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# taz.de -- Strafen für falsche Angaben im Café: Bußgeld für Lucky Luke
> Restaurantbesucher:innen geben auf Corona-Gästezetteln falsche Namen an.
> Und Bund und Länder halten mit Bußgeldern dagegen. Nein, so wird das
> nichts.
Bild: Mit Abstand: Mann in Gaststätte
Also, liebe Darth Vaders, liebe Lucky Lukes, liebe Pippi Langstrumpfs. So,
wie ihr das gerade macht, so geht das nicht. Erst an einem
[1][Superspreading-Event] aka Restaurant-/Café-/Barbesuch teilnehmen und
dann mäßig einfallsreiche Fantasienamen auf den Gästezetteln hinterlassen.
Also auf jenen Papieren, die dazu dienen sollen, potenzielle
Ansteckungsketten schnell nachzuvollziehen. Und sich dann nicht einmal
direkt melden, wenn das Gesundheitsamt um Mithilfe bittet (na, Mr. Vader?).
Murks ist das, pandemiemäßig. Und nur mal so nebenbei: Bei Facebook,
Whatsapp und Telegram, wie haltet ihr es denn da mit dem Datenschutz?
Aber, liebe Bundesregierung, liebe Landesministerpräsident:innen: So wie
ihr das gerade macht, geht das ebenfalls gar nicht. Dass die in der
Gastronomie tätigen Menschen seit ein paar Monaten Zettel für
Kontaktangaben austeilen und einsammeln müssen, weil noch niemandem ein
besseres System eingefallen ist: okay. Dass sich die Betriebe
Aktenvernichter zum Schreddern der Kontaktzettel zulegen müssen: sei’s
drum, ist immerhin eine sinnvolle Investition.
Aber dass Bund und Länder die Betreiber:innen implizit verpflichten, die
Daten zu checken, mindestens auf Plausibilität, und den Gästen [2][bei
Falschangaben nun ein Bußgeld droht], und zwar ohne dass gleichzeitig die
Daten auch nur ein My besser vor dem Zugriff durch Strafverfolger:innen
geschützt werden: Das ist eine Frechheit.
## Service für die Polizei
Zumal in manchen Bundesländern neben dem Namen nicht (nur) die Postadressen
angegeben werden müssen, sondern (auch) E-Mail-Adressen oder
Telefonnummern. Was, nebenbei, lustige Gedankenspiele über die
Überprüfungswege dieser Angaben aufwirft, wenn das Ordnungsamt mal auf eine
Stichprobe vorbeikommt. Aber abgesehen davon: Was soll das sein? [3][Ein
Service für Polizei und Staatsanwaltschaft], die, wenn sie wollen, sich
gleich ein ganzes Paket persönlicher Daten von den Restaurants abholen
können?
Nein, werte Bundesregierung, liebe Ministerpräsident:innen: Das ist kein
sehr vielversprechender Weg, die Lucky Lukes davon zu überzeugen, dass es
für die Kontaktverfolgung tatsächlich einen Kontakt braucht. Besser wäre:
Vertrauen aufbauen. Da die Pandemie ja nicht übermorgen vorbei sein wird,
könnte es lohnen, sich doch noch mal über datenschutzfreundlichere
Erhebungswege Gedanken zu machen. Noch wichtiger und dringender ist aber:
klare Zugriffsverbote für andere Zwecke als zur Corona-Kontaktverfolgung.
Sofort.
1 Oct 2020
## LINKS
[1] /Gesundheitsstadtrat-von-Berlin-zu-Corona/!5711780/
[2] /Gaesteregistrierung-in-Gastronomie/!5717931/
[3] /Datensicherheit-versus-Pandemieschutz/!5700260
## AUTOREN
Svenja Bergt
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