| # taz.de -- Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Bußgeld bleibt Staatssache | |
| > Verkehrsunternehmen führen keine Strafzahlungen für Maskenverweigernde | |
| > ein. Die Gewerkschaften sehen die Bußgelder als eine staatliche Aufgabe | |
| > an. | |
| Bild: Stuttgarter U-Bahn: Zwei Polizisten kontrollieren das Einhalten der Maske… | |
| Berlin taz | Die Verkehrsunternehmen in Deutschland werden nicht | |
| flächendeckend ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Fahrgäste ohne | |
| Mund-Nasen-Schutz einführen. Strafzahlungen für MaskenverweigerInnen in | |
| Bussen und Bahnen werden deshalb weiterhin fast überall nur von staatlichen | |
| Ordnungskräften und nicht den Beschäftigten der Verkehrsbetriebe verhängt. | |
| Das ist das Ergebnis des Runden Tischs zur [1][Maskenpflicht im | |
| Personenverkehr] mit VertreterInnen aus Politik, Kommunen, Unternehmen und | |
| Gewerkschaften. Ab Oktober soll es regionale und bundesweite | |
| Schwerpunktkontrollen geben, um die Maskendisziplin zu erhöhen. Dazu wollen | |
| sich alle Beteiligten eng koordinieren. | |
| In allen Bundesländern besteht wegen der Coronapandemie [2][eine | |
| Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.] Sie wird größtenteils, aber eben nicht | |
| immer eingehalten. „Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen | |
| werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht | |
| sichtbar erhöhen“, heißt es in einer Erklärung der Konferenzbeteiligten. | |
| Das Treffen war eine Folge des Coronagipfels der Ministerpräsidenten und | |
| der Bundesregierung Ende August. Dabei hatten die Verkehrsminister den | |
| Auftrag bekommen, zu prüfen, „wie für alle Verkehrsträger im Regional- und | |
| Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein – | |
| wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden | |
| kann“. Auch wenn das in der Konferenz nicht explizit gesagt wird, ist das | |
| als bundesweite Lösung vom Tisch. | |
| ## Gewerkschaften sind dagegen | |
| Ein erhöhtes Beförderungsentgelt müsste durch eine Änderung der | |
| Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe verfügt werden. Das | |
| haben bislang nur einzelne Unternehmen gemacht, etwa die Berliner | |
| Verkehrsbetriebe (BVG). Dort können BVG-Kräfte wie beim Schwarzfahren von | |
| MaskenverweigererInnen ein Strafgeld von 50 Euro verlangen. | |
| Im Vorfeld der Konferenz hatten sich Landesverkehrsminister und | |
| GewerkschaftsvertreterInnen gegen diesen Weg ausgesprochen. Sie halten es | |
| für falsch, die Beschäftigten zu „Hilfssheriffs“ zu machen, und pochen | |
| darauf, dass das Verhängen von Bußgeldern eine staatliche Aufgabe ist. „Wir | |
| sind davon überzeugt, dass es gemeinsames Ziel sein muss, unsere Mitglieder | |
| vor Ort in den Zügen zu schützen und sie nicht zum Prellbock für | |
| Aggressionen werden zu lassen“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft | |
| Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky. Dem Beschluss des Runden Tischs | |
| zufolge muss das Zugbegleitpersonal die Maskenpflicht in den Zügen zwar | |
| kontrollieren, nicht aber durchsetzen. | |
| Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist gegen eine | |
| Änderung der Beförderungsbedingungen. „Der weit überwiegende Teil unserer | |
| Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer | |
| Oliver Wolff. „Von daher sind für uns Aufklärung, Information und direkte | |
| Ansprache weiterhin die zentralen Maßnahmen, um das Tragen der | |
| Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn durchzusetzen.“ | |
| Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, würden auf Grundlage | |
| der Coronamaßnahmen der Länder von der Beförderung ausgeschlossen. „Eine | |
| explizite Änderung der Beförderungsbedingungen ist daher aus unserer Sicht | |
| nicht notwendig“, sagte Wolff. | |
| Zur Prüfauftrag des Coronagipfels Ende August sah auch vor, ein möglichst | |
| einheitliches [3][Bußgeld für Fahrgäste] ohne Mund-Nasen-Schutz | |
| einzuführen. Das ist mittlerweile geschehen. Alle Bundesländer – bis auf | |
| Sachsen-Anhalt – haben ein Bußgeld von 50 Euro oder mehr für | |
| MaskenverweigererInnen in Bussen und Bahnen eingeführt. „Das Erheben von | |
| Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der | |
| zuständigen Behörden“, heißt es in der Erklärung. | |
| 24 Sep 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Anja Krüger | |
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