| # taz.de -- Coronaregeln in den Bundesländern: Was gilt nun wo? | |
| > Was gerade wo erlaubt ist und was nicht, könnte verwirrender kaum sein. | |
| > Ein Versuch, Ordnung ins Dickicht der Regeln zu bringen. | |
| Bild: Die Neusser Schützen dürfen sich nur treffen, wenn das Land die Veranst… | |
| Berlin dpa | Die Bundesländer können im Kampf gegen die [1][Coronapandemie] | |
| weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die | |
| Lockerung von Auflagen entscheiden. Was ist gerade wo erlaubt – und was | |
| nicht? | |
| Hier der aktuelle Stand in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. | |
| Wichtig: [2][Die Regelungen] erfolgen unter Auflagen wie Abstands- und | |
| Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in | |
| Handel und Nahverkehr. | |
| ## Baden-Württemberg | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und | |
| kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen sind erlaubt. | |
| Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen | |
| durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, | |
| bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten. | |
| Private Feiern: Zu privaten Feiern in privaten wie angemieteten Räumen, | |
| also beispielsweise in Restaurants, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, | |
| dürfen sich maximal 500 Menschen treffen. Bei Feiern mit mehr als 100 | |
| Menschen muss es allerdings ein schriftliches Hygienekonzept geben. | |
| Kontaktbestimmungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus | |
| mehreren Haushalten treffen. Generell muss in der Öffentlichkeit ein | |
| Mindestabstand zu anderen Menschen von 1,5 Metern eingehalten werden. | |
| Demonstrationen: Versammlungen wie etwa Demonstrationen sind erlaubt – | |
| allerdings mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, zum | |
| Beispiel zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen. | |
| ## Bayern | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Allgemein dürfen die Wirte von | |
| Schankwirtschaften und Diskotheken ihre Räume für private und kulturelle | |
| Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste | |
| Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen | |
| Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei | |
| zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in | |
| Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 | |
| beziehungsweise 100 Menschen. Lokal kann das je nach Infektionslage | |
| variieren. | |
| Private Feiern: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Vereinssitzungen | |
| dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 | |
| Personen im Freien. Lokal können diese Bestimmungen variieren je nach | |
| Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Wenn der Inzidenzwert von 35 in einer | |
| Kommune überschritten wird, gilt: In öffentlichen oder angemieteten Räumen | |
| dürfen sich dann maximal noch 50 Personen aufhalten, in privaten Räumen | |
| wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern | |
| durchzuführen. | |
| Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 | |
| Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte | |
| zahlenmäßige Beschränkung, allerdings soll dort die Personenzahl so | |
| begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden | |
| kann. Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Demonstrationen: Versammlungsorte müssen genügend Platz für den | |
| Mindestabstand bieten. Bei größeren Versammlungen ab 200 Personen unter | |
| freiem Himmel gilt in Bayern regelmäßig eine Maskenpflicht. | |
| ## Berlin | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei | |
| Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich liegt | |
| seit Donnerstag bei 1.000. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen bis | |
| zu 5.000 Menschen zusammenkommen. | |
| Private Feiern: Bei privaten Feiern im Freien gilt eine maximale Zahl von | |
| 50 Teilnehmern. In geschlossenen Räumen dürfen maximal noch 25 Teilnehmer | |
| zusammenkommen. Ab 10. Oktober dürfen an privaten Feiern in geschlossenen | |
| Räumen nur noch maximal 10 Personen teilnehmen. | |
| Kontaktbestimmungen: Noch gibt es grundsätzlich keine | |
| Kontaktbeschränkungen, sondern Abstands- und Hygieneregeln. Aber das ändert | |
| sich: Ab 10. Oktober sollen sich im Freien von 23 Uhr bis 6 Uhr nur noch | |
| fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten versammeln dürfen. | |
| Demonstrationen: Bei Kundgebungen mit mehr als 100 Teilnehmern müssen diese | |
| Masken tragen. Die Pflicht soll auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl | |
| gelten, wenn bei der Demonstration skandiert oder gesungen wird. | |
| ## Brandenburg | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1.000 | |
| Menschen stattfinden. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein | |
| geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von | |
| Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als | |
| 1.000 Menschen sind bis Neujahr 2021 prinzipiell verboten. Lokal kann die | |
| Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Private Feiern in Wohnungen oder im Garten sind nur bis zu | |
| einer Obergrenze von 75 Menschen erlaubt. Für private Feiern in Gaststätten | |
| oder Gemeindesälen bestimmt die Raumgröße bei Einhaltung des | |
| Mindestabstands von 1,50 Meter die Zahl der Teilnehmer. | |
| Kontaktbestimmungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Abstands- und | |
| Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden. | |
| Demonstrationen: Versammlungen und Demonstrationen im Freien sind ohne | |
| Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss | |
| eingehalten und der Zutritt gesteuert werden. | |
| ## Bremen | |
| Öffentliche Veranstaltungen: In der Stadtgemeinde Bremen wurde der | |
| kritische Corona-Inzidenzwert von 50 am Mittwoch erstmals überschritten. | |
| Damit müssen alle Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, auf | |
| maximal 25 Teilnehmer beschränkt werden. Für Veranstaltungen – etwa Theater | |
| oder Lesungen – ohne Alkoholausschank liegt die Grenze bei 100 Teilnehmern. | |
| Bislang gelten Obergrenzen von 250 in Innen- und 400 im Außenraum. | |
| Großveranstaltungen wie der Freipark oder Messen wurden unterbrochen. Die | |
| Maßnahmen gelten so lange, bis der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. | |
| Private Feiern: Privatfeiern müssen auf 25 Teilnehmer begrenzt werden. Für | |
| private Feiern in Wohnungen gilt zudem die „dringende Empfehlung“, die Zahl | |
| der Gäste auf 10 zu beschränken. Die Maßnahmen gelten so lange, bis der | |
| Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. | |
| Kontaktbestimmungen: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus | |
| zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen, ohne den Mindestabstand | |
| einhalten zu müssen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 | |
| Menschen aus verschiedenen Haushalten. | |
| Demonstrationen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum | |
| Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen | |
| werden. | |
| ## Hamburg | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Allgemein sind unter Auflagen Veranstaltungen | |
| mit bis zu 1.000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen | |
| Räumen zulässig. Zu den Fußballspielen des Hamburger SV und des FC St. | |
| Pauli sowie zu anderen Sportgroßveranstaltungen sind wieder mehr als 1.000 | |
| Zuschauer zugelassen. Voraussetzung ist, dass die sogenannte | |
| Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort kleiner als 35 | |
| und das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar ist. | |
| Private Feiern: Für Feiern im privaten Raum, zum Beispiel in der eigenen | |
| Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, gilt in der Hansestadt derzeit | |
| eine Obergrenze von 25 Personen. Bei Feiern in angemieteten Räumen, bei | |
| denen Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen maximal 50 Menschen zusammenkommen. | |
| Kontaktbestimmungen: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern | |
| zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der | |
| Öffentlichkeit sind auf 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten | |
| begrenzt. | |
| Demonstrationen: Für größere Versammlungen gibt es keine | |
| Teilnehmerbegrenzung. Es wird jeweils der Einzelfall mit Blick auf Hygiene- | |
| und Abstandsregeln geprüft. | |
| ## Hessen | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu | |
| 250 Personen nicht genehmigt werden, es gelten aber Hygiene- und | |
| Abstandsregeln. Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen | |
| variieren. | |
| Private Feiern: Steigen die Infektionszahlen, empfiehlt das Land eine | |
| Begrenzung der Gästezahlen für private Feiern zu Hause, Kontrollen soll es | |
| aber nicht geben. Bei privat organisierten Feiern in angemieteten Räumen | |
| sollen künftig strengere Regeln gelten, je nach regionaler Entwicklung der | |
| Pandemie wird eine maximale Teilnehmerzahl von 50 oder 25 vorgeschrieben. | |
| Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen | |
| treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen und unabhängig von der | |
| Zahl der Haushalte, aus denen sie stammen. | |
| Demonstrationen: Versammlungen und Demonstrationen sind unter Auflagen | |
| erlaubt. | |
| ## Mecklenburg-Vorpommern | |
| Öffentliche Veranstaltungen: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen an | |
| Veranstaltungen teilnehmen, im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen | |
| auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1.000 Menschen zugelassen werden. Zu | |
| Profi-Sportveranstaltungen dürfen nach einem Beschluss wieder mehr | |
| Zuschauer kommen. Volksfeste bleiben verboten. | |
