „nichtig“ erklären zu lassen. In der Klage behauptete die Frau
unter anderem, dass sie nach der Scheidung „große soziale Ablehnung“
erfahren habe.
Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen
(FELGTB) spricht von einem „reaktionären Urteil“. [1][Das „moralische
Gerichtsverfahren“ stelle einen „besorgniserregenden Präzedenzfall“ dar].
Das Urteil richte sich gegen die verfassungsmäßigen Grundrechte. „Das
Urteil ist ein Hinweis an die Gesellschaft, dass jeder, der ein Sexualleben
außerhalb der Norm hat, vor Gericht kommen und verurteilt werden kann“,
erklärt die FELGTB-Sprecherin Uge Sangil.
## Gleichstellungsministerin verlangt, Gesetz zu prüfen
„Niemand sollte gezwungen werden, sich zu seiner sexuellen Orientierung zu
äußern“, beschwert sich auch die Vizeregierungschefin und Ministerin für
Gleichstellung und integrative Politik der Region Valencia, [2][Mónica
Oltra], über das Urteil. Oltra verlangt, dass der Gesetzgeber das dem
Urteil zu Grunde liegende Gesetz aus dem Jahr 1889 überprüfe. Der Begriff
der „Nichtigkeit“ einer Ehe stamme schließlich aus Zeiten, als eine
Scheidung unmöglich war.
Fälle wie die von Vilalta kommen in der zivilen Rechtsprechung so gut wie
nicht vor. Wenn Ehen für „nichtig“ erklärt werden, geschieht dies in
Spanien vor kirchlichen Institutionen. Es geht dabei um Paare, die so
streng religiös sind, dass sie sich nicht zivil scheiden lassen wollen, da
dies eine erneute kirchliche Trauung verunmöglicht.
21 Oct 2020
## LINKS
[1] https://twitter.com/GamaLgtb/status/1318850765536964608
[2] https://twitter.com/monicaoltra
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Spanien
Homosexualität
Gerichtsurteil
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
IG
VOX
## ARTIKEL ZUM THEMA
Irisch-polnische Städtepartnerschaft: Homofreundliche Katholiken
Das irische Fermoy hat die Partnerschaft mit Nowa Dęba aufgekündigt, weil
diese sich zur LGBT-freien Zone erklärte. Progressiver als deutsche Städte.
Aufwachsen in Regenbogenfamilien: „Wir sind kein Experiment“
Es gibt immer mehr Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Wie lebt es
sich als Regenbogenfamilie? Drei Kinder und ihre Eltern erzählen.
Rechtsextreme in Spanien: Vox macht Druck gegen LGBTQ
Geht es nach den Rechtsextremen, sollen Eltern ihre Kinder aus dem
Unterricht nehmen können. Zumindest, wenn es um sexuelle Minderheiten geht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.