| Private Feiern: Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei | |
| Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei | |
| Trauungen und Beisetzungen. | |
| Kontaktbestimmungen: Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum gibt | |
| es nicht. | |
| Demonstrationen: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien sind mit bis | |
| zu 500 Teilnehmern erlaubt, in Ausnahmefällen nach besonderer Genehmigung | |
| auch mit bis zu 1.000 Teilnehmern. | |
| ## Niedersachsen | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Noch bis mindestens Donnerstag (8. Oktober) | |
| gilt für Veranstaltungen im Kulturbereich eine Obergrenze von 500 Besuchern | |
| für Innenräume und 1.000 für Veranstaltungen im Außenbereich. Lokal kann | |
| die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Treffen in den eigenen vier Wänden sind bislang nicht | |
| beschränkt, im Laufe der Woche soll allerdings eine verpflichtende | |
| Obergrenze von 25 Teilnehmern drinnen oder 50 Teilnehmern draußen | |
| beschlossen werden. Im Gegenzug soll die Obergrenze für Treffen in der | |
| Gastronomie auf 100 Gäste angehoben werden. | |
| Kontaktbestimmungen: Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. | |
| Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr | |
| sein. | |
| Demonstrationen: Versammlungen unter freiem Himmel können ohne | |
| Ausnahmegenehmigung stattfinden. | |
| ## Nordrhein-Westfalen | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen | |
| müssen mit dem Land abgestimmt werden – die Kommunen dürfen darüber nicht | |
| mehr allein entscheiden. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden | |
| Personen gelten verschärfte Vorgaben. Zu Sportveranstaltungen dürfen unter | |
| bestimmten Bedingungen auch wieder mehr als 300 Zuschauer kommen. Lokal | |
| kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Für private Feiern zu Hause gibt es keine | |
| Teilnehmerbegrenzung. Wer Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage außer Haus | |
| feiern will, darf das mit höchstens 150 Teilnehmern. Die gleiche | |
| Teilnehmerzahl gilt für Beerdigungen. Feiern außerhalb der Wohnung müssen | |
| mindestens drei Werktage vorher mitsamt einer verantwortlichen Person beim | |
| Ordnungsamt angemeldet werden. Es muss eine Gästeliste geführt werden. | |
| Kontaktbestimmungen: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien | |
| treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. In | |
| mehreren NRW-Städten gelten striktere Vorgaben, weil die Zahl der | |
| Neuansteckungen dort zuletzt sehr hoch war. | |
| Demonstrationen: Versammlungen und Demonstrationen sind grundsätzlich | |
| erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an | |
| Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche. | |
| ## Rheinland-Pfalz | |
| Öffentliche Veranstaltungen: In Innenräumen dürfen sich allgemein bei | |
| Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 250 Menschen | |
| versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen möglich, | |
| wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Lokal kann | |
| die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann | |
| möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 | |
| Gäste kommen. Nach einem neuen Warn- und Aktionsplan des Landes, der aber | |
| nur Handlungsempfehlungen gibt, sollen bei steigenden Infektionszahlen | |
| Beschränkungen in verschiedenen Stufen greifen, auch für die Größe von | |
| privaten Feiern. | |
| Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der | |
| Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, treffen. | |
| Demonstrationen: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich. | |
| ## Saarland | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit | |
| bis zu 900 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450. | |
| Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Private Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind | |
| zugelassen. | |
| Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen. | |
| Demonstrationen: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter | |
| freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt. | |
| ## Sachsen | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 | |
| Besuchern sind wieder erlaubt, allerdings nur, wenn in der Region des | |
| Veranstaltungsortes in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der | |
| Neuinfektionen 20 pro 100.000 Einwohner nicht übersteigt und eine | |
| Kontaktverfolgung gewährleistet ist. In Jazzclubs oder anderen kleineren | |
| Lokalitäten können Konzerte stattfinden. | |
| Private Feiern: In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen | |
| sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Betriebs- und | |
| Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen sind wieder | |
| möglich. | |
| Kontaktbestimmungen: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen | |
| mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt, drinnen wie draußen. | |
| Demonstrationen: Kundgebungen sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von | |
| Teilnehmern begrenzt. | |
| ## Sachsen-Anhalt | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Bei professionell organisierten | |
| Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen | |
| sind unter freiem Himmel bis zu 1.000 Menschen erlaubt. In geschlossenen | |
| Räumen ist die Teilnehmerzahl auf 500 begrenzt, ab 1. November dürfen es | |
| 1.000 sein. Profisport- und Kulturveranstaltungen könnten nach besonderer | |
| Genehmigung durch Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium mit deutlich | |
| mehr Teilnehmern möglich sein. | |
| Vom 1. November an können Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Sie dürfen | |
| nicht mehr als 60 Prozent der maximal zugelassenen Besucherzahl einlassen. | |
| Es müssen Anwesenheitslisten geführt und Mindestabstände beachtet werden. | |
| Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. | |
| Professionell organisierte Feste wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder | |
| Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen | |
| in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit | |
| bis zu 1.000 Personen stattfinden. | |
| Kontaktbestimmungen: Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als | |
| 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst | |
| gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht. | |
| Demonstrationen: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde | |
| sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze | |
| für Teilnehmer gibt es nicht. | |
| ## Schleswig-Holstein | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 | |
| Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250. Lokal kann | |
| die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. | |
| Private Feiern: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum | |
| zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln. | |
| Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten | |
| Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln. Zudem | |
| ist Prostitution wieder unter strengen Auflagen erlaubt. | |
| Demonstrationen: Versammlungen und Demonstrationen sind mit bis zu 500 | |
| Teilnehmern im Freien und mit bis zu 250 in geschlossenen Räumen möglich. | |
| ## Thüringen | |
| Öffentliche Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen in | |
| geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. | |
| Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, | |
| Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Festivals sind mit Zustimmung der | |
| jeweiligen Gesundheitsbehörde möglich. Die Landkreise und kreisfreien | |
| Städte können je nach Infektionsgeschehen Allgemeinverfügungen erlassen. | |
| Private Feiern: Familienfeiern mit mehr als 50 Teilnehmern müssen dem | |
| jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet werden. Im Freien müssen Familienfeiern | |
| ab 100 Teilnehmern bei den Behörden angezeigt werden. Die Landkreise und | |
| kreisfreien Städte können je nach Infektionsgeschehen Allgemeinverfügungen | |
| erlassen. | |
| Kontaktbestimmungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Allerdings | |
| empfiehlt die aktuelle Verordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt | |
| oder mit maximal 10 Menschen zu treffen. | |
| Demonstrationen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl | |
| sind möglich. | |
| 8 Oct 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746 | |
| [2] /Steigende-Corona-Infektionszahlen/!5716242 | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Pandemie | |
| Abstandsregeln | |
| Bundesländer | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Kneipensterben | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Thüringens Nein zum Beherbergungsverbot: Probe für Strategie des Bundes | |
| Steigen in Thüringen bald die Infektionszahlen, wird man sich dort | |
| korrigieren müssen. Andernfalls wird das Verbot als Überreaktion | |
| erscheinen. | |
| RKI und Spahn zeigen sich besorgt: Über 4.000 neue Corona-Infektionen | |
| Deutschland nähert sich rasant Fallzahlen, wie es sie zuletzt im April | |
| gegeben hat. RKI und Jens Spahn warnen deshalb vor einer unkontrollierten | |
| Verbreitung des Virus. | |
| Steigende Corona-Infektionszahlen: Vernunft ist wichtiger als Verbote | |
| Neue Einschränkungen sind die logische Folgerung der steigenden Zahl von | |
| Corona-Infektionsfällen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen einleuchten. | |
| Corona-Hotspot Neukölln: „Die Party ist vorbei“ | |
| Sperrstunde und noch strengere Kontaktbeschränkungen für Privatfeiern sind | |
| beschlossen. Ein Interview mit Falko Liecke, Gesundheitsstadtrat von | |
| Neukölln. |